Auflage Dienstherr zur erfüllen?

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Schokohexe
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Auflage Dienstherr zur erfüllen?

Beitrag von Schokohexe »

Guten Morgen,
vielleicht kann mir jemand einen Rat geben. Ich bin Landesbeamtin in Berlin, mittlerer Dienst und seit Juni 2015 durchgehend krank. Diagnosen sind Fersensporn beidseitig seit über einem Jahr, Fibromyalgie, Rheuma (Psoriaris Arthritis) und noch immer Beschwerden durch Bandscheibenvofall aus 2014.
Der Besuch beim Amtsarzt im Januar 2016 eine Katastrophe, da die Behandlung regelrecht unverschämt. Die "Diagnose" und Zusammenfassung am Ende der Untersuchung lautete: Machen Sie mal eine Verhaltenstherapie, dann wird alles wieder gut- war ja schon mal so"
Tatsächlich war ich Jahre zuvor nach 5 Jahren Mobbing in psychiatrischer Behandlung und Reha und konnte/musste den Dienst (viel zu früh )wieder aufnehmen , da mir mit Zwangspensionierung gedroht wurde. Möglich war das Durchhalten nur, weil entsprechender Kollege selbst Langzeit erkrankte und pensioniert wurde.
Ich wurde jetzt im März noch zu einem beauftragten Psychiater geschickt, der sich ein Bild machen sollte.
Nun kam das Gutachten mit der dringenden Empfehlung, mich in eine Verhaltenstherapeutische Reha nach sonstwohin zu schicken und eine Dienstfähigkeit sei ggf. Innerhalb von 6 Monaten zu erreichen.
Nun sagen meine Ärzte aber, dass die Füsse beide operiert werden sollen. Die Diagnose Rheuma und Fibro wird von der Amtsärztin gar nicht berücksichtigt.
Wie ist das rechtlich, muss ich tun, was der Dienstherr sagt und eine stationäre Reha machen? Ich bin seit Monaten bereits in psychiatrischer Behandlung, gehe 2x die Woche ebenfalls seit Monaten zur Physio und bekomme ab demnächst 2x die Woche Infusionen. Ich mache doch bereits alles, was geht schon selbst... Und arbeitsfähig bin ich trotzdem nicht.
Wer weiß, wie ich mich verhalten muss?
silence
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Re: Auflage Dienstherr zur erfüllen?

Beitrag von silence »

Was spricht konkret gegen eine stationäre Rehamaßnahme?

Meist kann einem dort durchaus weiter geholfen werden es gibt ja nicht nur psychische rehakuren sondern auch auf dein Krankheitsbild abgestimmte Rehamaßnahmen?
abfallteil
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Re: Auflage Dienstherr zur erfüllen?

Beitrag von abfallteil »

kostet nen haufengeld, was man selbst bezahlen darf..
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Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten :) Geschenk des Tages.
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lexmark
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Re: Auflage Dienstherr zur erfüllen?

Beitrag von lexmark »

Hexe,

wie alt bist du?
Blue Ice Ultra
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Re: Auflage Dienstherr zur erfüllen?

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Schokohexe hat geschrieben: Wie ist das rechtlich, muss ich tun, was der Dienstherr sagt und eine stationäre Reha machen? Ich bin seit Monaten bereits in psychiatrischer Behandlung, gehe 2x die Woche ebenfalls seit Monaten zur Physio und bekomme ab demnächst 2x die Woche Infusionen. Ich mache doch bereits alles, was geht schon selbst... Und arbeitsfähig bin ich trotzdem nicht.
Wer weiß, wie ich mich verhalten muss?
Grundsätzlich "ja", da es um die Wiederherstellung der Dienstfähigkeit geht. Es sei denn Du hast einen "guten Grund" weswegen Du die Reha nicht durchführen möchtest. Denkbar wäre zunächst die Füße operieren zu lassen und anschließend (da die Reha ja erst genehmigt werden muss (Bh-Stelle)) dann die Reha durchführen zu lassen.
Schokohexe
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Re: Auflage Dienstherr zur erfüllen?

Beitrag von Schokohexe »

Bitte um Entschuldigung, dass ich nicht mehr geantwortet habe und bedanke mich, für die Beiträge. Es hat sich lange seitens der Dienststelle nichts getan. Nun gab es im Januar 17 eine erneute amtsärztliche Untersuchung. Die Stellungnahme des Amtsarztes beinhaltet erneut eine Rehamaßnahme in einer von drei vorgeschlagenen Kliniken. Alle drei sind orthopädisch definiert. Meine Hauptkrankheit ist Rheuma (spondylarthritis mit peripherer Gelenkbeteiligung und Fibromyalgie, chron. Schmerzsyndrom, in psych. Behandlung bin ich auch und Physio seit 2 Jahren ). Mein Rheumatologe hat bereits 3x schriftlich mitgeteilt, dass diese Form der Reha kontraproduktiv ist und die Heilung nachteilig beeinflussen kann. Vielmehr hat er einen stationären/teilstationären Aufenthalt in einer geeigneten Klinik vorgeschlagen. Dieses wird vom Dienstherrn ignoriert und auf eine Reha in den vorgeschlagenen Kliniken bestanden. Die Dienststelle ist auf Nachfragen nicht bereit anders zu entscheiden und richtet sich nach der Stellungnahme des Amtsarztes. Ich wäre also verpflichtet, diese Maßnahme zu erfüllen, obwohl mein behandelnder Arzt davon abrät. Abgesehen von den selbst zu tragenenden Kosten (selbst bei der günstigsten der 3 Kliniken komme ich auf einen Eigenanteil von 1000 Euro). Laut Amtsarzt müsste ich mir das Geld leihen-das sollte mir meine Gesundheit wert sein.
Was kann ich tun?
Schokohexe
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Re: Auflage Dienstherr zur erfüllen?

Beitrag von Schokohexe »

Ich bin übrigens 43 Jahre alt
Torquemada
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Re: Auflage Dienstherr zur erfüllen?

Beitrag von Torquemada »

Ich empfehle eine Beratung bei einem auf das Gebiet Verwaltungs(Beamtenrecht) SPEZIALISIERTEN Anwalt.
Schokohexe
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Re: Auflage Dienstherr zur erfüllen?

Beitrag von Schokohexe »

Der ist erst am Montag zu erreichen. Und ich habe schon ein wenig Skrupel, denn das nimmt ja dann Formen an, die sicher noch sehr an die Nerven gehen.
Die Dienststelle hat mir heute morgen schon gesagt, "ich könnte ja VERSUCHEN, dagegen anzugehen". Na nett! Mit denen ist überhaupt nicht zu reden.
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Baumschubser
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Re: Auflage Dienstherr zur erfüllen?

Beitrag von Baumschubser »

Du wirst den Anwalt brauchen. Viele haben nur die Dienststelle gegen sich, du aber auch noch dem Amtsarzt.
Schokohexe
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Re: Auflage Dienstherr zur erfüllen?

Beitrag von Schokohexe »

Ein alter Kollege, der viele Jahre im Personalrat saß, hat mir geraten, ich solle jetzt ganz schnell eine Einweisung für die stat. Aufnahme in der Rheumaklinik holen und mich anmelden. Dann könne die Dienststelle gar nichts machen, da ich freie Arztwahl habe. Mein Rheumatologe soll noch ein paar Zeilen dazu schreiben und das soll ich an die Dienststelle schicken.
Ich weiss nur nicht, ob das ggf. Konsequenzen für mich haben kann....
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Baumschubser
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Re: Auflage Dienstherr zur erfüllen?

Beitrag von Baumschubser »

Wenn dein Facharzt dich in eine Klinik einweist, kann dein Dienstherr da zunächst mal gar nichts.
Schokohexe
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Re: Auflage Dienstherr zur erfüllen?

Beitrag von Schokohexe »

Ich hab einfach Angst, dass die Personalstelle sich "das nicht gefallen lässt ", wenn ich denen quasi ein Schnippchen schlage und dann somit ihre Aufforderung umgehe. Zumal ich ja vorher bei denen nachgefragt hatte und die Antwort war "sie werden innerhalb einer Frist nachweisen, dass Sie sich in einer der 3 vorgegebenen Kliniken angemeldet haben".
Ich hatte in mehreren Themen hier gelesen, dass der Dienstherr einen ohne Dienstbezüge zur Ruhe setzen kann, ein Diszi einleiten u.s.w. Daher bin ich völlig verunsichert und versteh das nicht.. es ist doch MEIN Körper und MEINE Gesundheit! Wie können die über mich bestimmen?! Ich tu doch schon alles mögliche um gesund zu werden aber mit diesem Dauerstress und Druck und Angst klappt das doch erst recht nicht...
Inzwischen will ich am liebsten, dass sie mich pensionieren, damit ich endlich zur Ruhe kommen kann (wenn auch nur begrenzte Zeit)
Dienstunfall_L
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Re: Auflage Dienstherr zur erfüllen?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo

Auch bei einer Akuteinweisung kann es zu Wartezeiten kommen, wenn in eine bestimmte Klinik eingewiesen wird.
Darum als parallelen Akt in der Klinik anrufen und nach nächstem Termin fragen, Prozedere dürfe auf Website ersichtlich sein.

Prüfen: Muss Mitteilung an DH gemacht werden? Muss wg Kosten bei PKV oder Bh etwas beantragt werden vorab?

Wenn eine fachärztl. Akuteinweisung vorliegt, dann ist meine Einschätzung, dass eine Mitteilung über den Klinik- (nicht Reha!) -aufenthalt den anderen Gang erstmal stoppt.
Vielleicht geht es dir danach ja deutlich besser. Es ist eine Chance.
Schokohexe
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Re: Auflage Dienstherr zur erfüllen?

Beitrag von Schokohexe »

Ich hatte bereits vor 14 Tagen in der Klinik nachgefragt, wann die nächsten Aufnahmetermine sind- ab Sommer (Juni) hieß es. Allerdings habe ich nicht gesagt, dass ich privatversichert bin, ich mag sowas nicht. Nun wurde mir aber geraten, dass unbedingt zu erwähnen, bzw. dass mein Arzt dort anrufen und einen Termin für mich machen soll, dann ginge es schneller. Die Beihilfe zahlt einen klinikaufenthalt ohne vorherige Beantragung ( anders als bei einer Reha), die PKV muss erst prüfen, bevor sie die Kosten übernimmt. Und erfahrungsgemäß stellt sie sich erstmal quer.
Wenn ich das richtig verstanden habe, würde das Reha- Verfahren aber damit nur aufgeschoben, oder? Man könnte also nach dem Klinikaufenthalt erneut verlangen, dass ich eine Reha mache?
Entschuldigung, dass ich so viel frage aber ich bin ziemlich eingeschüchtert von meiner Personalstelle..
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