Hallo,
Ich bin gerade mit meinem 3. Kind in Elternzeit, habe vorher Teilzeit in Elternzeit gearbeitet.
Nun habe ich von einer Kollegin erfahren, dass man im Mutterschutz volle Bezüge, also nicht seine Teilzeitbezüge,erhält. Da gibt es wohl ein Gerichtsurteil.
Hat da schon jemand von gehört?
Danke und Grüße
Volle Bezüge Mutterschutz bei vorherigerTeilzei in Elternzeit
Moderator: Moderatoren
Re: Volle Bezüge Mutterschutz bei vorherigerTeilzei in Elternzeit
Ich habe dazu ein Schreiben des Innenministeriums gefunden Klick mich
Soweit ich das verstanden habe, hast du gemäß dieses Urteils das Recht die Elternzeit (auch ohne Zustimmung des DH) zu beenden, um in Mutterschutz zu gehen.
Diese vorzeitige Beendigung musst du allerdings scheinbar beantragen/mitteilen und wirst dann in den Status vor Beginn der Elternzeit zurückversetzt. Hast du also schon regulär (vor der Elternzeit) bloß halbtags gearbeitet, steht dir folglich während des Mutterschutzes auch nur die halbe Besoldung zu. Hast du allerdings vor der Elternzeit voll gearbeitet, steht dir für die Zeit des Mutterschutzes auch wieder die volle Besoldung zu.
Inwiefern sich das nun rückwirkend abwickeln (du schreibst ja, dass du bereits mit Kind 3 zu hause bist), oder zumindest für etwaige verbleibende Wochen im Mutterschutz nach der Geburt nachholen lässt, kann ich leider nicht sagen.
Soweit ich das verstanden habe, hast du gemäß dieses Urteils das Recht die Elternzeit (auch ohne Zustimmung des DH) zu beenden, um in Mutterschutz zu gehen.
Diese vorzeitige Beendigung musst du allerdings scheinbar beantragen/mitteilen und wirst dann in den Status vor Beginn der Elternzeit zurückversetzt. Hast du also schon regulär (vor der Elternzeit) bloß halbtags gearbeitet, steht dir folglich während des Mutterschutzes auch nur die halbe Besoldung zu. Hast du allerdings vor der Elternzeit voll gearbeitet, steht dir für die Zeit des Mutterschutzes auch wieder die volle Besoldung zu.
Inwiefern sich das nun rückwirkend abwickeln (du schreibst ja, dass du bereits mit Kind 3 zu hause bist), oder zumindest für etwaige verbleibende Wochen im Mutterschutz nach der Geburt nachholen lässt, kann ich leider nicht sagen.