Sonderurlaub o.ä. bei KH-Aufenthalt der Mutter des eigenen Kindes
Moderator: Moderatoren
Sonderurlaub o.ä. bei KH-Aufenthalt der Mutter des eigenen Kindes
Hallo,
Kurz zu uns:
Mein EXMANN ist Kommunalbeamter.
Unsere gemeinsame Tochter ist 5 Jahre alt und damit noch nicht in einem Alter, in dem man sie irgendwo außerhalb der KiTa-Betreuung alleine lassen könnte. Großeltern leben zu weit weg bzw sind selbst berufstätig.
Die Kleine lebt weitestgehend bei mir, wir teilen uns das Sorge- und das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu gleichen teilen.
Nun steht bei mir ein KH-Aufenthalt an. Dieser wird voraussichtlich 2-5 Tage dauern.
Mein Exmann arbeitet im 24-Std- Dienst und soll während dieser Zeit unsere Tochter beaufsichtigen.
Nun ist es so, dass seine Personalstelle ihm gesagt hat, ihm stünde es da nicht zu frei zu bekommen.
Urlaub müssen die immer schon im Oktober des vorigen Kalenderjahres festlegen. Da stand der KH-Aufenthalt natürlich noch nicht genau fest.
Wie ist das denn in diesem Fall?
Selbst wenn er keinen (Sonder)urlaub bekommen kann muss es doch irgendwie rechtlich geregelt sein, dass er in dem Fall, dass ich selbst nicht betreuen kann, sein Kind beaufsichtigt?!
Bei mir ist es ja so, dass meine gesetzliche KV für diese Tage Kinderkrankengeld zahlt und mein AG mir dafür unbezahlten Urlaub gewähren MUSS.
Gibt es das bei (privat versicherten) Beamten denn nicht?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand in dieser Angelegenheit helfen könnte.
Liebe Grüße,
Floni
Kurz zu uns:
Mein EXMANN ist Kommunalbeamter.
Unsere gemeinsame Tochter ist 5 Jahre alt und damit noch nicht in einem Alter, in dem man sie irgendwo außerhalb der KiTa-Betreuung alleine lassen könnte. Großeltern leben zu weit weg bzw sind selbst berufstätig.
Die Kleine lebt weitestgehend bei mir, wir teilen uns das Sorge- und das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu gleichen teilen.
Nun steht bei mir ein KH-Aufenthalt an. Dieser wird voraussichtlich 2-5 Tage dauern.
Mein Exmann arbeitet im 24-Std- Dienst und soll während dieser Zeit unsere Tochter beaufsichtigen.
Nun ist es so, dass seine Personalstelle ihm gesagt hat, ihm stünde es da nicht zu frei zu bekommen.
Urlaub müssen die immer schon im Oktober des vorigen Kalenderjahres festlegen. Da stand der KH-Aufenthalt natürlich noch nicht genau fest.
Wie ist das denn in diesem Fall?
Selbst wenn er keinen (Sonder)urlaub bekommen kann muss es doch irgendwie rechtlich geregelt sein, dass er in dem Fall, dass ich selbst nicht betreuen kann, sein Kind beaufsichtigt?!
Bei mir ist es ja so, dass meine gesetzliche KV für diese Tage Kinderkrankengeld zahlt und mein AG mir dafür unbezahlten Urlaub gewähren MUSS.
Gibt es das bei (privat versicherten) Beamten denn nicht?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand in dieser Angelegenheit helfen könnte.
Liebe Grüße,
Floni
- Baumschubser
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Re: Sonderurlaub o.ä. bei KH-Aufenthalt der Mutter des eigenen Kindes
Doch, auch da gibt eine Freistellungsmöglichkeit. Beamte bekommen für verschiedene Sachen eine Art Sonderurlaub, bei Geburt, Todesfall und u.a. zur Pflege einer hilfsbedürftigen Person. Das wäre in dem Falle möglicherweise das Kind, auch wenn es nicht selbst erkrankt ist. In jedem Fall muss die Dienststelle es ermöglichen, dass er das Kind betreuen kann, egal ob durch Freistellung oder andere Arbeitszeiten.
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Re: Sonderurlaub o.ä. bei KH-Aufenthalt der Mutter des eigenen Kindes
In Analogie zu § 29 TVöD erhalten Kommunalbeamte auf Antrag bis zu vier Tage bezahlte Arbeitsbefreiung, wenn die BETREUUNGSPERSON des Kindes krankheitshalber ausfällt.
Dass er "keinen Sonderurlaub bekommen kann" ist rechtlich falsch und dürfte sich beim Nachfassen als "Missverständnis" herausstellen. Denn der Sonderurlaub ist ja genau für unplanbare Ereignisse gedacht.
Üblicherweise existieren bei den Kommunen Merkblätter zu der Problematik.
Personalstelle und Personalvertretung ansprechen und genauen Sachverhalt klären.
Hinweis: Ein Beamter hat über seine private Versicherung keine Möglichkeit wie du mit dem "Kinderkrankengeld".
Dass er "keinen Sonderurlaub bekommen kann" ist rechtlich falsch und dürfte sich beim Nachfassen als "Missverständnis" herausstellen. Denn der Sonderurlaub ist ja genau für unplanbare Ereignisse gedacht.
Üblicherweise existieren bei den Kommunen Merkblätter zu der Problematik.
Personalstelle und Personalvertretung ansprechen und genauen Sachverhalt klären.
Hinweis: Ein Beamter hat über seine private Versicherung keine Möglichkeit wie du mit dem "Kinderkrankengeld".
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Re: Sonderurlaub o.ä. bei KH-Aufenthalt der Mutter des eigenen Kindes
Ach Torque lass mal gut sein. Die Dame hat ja nicht mal angegeben um welches Bundesland (evtl.sogar der Bund?) es denn gehen soll. Insofern sind Antworten mehr oder weniger Spekulation.
- Baumschubser
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Re: Sonderurlaub o.ä. bei KH-Aufenthalt der Mutter des eigenen Kindes
Diese Regelungen dürften aber überall ähnlich sein.
Re: Sonderurlaub o.ä. bei KH-Aufenthalt der Mutter des eigenen Kindes
Hallo,
Vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Mein exmann ist Kommunalbeamter in NRW.
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Re: Sonderurlaub o.ä. bei KH-Aufenthalt der Mutter des eigenen Kindes
Hallo. Schau mal hier in NRW unter § 33.1.7 Vielleicht ist ja was dabei. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_an ... 3171562132
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Re: Sonderurlaub o.ä. bei KH-Aufenthalt der Mutter des eigenen Kindes
Steht doch hier:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_an ... #det353484
Absatz 1, Nr. 7
Wie erwartet.
Aufgrund der Persönlichkeitsrechte der behördenfremden Person (hier der Mutter) muss nicht einmal eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.
Ich persönlich würde dem Papa mal ein wenig auf die Füße treten. So intensiv kann er bisher nicht nachgebohrt haben.
Die Regelungen sind sicherlich jeder normalen Personalstelle bekannt.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_an ... #det353484
Absatz 1, Nr. 7
Wie erwartet.
Aufgrund der Persönlichkeitsrechte der behördenfremden Person (hier der Mutter) muss nicht einmal eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.
Ich persönlich würde dem Papa mal ein wenig auf die Füße treten. So intensiv kann er bisher nicht nachgebohrt haben.
Die Regelungen sind sicherlich jeder normalen Personalstelle bekannt.
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Re: Sonderurlaub o.ä. bei KH-Aufenthalt der Mutter des eigenen Kindes
Naja die komplette Regelung steht unter dem Vorbehalt das "dienstliche Gründe nicht entgegenstehen".
- Baumschubser
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Re: Sonderurlaub o.ä. bei KH-Aufenthalt der Mutter des eigenen Kindes
Richtig, andererseits hat man aber eine Aufsichtspflicht. Und die wiegt immer höher, als knappes Personal o.ä.Blue Ice Ultra hat geschrieben:Naja die komplette Regelung steht unter dem Vorbehalt das "dienstliche Gründe nicht entgegenstehen".