Zuweisung in die ARGE

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Sturmtief
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Registriert: 20. Aug 2010, 13:05
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Zuweisung in die ARGE

Beitrag von Sturmtief »

Hallo,

als kommunaler Berliner Beamter eines Bezirksamtes, der nun gerade die Info bekommen hat, dass er dann demnächst der neuen ARGE "zugewiesen" wird, stellen sich mir einige Fragen:

2005 wurden die ARGEN gegründet und meine Kollegen und ich wurden direkt aus dem Sozialamt in die ARGE mittels eines Schreibens unseres kommunalen Arbeitgebers vom November 2004 "umgesetzt". Sprich, keiner wurde gefragt, ob er will oder nicht, jeder musste wechseln.
Es wurde mal gemunkelt, dass dies nur 5 Jahre höchstens erfolgen darf.

Nun, also über 5 Jahre später, soll die "Zuweisung" erfolgen.

1. Ist diese zeitlich befristet?
2. Kann selbige ohne Zustimmung des Beamten erfolgen?
3. Was rechtfertigt diese "Personalauswahl", wo doch zeitgleich andere kommunale Beamte, die hier noch nicht "dienen" durften, offensichtlich nicht berücksichtigt werden?

Ihr merkt schon, ich habe wenig Ambitionen, mich der neuen ARGE "zuweisen" zu lassen und suche nach Möglichkeiten, dem zu entgehen...nach über 5 Jahren Tätigkeit in der "alten" ARGE.

Viele Grüße,
Sturmtief
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