Wie lange dauert ein psychiatrisches Gutachten

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Amtsdackel
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Wie lange dauert ein psychiatrisches Gutachten

Beitrag von Amtsdackel »

Hallo zusammen,
wollte fragen, wie lange normalerweise ein Gutachten braucht vom Begutachtungstermin bis zur Erstellung des Gutachtens. Bei mir ist es jetzt ein Monat her und es tut sich nichts, auch nicht nach Nachfrage.
Mein DH fragt bei mir an, da die Amtsaerztin sich nicht meldet. Nach insgesamt 10 Monaten seit dem Schreiben des DH, dass eine Überprüfung der Dienstfaehigkeit in Auftrag gegeben wurde, sind alle genervt.

LG
Fleure
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Re: Wie lange dauert ein psychiatrisches Gutachten

Beitrag von Fleure »

lehn dich zurück und genieße die freie Zeit. Ich weiß es ist zermürbend für dich aber du kannst ja momentan nix ändern. Der Arbeitsgeber soll sich direkt an den AA wenden. Bis zum Termin beim AA hat es bei mir als ca. 4 - 5 Monate gedauert, bis zum Schreiben des amtsärztl. Gutachtens nochmals 3 - 4 Monate bin jedesmal locker ein Jahr :shock: zuhause gesessen. Wünsche dir weiterhin starke Nerven. :D
Amtsdackel
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Re: Wie lange dauert ein psychiatrisches Gutachten

Beitrag von Amtsdackel »

Hallo,
Gutachten war nun schon Anfang Februar im Gesundheitsamt. Die AA, hat auch gleich am 2. Februar das Gutachten mit Stellungnahme an den Dienstherrn weitergeleitet. Mir wurde nichts mitgeteilt. Habe erst durch meine Initiative davon erfahren. Gesundheitsamt ist nicht mehr zuständig, daher keine Info.
LG
Amtsdackel
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Re: Wie lange dauert ein psychiatrisches Gutachten

Beitrag von Amtsdackel »

Wer muss mir eigentlich nun das Gutachten des Psychiaters, als auch der Amtsaerztin zuschicken? Der Psychiater, als auch die Amtsaerztin haben gesagt, es ginge nicht, da Eigentum des Dienstherrn. Einfach mal in die Personalakte schauen geht nicht, da zu weit weg.
! An wen muss ich mich nun für eine Kopie wenden?
Lg
Blue Ice Ultra
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Re: Wie lange dauert ein psychiatrisches Gutachten

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Amtsdackel hat geschrieben: An wen muss ich mich nun für eine Kopie wenden?
Lg
Deinen Dienstherren. :roll:
Amtsdackel
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Re: Wie lange dauert ein psychiatrisches Gutachten

Beitrag von Amtsdackel »

Lt. Dienstherrn liegt diesem kein psychiatrisches Gutachten vor. Lediglich das des Gesundheitsamtes, welches ich nun zugeschickt bekomme. Kann das sein, dass die ganzen Facharztbefunde nicht an den Dienstherrn weitergeleitet wurden, sondern noch beim Gesundheitsamt liegen?
Amtsdackel
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Re: Wie lange dauert ein psychiatrisches Gutachten

Beitrag von Amtsdackel »

Der hat gleich von Anfang an abgelehnt, da es Eigentum des Beantragten wäre.
Torquemada
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Re: Wie lange dauert ein psychiatrisches Gutachten

Beitrag von Torquemada »

Amtsdackel hat geschrieben:Der hat gleich von Anfang an abgelehnt, da es Eigentum des Beantragten wäre.
Einfach falsch. Auch Amtsärzte können unwissend sein....
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tiefenseer
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Re: Wie lange dauert ein psychiatrisches Gutachten

Beitrag von tiefenseer »

Nicht nur im BGB sondern auch im Patientenrechtsgesetz ist das Auskunfts- bzw. Einsichtsrecht geregelt in seine Krankenunterlagen ein zusehen. Das Recht des Patienten erstreckte sich dabei insbesondere auf den objektiven Teil der Dokumentation, wie beispielsweise die Diagnose, die Befundbeschreibung, die Behandlung usw., nicht aber auf die persönlichen, also subjektiven Eindrücke bzw. Einschätzungen des behandelnden Arztes oder Therapeuten.

In einem medizinischen Gutachten soll eine Anamnese dokumentiert werden, die eine Diagnose beinhaltet. Daraus schlussfolgernd muß der medizinsche GA zu einem Ergebnis kommen.
Diese Infomationen sind insbesondere dann von Bedeutung, wenn sich daraus ein Entscheidung ergibt, die sich gegen den zu Begutachtenden erstreckt. Daraus schlussfolgernd muß dem zu Begutachtenden die Möglichkeit gegeben werden Einwendungen, Hinweise, Beweise vor zu bringen, um das Gutachten ggf. zu entkräften.
Das Gutachten betrifft nämlich hinsichtlich der Angaben über Anamnese und Diagnose unmittelbar die Privatsphäre von Amtdackel. ( Letztlich besteht neben dem § 810 BGB ein Einsichtsrecht aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 1 Abs.1, Art 2 Abs. 1 GG.)
Insofern könne er Einsicht in das Gutachten verlangen, wobei Ihnen der Gutachter als Eigentümer des Gutachtens nur Kopien des Gutachtens zur Verfügung stellen muss.

Er kann aber auch über seinen Rechtsbeistand um Akteneinsicht beim Auftraggeber des medizinschen Gutachten verlangen.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Amtsdackel
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Re: Wie lange dauert ein psychiatrisches Gutachten

Beitrag von Amtsdackel »

Hallo zusammen,
die Amtsaerztin lässt durch die Rechtsabteilung prüfen lassen, ob ich ein Anrecht auf das Gutachten hätte. Als wenn was zu verheimlichen gäbe.
Dienstunfall_L
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Re: Wie lange dauert ein psychiatrisches Gutachten

Beitrag von Dienstunfall_L »

Meine Erfahrung und mein Wissenstand:

Das Zusatzgutachten, das vom Amtsarzt (AA) angefordert wurde (zB psychiatrisches oder orthopädisches GA), landet in der Dienstakte wenn überhaupt, dann nur in verschlossenem Umschlag, ist von den Sachbearbeitern des Dienstherrn also nicht einsehbar, also auch nicht kopierbar. "Wenn überhaupt" bedeutet, der AA fasst die Ergebnisse mit eigenen Ergebnissen zu einem Bericht an den Dienstherrn zusammen. Der Bericht muss Datenschutz- u. Patientenrecht beachten, Details (zB über Ehe, zu Konflikten, Kindheit, ...) dürfen darin nicht auftauchen.

Mir wurde das von AA beauftragte Zusatzgutachten direkt vom AA übergeben, als ich zum abschließenden Gespräch dort war.

M.W. ist es so, dass (nur) der Auftraggeber eines Gutachtens dieses weitergeben darf. Ist also AA Auftraggeber eines ZusatzGA, dann ist er Ansprechpartner für Herausgabe. (Genau so verlief es bei mir in allen Fällen.)

Beim Amtsärztlichen Dienst / Gesundheitsamt hast du, wie oben steht, das Recht auf Einsicht in deine Akte. Sollte also jemand blocken und dir das GA nicht herausgeben wollen, kannst du dich darauf berufen.

Es gibt die Ausnahme, dass ein Gutachten u.U. nicht an einen (psychisch schwer kranken) Patienten weitergegeben werden darf, wenn darin eine Gefahr für seine Gesundheit gesehen wird (zB Suizidgefahr). Dann müsste der Patient den Weg gehen, dass das GA vom Facharzt (Psychiatrie) oder Anwalt (???) eingesehen wird und dieser die Infos entsprechend für Patienten "gefiltert" weitergibt.

LG

Nachtrag: Evtl. hilft ein Anruf beim Landesbeamten für Datenschutz und Informationsfreiheit, der müsste eigentlich wissen, ob der AA oder Die stherr zuständig ist und dir den entsprechenden § nennen können, auf den du dich dann berufen und das GA einfordern kannst.
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