Umsetzung nach neuem NRW Gesetz ???

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kuddel
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Registriert: 9. Mai 2007, 18:23
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Umsetzung nach neuem NRW Gesetz ???

Beitrag von kuddel »

Hallo

ich bin gegen meinem einverständnis :twisted: :twisted: :twisted: auf eine neue stelle umgesetzt worden, meine alte stelle wurde schon wieder neu besetzt, ist das so einfach möglich, ich glaub den rechtsanwalt den ich mir gesucht habe hat auch nicht so richtig ahnung von beamten- und verwaltungsrecht.
kann ich mit der sache an die nächst höhere dienststelle gehen und welche wäre das???
bin bei einer kreisverwaltung beschäftigt als beamter.
manchmal mein ich, ich bin in einem verkehrten film, die machen was sie wollen, wahrscheinlich in der hoffung das der rechtsanwalt keine ahnung hat.

Gruss und danke
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