Wer kann überhaupt Dienst anordnen???

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Feuerwehr_Beamter
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Wer kann überhaupt Dienst anordnen???

Beitrag von Feuerwehr_Beamter »

Hallo zusammen,
durch das EU Urteil zur 48 Std. Woche für Feuerwehrbeamte haben alle Kollegen der Dienststelle, auf der ich beschäftigt bin, eine Opt-out Vereinbarung mit dem Dienstherren geschlossen. Allerdings ist bis heute nicht geregelt, wie die 6 Überstunden pro Woche abgegolten werden.
Aus diesem Grund haben einige Kollegen beschlossen, das bisher durch sie freiwillig besuchte Veranstaltungen (z.B. Arbeitskreise auf Kreiseben) vorläufig nicht mehr außerhalb ihrer Dienstzeit zu besuchen. Jetzt hat der Abteilungsleiter angekündigt, das ER zukünftig Dienst anordnen werde, wenn die Kollegen nicht mehr wie bisher an o.g. Veranstaltungen teilnehmen wollen.
Jetzt meine Frage:

Kann der Abteilungsleiter einfach Dienst anordnen???

Kann dies nicht nur der Dienstherr (z.B. Bürgermeister) aus zwingenden, dienstlichen Gründen???

Ich finde dazu trotz ellenlanger Googleei nichts im Netz. Vielleicht kann mir hier jemand dazu eine Auskunft geben oder mir mitteilen, wo ich dazu schriftliche Fakten finde. Dafür bedanke ich mich schon jetzt im voraus.

MfG
Feuerwehr_Beamter
Angelfire
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Beitrag von Angelfire »

Oh, das ist wirklich eine schwierige Frage. Rechtssicher bin ich da auch nicht, aber mein Bauchgefühl schreit gerade gewaltig nach der HGO. So etwas ähnliches müßte es auf deiner Ebene auch geben.

Die HGO gibt es bei Zolls und es ist die Hauptzollamtsgeschäftsordnung. Darin ist z.B. die Weisungsbefugnis der Vorgesetzten geregelt. Außerdem sind die Form von Verfügungen, die Form des Geschäftsverteilungsplanes und Ähnliches klar geregelt. Es ist so etwas wie die Bibel jedes Vorgesetzten, Sachbearbeiters und der Mitarbeiter.

Eine Geschäftsordnung müßte es auch bei euch geben und dazu eine verbindliche Arbeitszeitregelung. Bei uns ist das die Regelung zur gleitenden Arbeitszeit. Darin sind auch die aufgeführt, die davon ausgeschlossen sind und feste Arbeitszeiten haben.

Nach meinem Rechtswissen kann dein Abteilungsleiter Dienst innerhalb dieser Vorschriften anordnen. Also besorge dir als erstes die Regelungen zur Arbeitszeit. Gibt es diese bei euch nicht, so gilt das Arbeitsschutzgesetz.

Ich hoffe das ich dir ein bißchen weiter helfen konnte

LG Angelfire
Was du nicht willst das dir getan, das tu auch keinem andren an!
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Mikesch
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Beitrag von Mikesch »

Moin,
ich setze mal Voraus, dass Du nach Deiner Wortwahl Beamter bist.
Ich kann hier nun nicht mit gesetzl. Fundstellen dienen, da mannigfaltige Regelungen in den eigenen Verordnungen usw. der Länder und Kommunen zu finden sind...
Mit den Suchbegriffen
Arbeitszeitverordnung beamte der kommunen
wirst Du bei Google tot geschlagen.
Dann hätten wir da noch bund.juris.de, meine Lieblingsseite.
Und diese Verordnungen bauen alle auf Bundesgesetzgebung auf, unterscheiden sich alle nur in Kleinigkeiten.

Auch aus dem Bauch heraus ist es selbstverständlich, dass Dein Abteilungsleiter Dienst anordnen kann. Es würde ansonsten auch dem ganzen System widersprechen, keine Dienstplangestaltung oder eine profane Einberaumung einer Dienstbesprechung wäre möglich.
Auch eine Anordnung von Überstunden wäre bei dringendem dienstlichen Erfordernis möglich.

Letztendlich ist das alles aber auch egal und nicht das eigentliche Prob!
Warum wehrst Du dich dagegen, dass Chefe für eine Veranstaltung Dienst anordnet, wofür ihr früher Freizeit geopfert habt?
Dann bekommt Ihr doch wenigstens die Stunden dafür, die Ihr euch sonst durch noch mehr Dienst an die Backe nageln könntet. Irgendwie kapiere ich das nicht!

Du regst Dich über etwas auf, was IMHO völlig ok, rechtens und normal ist

Du siehst hier ein Problem, welches eigentlich gar keines ist, eher das Gegenteil und zum Vorteil für euch gereichend.
Solltest Deinem Chef eher dankbar sein, dass es hierfür Stunden gibt!

Ich sehe hier eher ein Prob in der Opt-out Vereinbarung.
Ich frage mich, entschuldige bitte, wie dämlich muss ich sein, eine Opt-out Vereinbarung zu unterschreiben!
Niemanden kann man zu so was zwingen, selbst wenn er das unterschrieben hat, sind die Inhalte null und nichtig, verstoßen sie gegen geltendes Recht.
Viele dieser Vereinbarunge sind schon wegen Unrechtsmäßigkeit gekippt worden.
Hier empfehle ich allerdings zur Prüfung den Anwalt des geringsten Misstrauens.

Um zu Deiner Frage zurück zu kommen:
Kann der Abteilungsleiter einfach Dienst anordnen???
Ja!
...und denke mal über das wirkliche Problem nach.

cu,
Mikesch
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Feuerwehr_Beamter
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Richtigstellung

Beitrag von Feuerwehr_Beamter »

Hallo Angelfire, hallo Mikesch,
erst einmal vielen Dank für die Hinweise für eine Suche. Mal sehen, ob ich da etwas finde.
Dann will ich mal zur Richtigstellung sagen, das wir auch früher die Stunden, die wir in unserer Freizeit "geopfert" haben, als Überstunden gut geschrieben bekommen haben.
Zum Thema Opt- out kann ich sagen, das diese Regelung in NRW ausdrücklich in §5 der AZVO- Feu NRW (http://feuerwehr.nrw.verdi.de/wissenswe ... ZVOFeu.pdf) vorgesehen ist. Daher verstößt die Opt-out nicht gegen geltendes Recht. Die Opt-out Vereinbarungen sind im übrigen vorher durch eine Anwalt der Gewerkschaft geprüft und als rechtens befunden worden.
Auf Grundlage dieses Paragraphen sind die Gespräche seinerzeit geführt worden. Und in diesen Gesprächen wurde ein Bezahlung oder Abgeltung der Stunden vereinbart. Dies ist aber heute alles nicht mehr wahr. Man argumentiert heute von Verwaltungsseite her, das man uns ja "großzügigerweise" den 24 Std.- Dienst belassen hätte und daher keine Veranlassung sehe, die Mehrarbeitsstunden in irgend einer Form abzugelten.
Das ist der Punkt, der die Kollegen dazu veranlasst hat, bisher freiwillige Teilnahmen an o.g. Veranstaltungen zu canceln. Dies hat nun wiederum zur Folge, das der Abteilungsleiter die Kollegen zur Teilnahme durch Anordnung von Dienst verpflichten will.

MfG
Feuerwehr_Beamter
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Mikesch
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Beitrag von Mikesch »

Moin Feuerwehrler,
siehste, ist doch schon was ;-)
Wenn Du ein Prob hast, ist es immer hilfreich zu wissen, wer, was, wo Du bist.
Ihr habt also noch separate Vereinbarungen getroffen?

Aber egal, vom Grundsatz her kann die Dienststelle natürlich Dienst anordnen.
Sieh mal in die Geschäftsordnung für das Land nordrhein westfalen, die müsste Dir ja zugänglich sein.

Um zu einer Lösung zu kommen, müsste man AZV, Sondervereinbarungen und GO miteinander vergleichen und abstimmen.

Bei mir schleicht sich aber zunehmend das Gefühl ein, dass Ihr die A-Karte habt.

cu,
Mikesch
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