Nebentätigkeit bei Dienstunfähigkeit

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Unwissend123
Beiträge: 3
Registriert: 20. Jan 2016, 14:50
Behörde:

Nebentätigkeit bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Unwissend123 »

Hallo zusammen,
Wie verhält es sich mit den ganzen Abzügen, wenn man eine Nebentätigkeit aufnimmt mit den Beiträgen zur Rentenversicherung, etc.
Man ist ja bereits über PKV und Beihilfe krankenversichert. Ändert sich da etwas?
Welche Abzüge fallen bei der Nebentätigkeit an?
Wird zusätzlich in die Rentenversicherung eingezahlt? Wie läuft so was ab? Wer hat Erfahrungen damit gemacht ( mehr als 450€)?
Viele Grüße !
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Nebentätigkeit bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Torquemada »

Das Thema wurde hier schon mehrfach besprochen.

Ich spendiere dir mal einen Link, wo du alles in Ruhe nachlesen kannst.

https://www.haufe.de/personal/personal- ... 53257.html


Deine steuerliche Situation bei einem sozialversicherungspflichtigen Job kannst so sehr gut hier durchspielen:

http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?lohnst.htm

Du gibst dann Steuerklasse VI ein. Das endgültige steuerliche Ergebnis zeigt dir natürlich nur der Einkommensteuerbescheid im Jahr danach.
Du kannst aber mit jedem Steuerprogramm (auch mit ELSTER von der Finanzverwaltung) alles durchprobieren.
Unwissend123
Beiträge: 3
Registriert: 20. Jan 2016, 14:50
Behörde:

Re: Nebentätigkeit bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Unwissend123 »

Hallo,
Vielen Dank für die Links.

Wenn ich den Text bei Haufe richtig verstehe, bin ich und der "neue" Arbeitgeber (Nebenjob) rentenversicherungspflichtig.
Ich bin noch jung und habe die Regelaltersgrenze noch lange nicht erreicht.
Ich bin 34- noch sehr sehr jung! Ein großer Einschnitt in meinem Leben !

Ich habe jetzt Steuerklasse 4, diese ändert sich dann?

Laut Aussage des Versorgungsamtes erhalte ich die Mindestversorgung.
Fraglich was man da hinzu verdienen darf.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Nebentätigkeit bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Torquemada »

Unwissend123 hat geschrieben: Wenn ich den Text bei Haufe richtig verstehe, bin ich und der "neue" Arbeitgeber (Nebenjob) rentenversicherungspflichtig.

Ich habe jetzt Steuerklasse 4, diese ändert sich dann?

Laut Aussage des Versorgungsamtes erhalte ich die Mindestversorgung.
Fraglich was man da hinzu verdienen darf.
Der Nebenjob ist rentenversicherungspflichtig.

Deine Pension wird mit Steuerklasse IV abgerechnet, dein Nebenjob mit Steuerklasse VI.
Das mit der Steuerklasse VI musst du unbedingt beim Nebenjob-Arbeitgeber ganz klar machen, weil es sonst bei einer Falschmeldung über ELSTAM Probleme gibt.

Den möglichen Zuverdienst fragst du nach der Pensionierung nach.
Antworten