Krankenversicherung nach Reaktivierung...

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ThomasP
Beiträge: 11
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Krankenversicherung nach Reaktivierung...

Beitrag von ThomasP »

Hallo zusammen.

Gesetzt den Fall, ein Beamter wurde wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und hat hierzu seine Anwartschaftsversicherung bei der privaten Krankenkasse XY in ein 30%iges, aktives Versicherungsverhältnis umgewandelt und erhält dazu den überlicherweise 70%igen Beihilfe-Anspruch hinzu.

Nach ein paar Jahren meint der immer noch über den Ruhestandsbeamten wachende Dienstherr aber nun, dass Gründe für eine Reaktivierung des Ruheständlers vorliegen und betreibt mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln die Rückführung des Beamten in ein aktives Dienstverhältnis.

Nun bestünde für den zwangsreaktivierten Beamten XY ja wieder zu 100% Anspruch auf Freie Heilfürsorge.

Was geschieht aber nun mit der ehemals teuer erkauften Anwartschaftsversicherung, auch und gerade im Hinblick darauf, wenn nach wiederum einigen vergangenen Jahren nun tatsächlich der Ruhestand ansteht? Kann eine solche, bereits aktivierte Anwartschaftsversicherung in ein aktives Versicherungsverhältnis erneut in eine Anwartschaft rückgeführt werden, oder ruht das Vers.-Verhältnis einfach für die Zeit des wieder aufgenommenen Dienstes?

Wenn gar ein Verlust des Anspruches nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses bei der privaten KV droht, hat der Beamte für den erneuten Pensionierungsfall ja kaum eine Chance von einer anderen Privatkasse übernommen zu werden, oder nur für mehrere hundert EUR im Monat...?

Wer weiß, wie es sich bei diesem Szenario einer Reaktivierung mit der KK usw. verhält?

Danke vorab.
OfficeSuper
Beiträge: 3
Registriert: 16. Jul 2016, 08:37
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Re: Krankenversicherung nach Reaktivierung...

Beitrag von OfficeSuper »

Hallo,

in der Regel wird der Versicherungsanspruch umgewandelt in eine Anwartschaft wie zuvor, wenn deine Pension sich nach hinten verschiebt, der Beitrag wird der selbe sein. Dennoch ist es eher ratsam, so eine Frage mit dem zuständigen Versicherungsberater/ besser dem Versicherungsunternehmen zu klären, denn diese kennen besser die Bedingungen ihrer eigenen Verträge als alle hier in diesem Beamtenforum. ;-)

Freundliche Grüße
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