Kinderbezogener Familienzuschlag

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erika
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Kinderbezogener Familienzuschlag

Beitrag von erika »

Hallo, liebe Foren-Gemeinde!

Vor mehr als 6 Monaten hat sich mein Freund von mir getrennt und nun bin ich mit meinem 6-jährigen Sohn alleine. Meine Frage lautet nun: Hat der ehemalige Partner noch Anspruch auf den Kinderbezogenen Familienzuschlag? Das Kindergeld erhalte schließlich ich. Bin auch im öffentlichen Dienst ,aber nicht Beamtin.
sdh1807
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Re: Kinderbezogener Familienzuschlag

Beitrag von sdh1807 »

Frag ihn doch selber.

Wenn er es dir nicht selbst sagt, dann wirst du die Infos nicht bekommen.
Dich geht schließlich nicht an, was er an Besoldung bekommt
Torquemada
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Re: Kinderbezogener Familienzuschlag

Beitrag von Torquemada »

sdh1807 hat geschrieben:Frag ihn doch selber.

Wenn er es dir nicht selbst sagt, dann wirst du die Infos nicht bekommen.
Dich geht schließlich nicht an, was er an Besoldung bekommt
Bitte nicht solche hanebüchenen Schnellschüsse...

Natürlich muss der Kindsvater seine Einkommen offenlegen, weil sich daraus der Kindesunterhalt berechnet.
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Bananen-Willi
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Re: Kinderbezogener Familienzuschlag

Beitrag von Bananen-Willi »

Um die Frage zu beantworten, sind noch zusätzliche Infos notwendig. Es wäre vielleicht ganz interessant zu wissen, ob der Sohn der TE auch der Sohn des Ex ist. Falls nein, so wie ich das auslegen würde, entfällt für diesen der kinderbezogene Familienzuschlag grundsätzlich, da er darauf nur Anspruch hat, solange er mit diesem im selben Haushalt wohnt. Und in diesem Falle wäre er im Umkehrschluss zur Einwendung meines Vorposters nicht verpflichtet, seine Einkünfte offenzulegen, weil er ja dann nicht der Kindsvater wäre.
Grundsätzlich erhalten Beamte den Familienzuschlag der Stufe 1, sofern sie verheiratet, verwitwet, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, mit entsprechender Unterhaltspflicht geschieden sind oder eine andere Person nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben und ihr Unterhalt gewähren, weil sie gesetzlich oder sittlich dazu verpflichtet sind und die aufgenommene Person sich nicht selber ausreichend versorgen kann.
Weiterhin ist wie meistens auch entscheiden, ob Bund oder Land, wenn zweiteres, welches. In manchen Ländern wurden das Zwei-Stufen-System abgeschafft und es gibt keinen Verheiratetenzuschlag mehr, sondern dafür einen erhöhten Kinderzuschlag, andere Länder geben nichts zusätzlich für mehrere Kinder, sondern nur noch einen einheitlichen Familienzuschlag für alle Berechtigten in gleicher Höhe.

Das obige Zitat gilt für Bund und Länder, die diese speziellen Bundesregelungen übernommen haben, beispielsweise Bayern.
Torquemada
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Re: Kinderbezogener Familienzuschlag

Beitrag von Torquemada »

Ich gehe bei der Fragestellung der Dame mal davon aus, dass es der Kindsvater ist.
Sonst wäre die Frage doch völlig idiotisch.
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Bananen-Willi
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Re: Kinderbezogener Familienzuschlag

Beitrag von Bananen-Willi »

Kann sein, meine Ansicht leite ich aus der Aussage "meinem Sohn", nicht etwa "unserem Sohn" ab. Warten wir mal ab, ob sich die TE hierzu noch genauer einlässt :D
reslhed
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Re: Kinderbezogener Familienzuschlag

Beitrag von reslhed »

Liebe Erika,

da Sie nicht Beamtin, aber im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, unterliegen Sie entweder dem TVöD (Bund oder Kommune) oder dem TV-L (Land) oder dem TV-H (Land Hessen). Nur beim TV-H werden für Kinder Kinderzuschläge gezahlt, in den anderen Tarifverträgen sind diese Leistungen vor über 10 Jahren schon entfallen (Ausnahme: Besitzstand für Kinder, die schon vor Oktober 2005 geboren waren. Dürfte aber nicht zutreffen, da Ihr Sohn ja erst 6 Jahre alt ist).
Das würde für Sie bedeuten:
Nur wenn Sie beim Land Hessen beschäftigt wären, hätten Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag nach dem TV-H; Ihr ehemaliger Freund (so wie Sie es ausdrücken, nehme ich an, dass er Beamter ist) würde dann keinen Familienzuschlag mehr erhalten.

Unterfallen Sie aber dem TVöD oder dem TV-L, erhalten Sie für Ihr Kind außer dem Kindergeld keine weiteren Leistungen. Dann erhielte Ihr ehemaliger Freund, wenn er Beamter ist UND der leibliche Vater des Kindes, tatsächlich auch nach der Trennung den Kinderanteil im Familienzuschlag.

Viele Grüße
Torquemada
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Re: Kinderbezogener Familienzuschlag

Beitrag von Torquemada »

Manche Leute beantworten Fragen, die gar nicht gestellt wurden....... :roll:
Torquemada
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Re: Kinderbezogener Familienzuschlag

Beitrag von Torquemada »

freshair hat geschrieben:
Torquemada hat geschrieben:Manche Leute beantworten Fragen, die gar nicht gestellt wurden....... :roll:
...warum mit den Augen rollen, wenn diese Antwort doch alles klärt?
Die Dame hatte überhaupt nicht gefragt, ob sie selbst für ihr Kind einen Kinderzuschlag bekommt. Ist ja auch klar warum.

Ihr geht es nur darum, ob ihr ehemaliger Partner den Kinderzuschlag erhält.

Ist der ehemalige Partner nicht der Kindsvater (wie hier schon überlegt), ist die ganze Frage irrtümlich gestellt

Ist der ehemalige Partner der Kindsvater, muss er im Rahmen seiner Unterhaltsverpflichtungen sein GESAMTES Einkommen offenlegen.
In diesem Fall wäre die Frage interessant, weil es Väter gibt, die ihr Einkommen nicht maximieren möchten. Hierzu könnte auch die Nichtbeantragung eines Zuschlages gehören. Dies ist allerdings ein strafrechtlich relevanter Bestand, wenn hierdurch versucht wird, weniger Unterhalt an das Kind zu zahlen.

Wir müssen also klären:

- ob der Mann der Kindsvater ist
- in welchem Bundesland die Mutter arbeitet
Seller us M.
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Re: Kinderbezogener Familienzuschlag

Beitrag von Seller us M. »

Torquemada hat geschrieben:Wir müssen also klären:
- ob der Mann der Kindsvater ist
- in welchem Bundesland die Mutter arbeitet
Der Mann m u s s der Vater des Kindes sein! Da er mit Erika weder verheiratet ist noch war, hätte er ansonsten in der Zeit des Zusammenlebens gar keinen Anspruch auf den Familienzuschlag gehabt. Dann hätte Erika mit größter Wahrscheinlichkeit nicht gefragt, ob er noch Anspruch auf den kinderbezogenen Familienzuschlag hat.

Die Frage nach dem Bundesland führt aber möglicherweise zu einem falschen Ergebnis, falls Erika
- Bundesbeschäftigte in Hessen ist,
- kommunale Beschäftigte in Hessen ist,
- als Richterin oder Soldatin beschäftigt ist, oder
- in einem Arbeitsverhältnis zu einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt steht, die vergleichbare Zuschläge bezahlt.

Erika sollte sich also etwas konkreter zu ihrem Beschäftigungsverhältnis äußern.
Torquemada
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Re: Kinderbezogener Familienzuschlag

Beitrag von Torquemada »

Seller us M. hat geschrieben:
Erika sollte sich also etwas konkreter zu ihrem Beschäftigungsverhältnis äußern.
https://www.youtube.com/watch?v=FE-sIbX94Yk


ERIKA !!!!!!! Jetzt aber mal rüber mit den INFOS !!!!!!!!!!!!!

https://www.youtube.com/watch?v=FE-sIbX94Yk
erika
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Re: Kinderbezogener Familienzuschlag

Beitrag von erika »

Also es ist der Sohn meines Ex.Wir wohnen in ***Mod*** (Sachsen-Anhalt) und arbeiten beide in Berlin.Er ist Beamtenanwärter beim Land Berlin und ich arbeite als Angestellte im öff Dienst des Landes Berlin *** Mod.Ich hoffe diese Informationen reichen aus.
Danke für euer Interesse.
Erika
Seller us M.
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Re: Kinderbezogener Familienzuschlag

Beitrag von Seller us M. »

Als Beamter auf Widerruf hat der leibliche Vater des Kindes, der Ex, grundsätzlich Anspruch auf den Kinderanteil im Familienzuschlag. Aus dem Sachverhalt sind keine Gründe ersichtlich, dass eine andere Person vorrangig berechtigt wäre, damit ist davon auszugehen, dass er den Familienzuschlag tatsächlich bekommt (oder im Falle der Antragstellung bekommen würde). Erika hat jedenfalls als Beschäftigte der FU Berlin keinen tarifvertraglichen Anspruch auf eine derartige Leistung.
Torquemada
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Re: Kinderbezogener Familienzuschlag

Beitrag von Torquemada »

Das mit dem Beamten auf Widerruf ist sehr interessant. Wie alt ist der Kindsvater denn? Hat er bereits eine abgeschlossene Ausbildung?
Denn der Kindsvater kann sich seiner Unterhaltspflicht in der korrekten Höhe nicht durch die Aufnahme einer Zweitausbildung entziehen.
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