Kurzfristige Dienstplanänderung Sonderdienste

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Sir-Quickly
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Kurzfristige Dienstplanänderung Sonderdienste

Beitrag von Sir-Quickly »

Hallo,

ich habe eine Frage, vieleicht kann mir diese jemand beantworten.
Kann mir, Bayrischer Beamter mit geregelter Gleitzeit, mein Vorgesetzter einen geplanten Sonderdienst absagen und mir frei anordnen?
Und zwar ein bis zwei Stunden vor Beginn des Sonderdienstes? Der Sonderdienst ist zeitlich so gelegt, daß ich meinen normalen Dienst wegen Ruhezeiten nicht wie geplant durchführen kann.
Das heißt, wenn der Sonderdienst ausfällt bekomme ich Miesestunden auf meinem Gleitzeitkonto, die ich wieder einarbeiten muss und meinen "freien" Tag konnte ich nicht für mich verplanen, da ich ja abwarten musste ob mein Dienstherr mich jetzt braucht oder nicht.
Mir geht es eigentlich nur um das Prinzip ob das so einfach so gehandhabt werden kann. Ich bin der Meinung, wenn geplant ein Ereignis stattfindet, bei dem man evtl. auf Personal zurückgreifen muss, ist die richtige Wahl, das Personal auf Bereitschaft zu Hause zu setzen und abzurufen wenn es benötigt wird.
Einen Dienst einzuteilen und diesen dann ausfallen zu lassen um Personalstunden zu sparen ist zwar im Interesse des Dienstherren, aber muss das bei so kurzfristiger Absage, vom Beamten akzeptiert werden.
Vielen Dank
Grüße

Sir-Quickly
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tiefenseer
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Re: Kurzfristige Dienstplanänderung Sonderdienste

Beitrag von tiefenseer »

Wende Dich mit Deinem Anliegen an den Personalrat.
Sonderdienste bedürfen deren Zustimmung bzw. es gibt dazu in der Regel Vereinbarungen zwischen DH und dem Personalrat.

Weitere Infos findest Du
Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes (Arbeitszeitverordnung - AZV)
http://www.gesetze-im-internet.de/azv/B ... 10006.html
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Sir-Quickly
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Re: Kurzfristige Dienstplanänderung Sonderdienste

Beitrag von Sir-Quickly »

DANKE
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Baumschubser
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Re: Kurzfristige Dienstplanänderung Sonderdienste

Beitrag von Baumschubser »

Eine derart kurzfristige Dienstplanänderung halte ich rechtlich für nicht haltbar. Ebensowenig, wie man dich innerhalb von 2h zum Dienst beordern kann, kann man dir auch nicht 2h vor Dienstbeginn sagen, dass du zu Hause bleiben kannst. Manch einer wäre da ja schon auf dem Arbeitsweg. Ich würde darauf bestehen, dass die Stunden geschrieben werden und für die Zukunft wären für mich solche Dienste tabu. So einfach.
Sir-Quickly
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Re: Kurzfristige Dienstplanänderung Sonderdienste

Beitrag von Sir-Quickly »

Hallo Baumschubser,
danke für Deine Antwort.
Ich denke da genau so wie du. Doch weder Personalrat noch Vorgesetzter sind da meiner Meinung.
Gibt es denn keine Gerichtsurteile oder Vorschriften, an die man sich anlehnen kann wenn man Widerspruch einlegen will.
Ein "ich mach das nicht" kommt immer nicht so gut an und man steht gleich als Querulant da.
Gruß
Sir-Quickly
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Baumschubser
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Re: Kurzfristige Dienstplanänderung Sonderdienste

Beitrag von Baumschubser »

Sir-Quickly
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Re: Kurzfristige Dienstplanänderung Sonderdienste

Beitrag von Sir-Quickly »

Danke.
Aber das ganze gilt doch nicht für Beamte oder?
Zumindest wurde ich mit dem Hinweis, mit Beamten kann man alles machen "vertröstet".
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Ruheständler
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Re: Kurzfristige Dienstplanänderung Sonderdienste

Beitrag von Ruheständler »

Sir-Quickly hat geschrieben: Aber das ganze gilt doch nicht für Beamte oder?
doch das gilt für alle Arbeitnehmer auch Beamte fallen z.B. unter das ,,Arbeitszeitschutzgesetz,,ob wohl ein Beamter keinen Arbeitsvertrag unterschrieben hat sondern er wird in ein Dienstverhältnis berufen,hört sich zwar edler an aber das ist auch schon alles.
Gruß vom Ruheständler
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meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
verdi-man
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Re: Kurzfristige Dienstplanänderung Sonderdienste

Beitrag von verdi-man »

Ruheständler hat geschrieben:
Sir-Quickly hat geschrieben: Aber das ganze gilt doch nicht für Beamte oder?
doch das gilt für alle Arbeitnehmer auch Beamte fallen z.B. unter das ,,Arbeitszeitschutzgesetz,,ob wohl ein Beamter keinen Arbeitsvertrag unterschrieben hat sondern er wird in ein Dienstverhältnis berufen,hört sich zwar edler an aber das ist auch schon alles.
Gruß vom Ruheständler
@ Ruheständler: Was ist das Arbeitszeitschutzgesetz?

Ich kennen nur:

- das Arbeitszeitgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf); dieses gilt für Arbeitnehmer

- die Arbeitszeitverordnung für Bundesbeamte (http://www.gesetze-im-internet.de/azv); die gilt für Bundesbeamte (und die sind halt nun mal keine Arbeitnehmer i. S. des Gesetzes)

- und die Landesvorschriften über die Arbeitszeit für die Landes-Beamten (z. B. für Bayern: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... eSupport=1)

Wegen der unterschiedlichen Rechtsverhältnisse für Arbeitnehmer einerseits und Beamte andererseits kann man nicht ohne weiteres Arbeitsgerichtsentscheidungen auf Beamte übertragen


@ Threadersteller: je nach Aufbau Deiner Behörde gibt es ggf. einen Bezirks- und/oder Hauptpersonalrat. Hat diese Stufenvertretung ggf. eine Dienstvereinbarung über die Rahmenbedingungen der Arbeitszeitgestaltung / Schichtplanerstellung o. ä. abgeschlossen. In Deiner örtlichen Behörde gibt es vielleicht ebenfalls eine solche Dienstvereinbarung. Gehe ruhig nochmal an den Personalrat heran und frage danach. Falls Du gewerkschaftlich organisiert bist, kannst Du auch bei Deiner Gewerkschaft nachfragen.

Grüße vom

verdi-man
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Ruheständler
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Re: Kurzfristige Dienstplanänderung Sonderdienste

Beitrag von Ruheständler »

verdi-man hat geschrieben: @ Ruheständler: Was ist das Arbeitszeitschutzgesetz?
z.B. das http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/v ... feiertage/
mein Hinweis bezog sich auch nur als Beispielhaft auf das ,,AZG,, in meiner aktiven zeit als Bundesbeamter wurde jedenfalls was Arbeitszeiten bzw, Bereitschaftszeiten u.s.w. betrifft zwischen Angestellten und Beamten nicht unterschieden.
Gruß vom Ruheständler
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verdi-man
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Re: Kurzfristige Dienstplanänderung Sonderdienste

Beitrag von verdi-man »

Hallo Ruheständler,

die Verwirrung steigt bei mir. In dem Artikel, den Du verlinkt hast, geht es um ein Urteil in Bezug auf Urlaub und Ausgleichstage. Mir fehlt da jetzt der Zusammenhang.

Die Google-Suche bringt mit dem Begriff "ArbeitszeitSCHUTZgesetz" immer nur Treffer in Artikeln o. ä. Das liegt wohl daran, dass es kein solches Gesetz gibt, sondern lediglich die in meinem letzten Beitrag verlinkten Vorschriften.

Ich stimme Dir zu: die Regelungen für Beamte und Arbeitnehmer sind oft nicht unterschiedlich. Das liegt aber daran, dass die gesetzlichen Regelungen und Regelungen über Rechtsverordnungen (und im Fall der Arbeitnehmer: tarifvertraglichen Regelungen) gleich oder nahezu gleich sind. Das ändert aber nichts daran, dass Beamte und Arbeitnehmer schon seeeehr lange auf Grund verschiedener rechtlicher Grundlagen eben nicht gleich sind.
Arbeitnehmer werden nach den Regelungen über Dienstverträge (siehe BGB) privatrechtlich beschäftigt. Beamte stehen in einem "besonderen öffentlichen Dienst- und Treueverhältnis" nach dem Beamtenrecht. Dies führt dazu, dass eben Regelungen aus dem privatrechtlichen Arbeitsrecht nicht unbedingt und automatisch auch für Beamte gelten.
Ein Beispiel: Arbeitnehmer handeln mit dem Arbeitgeber Lohnerhöhungen in Tarifverträgen aus. Beamte hingegen werden "besoldet"; die Höhe des "Soldes" werden einseitig vom Dienstherrn per Gesetz festgelegt. Während Arbeitnehmer in diesen Verhandlungen Druck über Streiks aufbauen können, bleibt den Beamten dieses Mittel nach herrschender Meinung verwehrt.

Als denn: schönes Wochenende
wünscht der ver.di-man
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