Konflikt um Urlaub mit Kollegin

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landessklave
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Konflikt um Urlaub mit Kollegin

Beitrag von landessklave »

Meine Kollegin, mit der ich mich vertreten muss hat für sich ein ausgeklüngeltes Urlaubssystem entwickelt. Sie arbeitet jeden Tag zweieinhalb Stunden mehr als sie muss u. kommt dadurch innerhalb von wenigen Monaten auf ein enormes Überstundenpensum. Dies feiert sie dann wieder ab, dass heisst sie nimmt sich dann in Form von Überstunden Urlaub mehrmals im Jahr für mindestens zwei Wochen. Den hierdurch aufgesparten Urlaub bspw. aus 2014 nimmt sie nun als Resturlaub, in dem sie im Januar 2016 zwei Wochen, im Februar,März dreieinhalb Wochen und im April zwei Wochen in Urlaub geht. Darüber hinaus hat sie schon Urlaub im Umfang von zwei Wochen im Oktober angekündigt. Ich habe die Dame im letzten Jahr gut 70 Tage vertreten. Nächstes Jahr wird es wohl noch mehr werden. Bisher habe ich diese Regelung des lieben Friedens willen toleriert.

Da ich aber selbst mit der eigenen Arbeit kaum zurecht komme, kann ich nicht noch die Arbeit der Kollegin miterledigen. Ich merke auch das mir die Vertretung auf diese Weise an meine gesundheitliche Substanz geht.
Ich bin zudem Schwerbehindert.

Ist es rechtlich zulässig, sich auf diese Weise Urlauf aufzusparen und was kann ich gegen das Vorgehen der Kollegin unternehmen?

Vielen Dank für die Antworten
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Hauseltr
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Re: Konflikt um Urlaub mit Kollegin

Beitrag von Hauseltr »

Sie arbeitet jeden Tag zweieinhalb Stunden mehr als sie muss

Es wundert mich doch, dass der Arbeitgeber das mitmacht! Ich gehe davon aus, dass das nicht Rechtens ist. Ich kenne das so: Der Arbeitgeber
darf freiwillige Überstunden ohne Beteiligung des Betriebsrats nicht entgegennehmen.

Mehrarbeit

Beamte

Beamtinnen und Beamte sind gemäß § 88 BBG verpflichtet, ohne Vergütung über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse dies erfordern und sich die Mehrarbeit auf Ausnahmefälle beschränkt. Werden sie durch eine dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beansprucht, ist ihnen innerhalb eines Jahres für die Mehrarbeit, die sie über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus leisten, entsprechende Dienstbefreiung zu gewähren. Bei Teilzeitbeschäftigung sind die fünf Stunden anteilig zu kürzen. Ist die Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich, können Beamtinnen und Beamte in Besoldungsgruppen mit aufsteigenden Gehältern eine Vergütung erhalten. Vergleichbare Regelungen gibt es auch in den Landesbeamtengesetzen.

http://www.dbb.de/lexikon/themenartikel ... rbeit.html
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Mikesch
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Re: Konflikt um Urlaub mit Kollegin

Beitrag von Mikesch »

Die passenden Antworten sind ja schon gekommen...

Ich kann Dir nur sagen, was ich machen würde:
Primär meine eigene Arbeit erledigen, dann bleibt ihr Kram halt liegen...
Sollte man mich darauf ansprechen, würde ich auf den Missstand hinweisen und vom Dienstherrn verlangen, dass der abgestellt wird.
Ebenso dürfte in allen Verwaltungen, außer in Ausnahmefällen, die AZV gelten, danach ist das nicht erlaubt, mal nachfragen, ob die bei ihr nicht gilt :-)
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Torquemada
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Re: Konflikt um Urlaub mit Kollegin

Beitrag von Torquemada »

Selbst wenn es großzügige Gleitzeitregelungen gibt, muss die Leitung verhindern, dass "Abhocken" zum späteren Fehlen führt.

Entweder wird nur "abgehockt", dann muss der Chef einschreiten.

Oder es gibt wirklich soviel Arbeit. Dannn stimmt die ganze Struktur nicht.

Eine Möglichkeit wäre auch, dass in der Gleitzeitregelung festgelegt ist, dass Gleitzeit nur maximal tageweise genommen werden darf. Nicht als quasi Urlaubsersatz.

Ein Witz, diese Geschichte.
herr b
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Re: Konflikt um Urlaub mit Kollegin

Beitrag von herr b »

Torquemada hat geschrieben: Oder es gibt wirklich soviel Arbeit. Dannn stimmt die ganze Struktur nicht.
In sehr vielen Behörden stimmt die Struktur nicht, mehr arbeit als Personal.
Aber das scheint ja politisch so gewollt zu sein.
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
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Baumschubser
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Re: Konflikt um Urlaub mit Kollegin

Beitrag von Baumschubser »

Bei uns ist es so, dass alle in Gleitzeit maximal 20h aufbauen können, der Rest wird gekappt. Und frei für Überstunden gibts auch nur 1 Tag. Alles weitere muss beim Verwaltungsdienstleiter beantragt werden.

Neu in Sachsen ist allerdings, dass man ein Stundenkonto ansparen kann. Maximal 3400h können da drauf innerhalb von 10 Jahren angespart werden. Man soll aber nur 12 Wochen am Stück davon abbummeln können. In Anbetracht des Lebensalters der meisten Kollegen wirds drauf hinauslaufen, dass einige schlicht 1 Jahr und eher weg sind wegen Überstunden und Resturlaub.
Blue Ice Ultra
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Re: Konflikt um Urlaub mit Kollegin

Beitrag von Blue Ice Ultra »

landessklave hat geschrieben:Meine Kollegin, mit der ich mich vertreten muss hat für sich ein ausgeklüngeltes Urlaubssystem entwickelt. Sie arbeitet jeden Tag zweieinhalb Stunden mehr als sie muss u. kommt dadurch innerhalb von wenigen Monaten auf ein enormes Überstundenpensum. Dies feiert sie dann wieder ab, dass heisst sie nimmt sich dann in Form von Überstunden Urlaub mehrmals im Jahr für mindestens zwei Wochen. Den hierdurch aufgesparten Urlaub bspw. aus 2014 nimmt sie nun als Resturlaub, in dem sie im Januar 2016 zwei Wochen, im Februar,März dreieinhalb Wochen und im April zwei Wochen in Urlaub geht. Darüber hinaus hat sie schon Urlaub im Umfang von zwei Wochen im Oktober angekündigt. Ich habe die Dame im letzten Jahr gut 70 Tage vertreten. Nächstes Jahr wird es wohl noch mehr werden. Bisher habe ich diese Regelung des lieben Friedens willen toleriert.

Da ich aber selbst mit der eigenen Arbeit kaum zurecht komme, kann ich nicht noch die Arbeit der Kollegin miterledigen. Ich merke auch das mir die Vertretung auf diese Weise an meine gesundheitliche Substanz geht.
Ich bin zudem Schwerbehindert.

Ist es rechtlich zulässig, sich auf diese Weise Urlauf aufzusparen und was kann ich gegen das Vorgehen der Kollegin unternehmen?

Vielen Dank für die Antworten
Leider hast Du nicht geschrieben in welchem Bundesland Du tätig bist. In NRW gibt es bspw. eine Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe
behinderter Menschen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen in Form eines Runderlasses des Innenministeriums (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_an ... 6104338589). Diese würde für Deinen Fall unter Ziffer 8.7 Folgendes regeln:
Schwerbehinderte Menschen i. S. d. § 72 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX sind auf ihren Wunsch von Krankheits-, Urlaubs- und Abwesenheitsvertretungen freizustellen, soweit nicht zwingende Gründe entgegenstehen.
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