Frühpension und Rente

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

honeybee58
Beiträge: 33
Registriert: 10. Apr 2014, 20:26
Behörde:

Frühpension und Rente

Beitrag von honeybee58 »

Guten Morgen,
als kürzlich in den Vorruhestand wegen DU versetzter Beamter hätte ich folgende Frage.Ich bekomme also jetzt das sogenannte Ruhegehalt, berechnet nach den ruhegehaltsfähigen Dienstjahren. Da ich erst seit 1996 im Beamtenverhältnis bin, kommen da ca 19 Jahre, aber schon seit 1982 ,also zu "DDR Zeiten" alsLehrer tätig war,wurde der Ruhegehaltsatz erhöht.Nun kommt meine Frage: In diesen erwähnten Zeiten wurden ja Rentenanwartschaften erworben, zum jetzigen Zeitpunkt ca 600 Euro. Das gesetzliche Rentenalter erreiche ich aber erst 2024, da beziehe ich ja jetzt noch keine Rente. Ich glaube , irgendwo mal gelesen zu haben, dass das dann zur Pension dazugerechnet wird bis zu einer gewissen Höchstgrenze? Also kriege ich dann mal mehr als ich jetztals Frühpension habe. Ist das so richtig ? Bedanke mich schon mal für Infos dazu von euch
Gertrud1927
Beiträge: 514
Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
Behörde:

Re: Frühpension und Rente

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Du bekommst nur Ruhegehalt plus Rente bis zu Deiner Höchstgrenze. Die Rente wird nicht gekürzt. Die Höchstgrenze ist nur eine fiktive Grenze. Von Deinem 17 Lebensjahr bis zum Versorgungsfall plus Zurechnungszeit ist Deine ruhegehaltsfähige Dienstzeit für die Berechnung der Höchstgrenze. Muß nicht mit der tatsächlichen Ruhegehalstsfähigen Dienstzeit überein stimmen. Mit dieser Zeit und Endstufe Deiner Besoldungsgruppe errechnet sich Deine Höchstgrenze. Ein Versorgungsabschlag wegen DU wird natürlich auch abgezogen. Wenn Rente plus Pension darüber liegen wird das was über der Höchstgrenze liegt bei der Pension gekürzt. Ob es mehr wird kannst Du nur mit Deinen persönlichen Daten ausrechnen.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Frühpension und Rente

Beitrag von Torquemada »

Bitte an den Erhöhungssatz bis zum realen Eintritt in die gesetzliche Rente denken. Ist dieser bereits bei der Zahlung berücksichtigt oder muss man den in Thüringen selbst beantragen?

Rechtsquelle aus dem thüringischen Beamtenversorgungsgesetz hatte ich hier schon mal gepostet.
Ist analog zum Beamtenversorgungsgesetz.
honeybee58
Beiträge: 33
Registriert: 10. Apr 2014, 20:26
Behörde:

Re: Frühpension und Rente

Beitrag von honeybee58 »

der Erhöhungssatz wurde berücksichtigt, musste allerdings vorher beantragt werden. so richtig blicke ich da noch nicht durch.Der Versorgungsausgleich für den Ex wird auch nur zum Teil ausgesetzt,muss man auch beantragen, also ca die Hälfte wird mr jetzt schon fehlen, weil abgezogen.
frank_nrw
Beiträge: 34
Registriert: 2. Jun 2014, 14:05
Behörde:

Re: Frühpension und Rente

Beitrag von frank_nrw »

Alles wohl schwierig und eh von Land zu Land unterschiedlich glaub ich.. Lustig ist aber der Satz:

"seit 1982 ,also zu "DDR Zeiten" alsLehrer tätig war,wurde der Ruhegehaltsatz erhöht"

Ich arbeite seit dem 16 Lebensjahr in der "BDR" .. Bin leider erst später Beamter geworden und eine "Erhöhung" meines Ruhegehaltssatzes aufgrund dieser Tätigkeiten im nicht staatsfeindlichen Umfange wird nirgendwo berücksichtigt.. Im Gegenteil.. da ich eine Rente bekomme von 150 Euro wird dies bei der Pension, die ich ab 67 erhalte, dann wacker gekürzt :-(

Würden die wenigstens diese Zeiten berücksichtigen, könnte ich mit 65 ohne Abzug gehen....
Dienstunfall_L
Beiträge: 886
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Re: Frühpension und Rente

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo frank_nrw,

bei deinen ruhegehaltsfähigen Zeiten können vorherige Tätigkeiten als Arbeitnehmer berücksichtigt werden, wenn sie für die verbeamtete Tätigkeit relevant waren.
Diese Mitteilung müsstest du mit Verbeamtung und Festlegung des Dienstalters (?) eigentlich erhalten haben. Schau dort nochmal nach.

LG
frank_nrw
Beiträge: 34
Registriert: 2. Jun 2014, 14:05
Behörde:

Re: Frühpension und Rente

Beitrag von frank_nrw »

Ahh.. hab mir vaschrieben.. meinte doch DBR !!!!

Dies war während einer Phase in der DDR der umgangssprachlich offizielle Begriff für Deutsche Bundesrepublik---
Man hat in der DDR einfach mal aus BRD ... BDR gemacht.. um so zu zeigen, was man vom Klassenfeinde hielt.. Dies hielt sich so bis zum Staatsvertrag 1973.. hier standen dann wohl erstmals die Namen DDR und BRD ausgeschrieben.....

Also, ne Tätigkeit als Lehrer beim "Klassenfeind" ist hilfreich für die Anerkennung als Beamter in der BRD... Ne Tätigkeit als Kanalreiniger bei ner Kommunalen Einrichtung hingegen natürlich nicht... obwohl da auch viel Scheiss.. aber ist ja auch egal..

Mit 65 hätte ich zwar 50 Jahre gearbeitet, aber nur 35 als Beamter.. Rente krieg ich da noch nicht, weil mir Beitragsjahre fehlen..
Höchstpension kriege ich nicht, weil mir Jahre fehlen.. und wenn ich dann mit 65 ginge, weil ich die 40 Jahre als Beamter voll hätte, würde mir die Pension um die Rente, die ich mit 67 erhalte gekürzt. Sage ich mir dann, nöö.. Kürzen ist aber doof und will mit 64 gehen.. scheinen die das mit in die hohle Hange gesch. wohl genau zu nehmen.. den dann wird .. so hab ich es gehört.. nicht ab 65 mit dem prozentualen Abzug berechnet, sondern ab 67 Jahren.. So wirklich fair ist das wohl nicht.

Aber 30 Jahre als Lehrer für politischen Unterricht in der DDR und 10 Jahre als Lehrer einer Schule in Weimar bedeuten dann anscheinend Höchstpension.....

Aber war auch nur so ein Gedankenspiel von mir.. einen schönen Tag noch...
Benutzeravatar
zeerookah
Beiträge: 650
Registriert: 9. Jul 2015, 00:09
Behörde: Ruheständler & Privatier

Re: Frühpension und Rente

Beitrag von zeerookah »

Torquemada hat geschrieben:Bitte an den Erhöhungssatz bis zum realen Eintritt in die gesetzliche Rente denken. Ist dieser bereits bei der Zahlung berücksichtigt oder muss man den in Thüringen selbst beantragen?
Was ist der Erhöhungssatz???
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Frühpension und Rente

Beitrag von Torquemada »

Besteht gegenüber der DRV ein Anspruch auf Alterrente, wird einem dienstunfähigen Beamten bis zur Inanspruchnahme dieser Rente ein Zuschlag zur Pension gewährt.
Benutzeravatar
zeerookah
Beiträge: 650
Registriert: 9. Jul 2015, 00:09
Behörde: Ruheständler & Privatier

Re: Frühpension und Rente

Beitrag von zeerookah »

Torquemada hat geschrieben:Besteht gegenüber der DRV ein Anspruch auf Alterrente, wird einem dienstunfähigen Beamten bis zur Inanspruchnahme dieser Rente ein Zuschlag zur Pension gewährt.
Ich bin mit 57 Jahren und 71,75% letztes Jahr in Vorruhestand gegangen. Von der DRV habe ich noch eine alte Mitteilung das ich mit 65Jahren & 11Monaten 350€ Rentenanspruch habe. Da ich erst mit 30Jahren Beamter geworden bin. Vorher habe meine Ausbildung gemacht und dann mit 18Jahren als Handwerker gearbeitet.
Ich gehe davon aus das mir der Bund sofort die 350€ abzieht wenn es soweit ist mit dem Rentenanspruch. Ich bin geschieden. Habe ich eine Möglichkeit den Abzug für meine Exfrau, der jetzt jeden Monat stattfindet, durch die Rente auszugleichen? Oder jetzt schon was zu machen? Bis ich 66 bin ist noch viele Jahre hin. Ich habe 42 Jahre durchgehend gearbeitet.
frank_nrw
Beiträge: 34
Registriert: 2. Jun 2014, 14:05
Behörde:

Re: Frühpension und Rente

Beitrag von frank_nrw »

Oh.. wie geht das: Mit 57 in Vorruhestand und 71,75%.

War die Ausbildung und die Arbeit als Handwerker förderlich anerkannt?? Wie kommst Du auf die notwendigen 40 Jahre für Höchstpension? Bin dankbar für jeden Tipp.
Benutzeravatar
zeerookah
Beiträge: 650
Registriert: 9. Jul 2015, 00:09
Behörde: Ruheständler & Privatier

Re: Frühpension und Rente

Beitrag von zeerookah »

frank_nrw hat geschrieben:Oh.. wie geht das: Mit 57 in Vorruhestand und 71,75%.

War die Ausbildung und die Arbeit als Handwerker förderlich anerkannt?? Wie kommst Du auf die notwendigen 40 Jahre für Höchstpension? Bin dankbar für jeden Tipp.
Ich hatte nicht ganz aufgepaßt. Dies ist denke ich der falsche Thread. Ich habe mit Landesbeamten nichts zu tun. Ich gehöre zu Post & Telekom.
Und da gibt es diese Vorruhestand Regelung.
Aubacke
Beiträge: 42
Registriert: 30. Aug 2012, 08:03
Behörde:

Re: Frühpension und Rente

Beitrag von Aubacke »

Trotzdem benötigt man 40 Dienstjahre
Benutzeravatar
Hauseltr
Beiträge: 510
Registriert: 18. Mai 2013, 12:21
Behörde: BEV

Re: Frühpension und Rente

Beitrag von Hauseltr »

Auch ich bin mit 55 Jahren mit voller Pension in den Ruhestand gegangen! Incl. Urkunde: Herzlichen Dank, dass sie für einen jüngeren Kollegen den Arbeitsplatz frei gemacht haben! 55er Regelung DB-Beamte! Keine 40 Dienstjahre, sondern 34.

Bei der Post ist es wohl immer noch möglich:
https://de.wikipedia.org/wiki/Beamte_be ... nternehmen
Zuletzt geändert von Hauseltr am 14. Jul 2016, 15:38, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Hauseltr
Beiträge: 510
Registriert: 18. Mai 2013, 12:21
Behörde: BEV

Re: Frühpension und Rente

Beitrag von Hauseltr »

Sorry, doppelter Eintrag. :oops:
Antworten