Hallo zusammen,
ist es üblich, den Resturlaub, den ein/e Beamter/in bei einer Versetzung zum neuen Dienstherren mitnimmt der aufnehmenden Behörde finanziell abzugelten?
Und wenn ja, wie wird das berechnet?
Gruß
Frau M.
finanzielle Abgeltung Urlaubsanspruch bei Versetzung
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Re: finanzielle Abgeltung Urlaubsanspruch bei Versetzung
Nein ist es nicht.