Servus,
eine Frage, sind die psychatrische und neurologische Untersuchungen (GOÄ Ziffern 800+801) sowie EEGs (Ziffer 827) mit Befund (Ziffer 75) Erörtern einer Lebensveränderung (Ziffer 34) und eine eigehende Beratung (Ziffer 3) in Bayern beihilfefähig?
Würde mich über eine Info sehr freuen.
Mfg
hpinter
Beihilfefähigkeit Neurologe in Bayern
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Re: Beihilfefähigkeit Neurologe in Bayern
Ich weiß nicht, ob es in Bayern Ausnahmeregelungen gibt, aber eine neurologische Beratung oder Behandlung sind doch ärztliche Leistungen, warum sollten die nicht beihilfefähig sein?