Hallo,
mal eine Frage, vielleicht kann mir jemand dazu etwas sagen.
Ich habe mal gehört, dass bei einer Wiedereingliederung die Möglichkeit besteht diese Heimatnah zu "absolvieren". Jetzt wollte ich fragen, ob jemand weiß, ob auch eine sonst ausgeschlossene Versetzung (innerhalb des Bundeslandes) aufgrund von Tinnitus evtl. möglich ist.
Ein normaler Versetzungsantrag wurde bereits vor ca. 2 Jahren abgelehnt. Seit Januar habe ich einen Tinnitus. Die genaue Ursache ist ungeklärt, evtl. Stress. Da ich für die tägliche Fahrt (Hin + Rück) etwa 4 - 5 Stunden brauche, könnte ich mir vorstellen, dass ein Zusammenhang besteht.
Ist damit ein Versetzungsgrund gegeben?
Wie sollte ich jetzt vorgehen?
Ich hatte schon überlegt, mich bei unsrer Personalstelle zu melden und alles mal durchzusprechen, aber mich hindert einwenig die Angst, was ist, wenn es nicht klappt. Ich müsste ja auf jeden Fall die Karten auf den Tisch legen.
Kann sich sowas negativ auswirken? Z.B. bei der nächsten Stellenausschreibung oder ähnliches?
Vielen Dank vorab für alle Antworten.
Versetzung bei Krankheit
Moderator: Moderatoren
Re: Versetzung bei Krankheit
Hallo Eddie,
es wäre sehr nett, auch wenn das Ganze schon etwas her ist, zu erfahren wie es damals weitergegangen ist?
Ist Dein Versetzungswunsch berücksichtigt worden?
Beste Grüße,
bluegoody
es wäre sehr nett, auch wenn das Ganze schon etwas her ist, zu erfahren wie es damals weitergegangen ist?
Ist Dein Versetzungswunsch berücksichtigt worden?
Beste Grüße,
bluegoody
Re: Versetzung bei Krankheit
Kurzfassung: Habe s letztlich nicht versucht. Kann daher keine neuen Erkenntnisse liefern.
Langfassung: Bin damals (komme jetzt nicht auf den Namen), nicht beim Amtsarzt, sondern bei nem Arzt, der unsere Dienststelle unentgeltlich begleitet, gewesen. Der war zu dem Zeitpunkt ganz frisch und war von ärtzlicher Seite durchaus der Meinung, dass der Tinnitus durch Verkürzung der Fahrzeit und somit wengier Stress besser werden könnte. Er hat dann angeboten, wenn das nen Ohrenarzt so schriftlich festhält, noch was zusätliches zu schreiben um das zu stützen. Da er aber recht frisch in der Verwaltung war und keine Erfahrungswerte bieten konnte, riet er mir mich mit dem P-Rat in Verbindung zu setzen und nach Erfahrungswerten zu fragen.
Der teilte mir jedoch mit, dass es zum damiligen Zeitpunkt auch Fälle mit festgestellter Schwerbehinderung (Grad weiß ich nicht mehr, aber doch recht hoch) gab, wo seitens der Verwaltung auch kein Grund zur Versetzung gesehen wurde.
Ich habe es daher auf sich beruhen lassen.
Gruß Eddie
Langfassung: Bin damals (komme jetzt nicht auf den Namen), nicht beim Amtsarzt, sondern bei nem Arzt, der unsere Dienststelle unentgeltlich begleitet, gewesen. Der war zu dem Zeitpunkt ganz frisch und war von ärtzlicher Seite durchaus der Meinung, dass der Tinnitus durch Verkürzung der Fahrzeit und somit wengier Stress besser werden könnte. Er hat dann angeboten, wenn das nen Ohrenarzt so schriftlich festhält, noch was zusätliches zu schreiben um das zu stützen. Da er aber recht frisch in der Verwaltung war und keine Erfahrungswerte bieten konnte, riet er mir mich mit dem P-Rat in Verbindung zu setzen und nach Erfahrungswerten zu fragen.
Der teilte mir jedoch mit, dass es zum damiligen Zeitpunkt auch Fälle mit festgestellter Schwerbehinderung (Grad weiß ich nicht mehr, aber doch recht hoch) gab, wo seitens der Verwaltung auch kein Grund zur Versetzung gesehen wurde.
Ich habe es daher auf sich beruhen lassen.
Gruß Eddie
Re: Versetzung bei Krankheit
Hallo Eddie,
danke für die schnelle Antwort, im Lehrerberuf z.B. muss einem Versetzungsantrag nach einem gewissen Zeitrahmen (leider weiss ich es nicht mehr genau, aber nach ca. 4- 5 Jahren) stattgegeben werden, evtl. gibt es solche Regelungen ja auch in anderen Berufsgruppen...
Bei mir ist eine kurzfristige Versetzung wg. Krankheit aber nun gerade auch kurzfristig abgelehnt worden, muss nun wohl etwas darauf warten.
Allerdings ist die Praxis bei anerkannter Schwerbehinderung (d.h. min. 50 % oder Gleichstellung nach Antrag mit 30 %) nicht versetzt zu werden, eigentlich nicht rechtens, man hat in dem Fall doch wohl ein Recht, so heisst es ja in den Gesetzestexten von der Begrifflichkeit her, auf einen "leidensgerechten" Arbeitsplatz, zu dem man auch nicht ellenlang "pendeln" darf.
Grüße,
bluegoody
danke für die schnelle Antwort, im Lehrerberuf z.B. muss einem Versetzungsantrag nach einem gewissen Zeitrahmen (leider weiss ich es nicht mehr genau, aber nach ca. 4- 5 Jahren) stattgegeben werden, evtl. gibt es solche Regelungen ja auch in anderen Berufsgruppen...
Bei mir ist eine kurzfristige Versetzung wg. Krankheit aber nun gerade auch kurzfristig abgelehnt worden, muss nun wohl etwas darauf warten.
Allerdings ist die Praxis bei anerkannter Schwerbehinderung (d.h. min. 50 % oder Gleichstellung nach Antrag mit 30 %) nicht versetzt zu werden, eigentlich nicht rechtens, man hat in dem Fall doch wohl ein Recht, so heisst es ja in den Gesetzestexten von der Begrifflichkeit her, auf einen "leidensgerechten" Arbeitsplatz, zu dem man auch nicht ellenlang "pendeln" darf.
Grüße,
bluegoody
Re: Versetzung bei Krankheit
Ich sehe da ehrlich auf keinen Grund für eine Versetzung.
Den Weg zur Arbeit kann man recht einfach verkürzen indem man näher an den Standort zieht.
Das man bei 4-5 Stunden täglichem Arbeitsweg irgendwann ausgebrannt ist mag ich wohl glauben.
Letztlich ist das aber etwas, was man lange Zeit freiwillig auf sich genommen hat
Den Weg zur Arbeit kann man recht einfach verkürzen indem man näher an den Standort zieht.
Das man bei 4-5 Stunden täglichem Arbeitsweg irgendwann ausgebrannt ist mag ich wohl glauben.
Letztlich ist das aber etwas, was man lange Zeit freiwillig auf sich genommen hat