Höhe der Versorgungsbezüge bei Dienstunfähigkeit

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martri
Beiträge: 3
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Höhe der Versorgungsbezüge bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von martri »

Hallo!

Ich bin hessischer Kommunalbeamter und 61 Jahre alt. Ich habe eine ruhegehaltfähige Dienstzeit von über 40 Jahren.

Frage: Ist es richtig, dass ich zurzeit lediglich 10,8 % abgezogen bekomme, wenn ich wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand gehe? Soll heißen: die 9 Monate, die ich über das 65. Lebensjahr arbeiten muss (9 x 0,3) finden im Falle der Dienstunfähigkeit keine Anwendung (also 10,8 % plus 2,7 %).

Könnt Ihr mir ggf. die gesetzliche Grundlage mit angeben?

Danke und Gruß
reslhed
Beiträge: 3
Registriert: 22. Feb 2016, 22:03
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Re: Höhe der Versorgungsbezüge bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von reslhed »

Hallo martri,

die Rechtsquelle ist § 14 Abs. 3 Satz 1 des Hessischen Beamtenversorgungsgesetzes. Hierin heißt es:

„(3) Das Ruhegehalt vermindert sich um 3,6 Prozent für jedes Jahr, um das die Beamtin oder der Beamte vor Ablauf des Monats, in dem sie oder er
1. das 65. Lebensjahr vollendet, nach § 35 Satz 1 Nr. 1 des Hessischen Beamtengesetzes in den Ruhestand versetzt wird,
2. die für sie oder ihn geltende gesetzliche Altersgrenze erreicht, nach § 35 Satz 1 Nr. 2 oder § 112 Abs. 1 Satz 2, auch in Verbindung mit § 113 oder § 114, des Hessischen Beamtengesetzes in den Ruhestand versetzt wird oder
3. das 65. Lebensjahr vollendet, wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht, in den Ruhestand versetzt wird; die Minderung des Ruhegehalts darf 10,8 Prozent in den Fällen der Nr. 1 und 3 und 18,0 Prozent in den Fällen der Nr. 2 nicht übersteigen."

Das Regierungspräsidium Kassel hat für Fragen rund um die Beamtenversorgung ein detailliertes und an und für sich verständliches Informationsblatt herausgegeben (https://rp-kassel.hessen.de/bürger-staa ... ungsbezüge -> Allgemeine Information zur Berechnung des Ruhegehalts)

Da das Hessische Beamtenversorgungsgesetz auch für hessische Kommunalbeamtinnen und –beamte gilt, gelten die Ausführungen in dem Informationsblatt auch für Sie.

Unter Ziffer 5 bzw. 5.3 heißt es:
„5. Versorgungsabschlag (§ 14 Abs. 3 HBeamtVG)
Das Ruhegehalt (nicht der Ruhegehaltssatz!) vermindert sich um 3,6 v.H. für jedes Jahr einer
Ruhestandsversetzung.
...
...
5.3 wegen Dienstunfähigkeit (§ 51 Abs. 1 HBG), die nicht auf einem Dienstunfall beruht, vor Ablauf des Monats der Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. für Polizeivollzugsbe- amte 62. Lebensjahres, maximal jedoch um 10,8 v.H.“

Im Zweifel sollten Sie allerdings bei Ihrer Personalstelle bzw. bei der für Ihre Kommune zuständigen Versorgungskasse nachfragen.

Viele Grüße
reslhed
martri
Beiträge: 3
Registriert: 24. Sep 2015, 09:43
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Re: Höhe der Versorgungsbezüge bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von martri »

Hallo reslhed, danke für die Antwort. Sie macht die Sache für mich klarer.
Gruß martri
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