Gründe für Absage vom Amtsarzt

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Jopo
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Gründe für Absage vom Amtsarzt

Beitrag von Jopo »

Hallo,

nach meiner Ausbildung und Studium habe ich jetzt die Chance meine Ausbildung im
gehobenen Dienst im Vermessungswesen anzutreten.

Nun habe ich ziemliche bange davor, das diese Untersuchung für mich negativ ausfallen
könnte und ich den gehobenen Dienst und im Anschluss die Festanstellung nicht antreten kann.


Weis jemand zufällig, ob es feststehenede Gründe für ein negatives Ressume vom Amtsarzt gibt ? :shock:

Ich wäre über einige Infos sehr dankbar, da für mich persönlich diese Ausbildung ein sehr wichtiger Schritt wäre
und ich persönlich diese Ausbildung auch schon immer angestrebt habe :evil: :evil:
Gebetsmuehle
Beiträge: 46
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Re: Gründe für Absage vom Amtsarzt

Beitrag von Gebetsmuehle »

Der Amtsarzt soll lediglich deine gesundheitliche Eignung gem. §§ 15 LBG, 9 BeamtStG feststellen. Solltest du also frei von körperlichen Gebrechen sein, brauchst du dir eigentlich keine Gedanken zu machen.

Wichtig dabei ist die Zukunftsprognose; es wird lediglich darauf abgestellt, ob eine verfrühte Dienstunfähigkeit aufgrund von Erkrankungen etc. pp. eintreten könnte und somit die gesundheitliche Eignung, als Zugangsvoraussetzung zum Eintritt in ein Beamtenverhältnis, nicht gegeben ist. Darunter kann dann z. B. auch Adipositas (in der Praxis meist BMI > 30) fallen, da davon ausgegangen wird dass verhäuft Fehlzeiten aufgrund der Begleitbeschwerden im Laufe des Beamtendaseins auftreten könnten.

Also, der Amtsarzt wird schon feststellen, ob bei dir alles im grünen Bereich liegt. Kleinigkeiten reichen jedenfalls nicht aus um dir die gesundheitliche Eignung absprechen zu können.
Jopo
Beiträge: 2
Registriert: 17. Feb 2016, 11:47
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Re: Gründe für Absage vom Amtsarzt

Beitrag von Jopo »

Ok danke für die Antwort.

Wie verhält sich das angenommen ich bekomme kein positives Gutachten, gilt dies dann für immer, oder kann man z.B. nach einem Jahr nochmals sich auf so ne Stelle bewerben und dann das Prozedere wiederholen?
wahrscheinlich nicht, oder?

Gruß
Gebetsmuehle
Beiträge: 46
Registriert: 18. Mai 2014, 23:10
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Re: Gründe für Absage vom Amtsarzt

Beitrag von Gebetsmuehle »

Grds. gilt das amtsärztliche Gutachten 5 Jahre, der Amtsarzt kann in seinem Gutachten jedoch eine Empfehlung zur Nachuntersuchung zu gegebenem Zeitraum aussprechen. Für den Fall einer Neubewerbung in einem Jahr würde man dich aber grundsätzlich nochmal erneut zum Amtsarzt schicken, da das Gutachten im Bewerbungsverfahren meines Wissens nach höchstens 3 Monate alt sein soll.

In meinem Vorbereitungsdienst gab es beispielsweise Kollegen, die normal Ihren Vorbereitungsdienst ableisten durften und dann nochmal zum Amtsarzt geschickt wurden als die Verbeamtung auf Probe anstand. Dort wurde dann abermals begutachtet, ob ein Beamtenverhältnis in Frage kommt oder ggf. in Tarifbeschäftigung übernommen wird.
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tiefenseer
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Re: Gründe für Absage vom Amtsarzt

Beitrag von tiefenseer »

Gebetsmuehle hat geschrieben:Grds. gilt das amtsärztliche Gutachten 5 Jahre, der Amtsarzt kann in seinem Gutachten jedoch eine Empfehlung zur Nachuntersuchung zu gegebenem Zeitraum aussprechen. Für den Fall einer Neubewerbung in einem Jahr würde man dich aber grundsätzlich nochmal erneut zum Amtsarzt schicken, da das Gutachten im Bewerbungsverfahren meines Wissens nach höchstens 3 Monate alt sein soll.
Interessante Angaben.
Woher stammen diese Infortmationen? (ich habe mal die stellen fett markiert.)
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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