Hallo,
mich würde interessieren, ob man während der Beurlaubung ohne Bezüge (befristet auf 1 Jahr) die Stelle bzw. den Dienstherren wechseln kann. Gibt es hierzu gesetzliche Regelungen? Bin leider nirgendswo fündig geworden.
Und wie sieht es aus, wenn man sofort nach Ablauf der Frist eine neue Stelle bei einem anderen Dienstherren antreten will. Ist das so ohne weiteres möglich oder kann der bisherige Dienstherr das verweigern? Bei mir stellt sich die Frage aufgrund Kindererziehung und des weiten Anfahrtsweges zu meinem bisherigen Dienstherren. Möchte gerne wieder einsteigen und sehe so momentan keine Möglichkeit. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?!
Stellen- / Dienstherrenwechsel während Beurlaubung o. Bezüge
Moderator: Moderatoren
Re: Stellen- / Dienstherrenwechsel während Beurlaubung o. Be
Hallo,
Antworten: Ja, nein, ja, nein, nein, ja, ja.
Das wird Dir hier niemand richtig und verbindlich beantworten können.
Ich persönlich würde Dir, auch im Hinblick auf den Wiedereinstieg nach der Kindererziehung, der weiteren Kinderbetreuung u.s.w., Dich mit Deiner Personaldienststelle, die eh dafür zuständig sind, und Deiner Personalvertretung / Personalrat in Verbindung zu setzen.
Kannst ja mal später berichten, was daraus geworden ist.
... vieeeeeeele Fragen.lucamama hat geschrieben:Hallo,
mich würde interessieren, ob man während der Beurlaubung ohne Bezüge (befristet auf 1 Jahr) die Stelle bzw. den Dienstherren wechseln kann. Gibt es hierzu gesetzliche Regelungen? Bin leider nirgendswo fündig geworden.
Und wie sieht es aus, wenn man sofort nach Ablauf der Frist eine neue Stelle bei einem anderen Dienstherren antreten will. Ist das so ohne weiteres möglich oder kann der bisherige Dienstherr das verweigern? Bei mir stellt sich die Frage aufgrund Kindererziehung und des weiten Anfahrtsweges zu meinem bisherigen Dienstherren. Möchte gerne wieder einsteigen und sehe so momentan keine Möglichkeit. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?!
Antworten: Ja, nein, ja, nein, nein, ja, ja.
Das wird Dir hier niemand richtig und verbindlich beantworten können.
Ich persönlich würde Dir, auch im Hinblick auf den Wiedereinstieg nach der Kindererziehung, der weiteren Kinderbetreuung u.s.w., Dich mit Deiner Personaldienststelle, die eh dafür zuständig sind, und Deiner Personalvertretung / Personalrat in Verbindung zu setzen.
Kannst ja mal später berichten, was daraus geworden ist.
Viele Grüße
Optimist
Optimist
Danke für die Antwort.
Hab mir schon gedacht, dass das nicht so einfach zu beantworten ist. Ich wollte mich halt mal im Vorfeld erkundigen, ob es da überhaupt eine Möglichkeit gibt, bevor ich bei meiner Personaldiensstelle mit dem Wunsch des Stellenwechsels ankomme. Aber da bleibt mir wohl nichts anderes übrig.
Hab mir schon gedacht, dass das nicht so einfach zu beantworten ist. Ich wollte mich halt mal im Vorfeld erkundigen, ob es da überhaupt eine Möglichkeit gibt, bevor ich bei meiner Personaldiensstelle mit dem Wunsch des Stellenwechsels ankomme. Aber da bleibt mir wohl nichts anderes übrig.