Unbezahlter Urlaub

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

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Stella81
Beiträge: 3
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Unbezahlter Urlaub

Beitrag von Stella81 »

Ich bin Kommunalbeamtin aus NRW und würde gerne 4-6 Wochen unbezahlten Urlaub nehmen.
Bisher konnte ich lediglich in Erfahrung bringen, daß ein unbezahlter Urlaub auf Antrag bewilligt werden kann: aus anderen wichtigen Gründen, wenn dienstliche Verhältnisse es gestatten. :?
Hat jemand schon Erfahrung mit so einem Antrag gemacht? :?:
Was können diese wichtigen persönlichen Gründe sein? :?:
Meine wichtigen Gründe sind eine Pilgerreise auf dem Jakobsweg in Spanien, den ich als Auszeit nehmen möchte.
Für mich und mein "Seelenheil" :oops: ist das sehr wichtig, aber wird das auch anerkannt???
Für jeden Tipp oder Hinweis wäre ich sehr dankbar!!!
LG Stella81 8) 8) 8)
Angelfire
Beiträge: 402
Registriert: 15. Nov 2005, 23:35
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Beitrag von Angelfire »

Ich hatte mich in der Erziehungszeit 2 Monate unbezahlt beurlauben lassen, da ich dadurch bei meinem Mann in die Krankenversicherung konnte. Da das Erziehungsgeld davon nicht berührt war, hat sich das für uns gelohnt. Bei mir gab es damals keine Probleme. Bin aber Bundesbeamtin. Ich denke aber das es kein Problem sein dürfte, es sei denn du wirst dienstlich gebraucht. Denn dein Arbeitgeber spart ja dein Gehalt für diese Zeit ein.

LG Angelfire
Was du nicht willst das dir getan, das tu auch keinem andren an!
Laura
Beiträge: 168
Registriert: 24. Feb 2007, 11:04
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Beitrag von Laura »

Eine Kollegin hat das mal gemacht, weil sich Ihre Mutter den Arm brach und Sie somit in der Landwirtschaft aushelfen musste.
Begründung ist halt alles.... :roll:
Was ich an der ganzen Sache damals etwas fies den Kollegen gegenüber fand: die Kollegin musste damals nicht zuerst Ihren Urlaub aufbrauchen, d.h. nach 2 Monaten unbezahlten Urlaubs ist Sie erstmal in Ihren tatsächlichen Urlaub gegangen...na ja, sowas gibts wohl nur bei Gemeinden.
Stella81
Beiträge: 3
Registriert: 30. Mär 2007, 14:42
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Beitrag von Stella81 »

Vielen Dank schon mal für die Antworten :D .
Ja, ich denke auch mal das größte Problem wird sein, daß wir personell auch nicht so gut ausgestattet sind (wie die meisten anderen Dienststellen wahrscheinlich auch) :( .
Aber vielleicht freut sich die Stadt ja, wenn sie ein Gehalt für einen Monat einsparen kann (wo wir doch alle Sparvorschläge machen sollen) :twisted: .
Was ich jetzt auch wichtiges gelesen habe ist: wenn der unbezahlte Urlaub nicht länger als einen Monat dauert, dann bleibt der Anspruch auf Beihilfe auch für diesen Zeitraum erhalten. Ich hoffe ich habe das so richtig interpretiert?!

LG Stella81 8)
Angelfire
Beiträge: 402
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Beitrag von Angelfire »

Du, das musst du am besten bei deiner Beihilfestelle erfragen oder in euren Vorschriften nachlesen. Denn ich weiß nicht, ob es da Unterschiede gibt zwischen Kommunalbeamten oder z.B. Landes- oder Bundesbeamten.

Im Prinzip dürfte aber einer vorübergehenden unbezahlten Freistellung nichts im Wege stehen.

LG Angelfire
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