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Re: dDU--> Berechnung Abgeltung nicht genommer Urlaub

Verfasst: 4. Dez 2016, 20:55
von wolfi049
Hallo Leute.

Frage: wenn jemand nach genau einem Jahr und einen Monat in den vorzeitigen Ruhestand aufgrund von DU versetzt wurde, ist dann die Rechnung für die Abgeltung der nicht genommenen Urlaubstage folgende: 20 Tage für 2016 + 1,66 Tage für den Januar 2017?
Oder wird gerundet?

Danke

Re: dDU--> Berechnung Abgeltung nicht genommer Urlaub

Verfasst: 19. Dez 2016, 11:46
von herr b
Hallo wolfi,
wenn du in 2016 wirklich keinen Tag Urlaub hast, dann bekommst du meiner Meinung nach die 20 Tage finanziell abgegolten, sowie 1,66 Tage für 2017. Alle Angaben ohne Gewähr.
Gruß
der herr b

Re: dDU--> Berechnung Abgeltung nicht genommer Urlaub

Verfasst: 19. Dez 2016, 23:16
von Dienstunfall_L
Entscheidend ist, ab wann die AU (gelber Schein) lief und im jeweiligen Jahr ab dann, wieviel Urlaub tatsächlich genommen wurde.
Also
- Wenn ab 1.1.2016 AU oder ab 12.3 AU
- UND in 2016 null Urlaubstage genommen wurden (auch keine Resttage aus 2015, dann müsste neu geguckt werden),
dann stimmt die Auskunft oben.

Wenn du aber in 2016 schon Urlaub genommen hast, zB (fiktiv) 2.-6. Januar 2016 und x-y.z.2016
dann müsstest du diese Tage von den 20Tg./Jahr abziehen.

Wenn die AU schon vor 2016 vorlag, dann ist ggf. auch 2015 zu berücksichtigen, hängt vom Datum der Zurruhesetzung ab und den tatsächlich genommenen Urlaubstagen (werden von den 20/J. abgezogen).
Beispiele sind im www zu finden.