Erstattung PKV in Elternzeit - Beförderung aufschieben?

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Hanswurst I.
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Erstattung PKV in Elternzeit - Beförderung aufschieben?

Beitrag von Hanswurst I. »

Hallo!

Wir (beide mD, A7 und A8) kommen aus Bayern und hätten eine Frage zur Beförderung während der Elternzeit.

Meine Frau ist in Elternzeit und erhält demnächst ihre turnusmässige Beurteilung. Dadurch dürfte eine Beförderung anstehen soweit ich das sehe aufgrund der Punkte an meiner eigenen Behörde (gleiches Ressort). Das ist ja ansich erfreulich, nur ist das "Problem", dass sie noch fast 2 Jahre in Elternzeit sein wird und da vom Landesamt für Finanzen ja nicht unerhebliche Teile der PKV erstattet werden, ist nun die Frage, was mit dieser Erstattung passiert. Sie wird nämlich von A8 in A9 kommen und genau da ist ein Schnitt in der Erstattung drin.

Im § 15 Abs. 2 Urlaubsverordnung heisst es dazu:
§ 15 Krankheitsfürsorge während der Elternzeit

(1) Während der Elternzeit haben Beamte Anspruch auf Beihilfe nach Maßgabe des Art. 88 Abs. 1 BayBG .

(2) Den Beamten werden für die Dauer der Elternzeit die Beiträge für ihre Kranken- und Pflegeversicherung bis zu monatlich 30,- Euro erstattet, wenn ihre Dienst- oder Anwärterbezüge (ohne die mit Rücksicht auf den Familienstand gewährten Zuschläge und ohne Aufwandsentschädigung) vor Beginn der Elternzeit die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschritten haben oder hätten. Bei Beamten bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 11 erhöht sich der Betrag nach Satz 1 auf 80 Euro. Die verbleibenden Beiträge einer beihilfekonformen Kranken- und Pflegeversicherung, einschließlich etwaiger darin enthaltener Altersrückstellungen, werden Beamten bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 8 auf Antrag erstattet, wenn keine oder eine höchstens im Umfang bis zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit bewilligte Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wird. [...]
Das verstehe ich so, dass sie als A8 Summe XX (beim 1. Baby waren das ca. 135€ im Monat) erstattet kriegt und mit A9 das auf 80€ gedeckelt wird
Das würde jetzt - hoch gerechnet auf die beinahe 2 Jahre - durchaus ein kleines nettes Sümmchen ergeben dass wir eigentlich lieber für Windeln ausgeben würden, weil sie ja von der Beförderung "nichts hat", da sie ja ohnehin in Elternzeit ist. Und A9 ist ja im mD bekanntlich das Endamt, also bringen die 2 Jahre mehr an A9-Zeit auch nichts mehr für eine weitere Beförderung, zumal ja mit dem neuen Beurteilungssystem ja nur noch das Leistungsprinzip zählt und keinerlei Wartezeiten mehr reinspielen. Mit einer signifikanten Leistungssenkung nach der Elternzeit rechne ich jetzt auch nicht unbedingt so dass ggf. A9 mit AZ trotzdem nicht ausgeschlossen ist.

Daher war angedacht die mutmassliche Beförderung "aufschieben zu lassen". Geht sowas überhaupt? Ich will hier an meiner eigenen Behörde wegen sowas erstmal keine schlafenden Hunde wecken, da hab ich schon genügend andere Sachen bzgl. Beurteilungen und Zurückstellung wegen EZ gefragt, aber 55€ mehr im Monat sind für eine junge Familie die mit einem neugebauten Haus von Papa´s A7 leben muss auch ein paar Packungen Wurst und Käse. Zumal das bei ca. 20 Restmonaten schnell mal in den Bereich von 1000€ haben oder nicht haben kommt.

Wie seht Ihr das? Geht das überhaupt? Oder fällt das unter "Sei froh Du undankbarer Sack dass Deine Frau befördert wird"?

Danke jetzt schon für hilfreiche Antworten! :)
Torquemada
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Re: Erstattung PKV in Elternzeit - Beförderung aufschieben?

Beitrag von Torquemada »

Ohne dir persönlich auf den Schlips treten zu wollen..........LETZERES, aber in freundlichen Worten. Ich würde die Beförderung von irgendwelchen anderen Überlegungen entkoppeln. Zudem könnte es theoretisch sein, dass deine liebe Frau in den nächsten 4 Jahren dienstunfähig wird. Und da sollte sie lieber mit A9 in Pernsion gehen.
Viele Spaß mit den Kindern.
Hanswurst I.
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Re: Erstattung PKV in Elternzeit - Beförderung aufschieben?

Beitrag von Hanswurst I. »

Das ist natürlich auch ein Argument das nicht ganz von der Hand zu weisen ist. :idea:

Mir ist das nur mal so durch den Kopf gegeistert als mir das aufgefallen ist in dem KV-Antrag den man da ausfüllen muss und dass das eben ein paar Doppelmark werden die natürlich aktuell nicht unwillkommen wären. Meine Beförderung ist zwar auch nicht mehr weit laut meinem Chef, aber viel hilft natürlich viel. Und mit zusammen - sofern nix dazwischen kommt - zusammen 100 Jahren im öffentlichen Dienst bis zu Pension habe ich mir angewöhnt, dass man mitnehmen muss was man mitnehmen kann. Geschenkt oder gedankt wird einem ja ansonsten auch selten bis nix. ;)

Evtl. ergibt sich das aber auch von selbst, dass das mit der Beförderung nicht zählt in dem Zeitraum weil sie ja eben nicht im aktiven Dienst ist? Wird man wohl erst sehen wenn es soweit ist.
Rheinland-Pfläzer
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Re: Erstattung PKV in Elternzeit - Beförderung aufschieben?

Beitrag von Rheinland-Pfläzer »

Ich hab mal von jemandem gehört, der hat seine Beförderung abgelehnt. Ich glaube, der hatte einfach die Urkunde nicht entgegen genommen und per PZU kann man ja nicht befördert werden.

Allerdings ist der dann nie befördert worden

Das sollte man dann auch wissen
Hanswurst I.
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Re: Erstattung PKV in Elternzeit - Beförderung aufschieben?

Beitrag von Hanswurst I. »

Also meine Beförderung kam jetzt zum 1.5. :)

Jetzt fehlt nur noch die Beurteilung meiner Frau die nach der Beförderung zum A8 ja ein Jahr braucht für die weitere Beurteilung. Dieses eine Jahr Dienstzeit ist mittlerweile auch rumgebracht. 8 Monate vor der ersten Elternzeit und 5 Monate zwischen 1. und 2. EZ. So langsam könnten die mal mit der neuen Beurteilung rüberwachsen... Der Beurteilungszeitraum ging eigentlich bis 31.12.2013 und die nächste periodische steht schon wieder zum 31.12.2016 an.
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