Familienzuschlag Stufe 2

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Marilyn
Beiträge: 1
Registriert: 23. Jul 2010, 14:20
Behörde:

Familienzuschlag Stufe 2

Beitrag von Marilyn »

Hallo,

mein Mann und ich sind beide als Landesbeamte in NRW beschäftigt. Momentan haben wir beide Steuerklassse 4 und bekommen jeder 50% des Familienzuschlages Stufe 1.

Nächsten Monat bekommen wir unser erstes Kind. Ich werde dann 1 Jahr Elternzeit nehmen.

Wie sieht das mit dem Familienzuschlag Stufe 2 aus? Kann mein Mann den in dieser Zeit komplett bekommen? Was müssen wir dafür machen?

Ist ein Wechsel in die Steuerklasssen 3 / 5 ratsam?

Liebe Grüße
Marilyn
Gerda Schwäbel
Beiträge: 653
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
Behörde:

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Hallo Marilyn,
die Umstellung beim Familienzuschlag der Stufe 1 erfolgt im Normalfall ohne eigenes Zutun, weil die Bezügestellen (soweit es überhaupt unterschiedliche Bearbeiter sind) sogenannte "Vergleichsmitteilungen" austauschen. Das wir aber noch etwas dauern, weil die Elternzeit ja frühestens 8 Wochen nach der Geburt beginnt und Du so lange noch volle Dienstbezüge erhältst.

Den Wechsel in die Steuerklassen kann ich empfehlen; als Praktikerin empfehle ich dafür den Ersten des Monats, in dem Du überhaupt keine Bezüge mehr bekommst (vermutlich ab Oktober). Von dem Mehrbetrag (weniger Steuern, Kindergergeld, Kinderanteil im Familienzuschlag) solltet Ihr aber z. B. 50 € monatlich auf die Seite legen. Das Elterngeld ist zwar steuerfrei, wirkt sich aber über den sogenannten Progressionsvorbehalt auf die steuerpflichtigen Einnahmen steuererhöhend aus. Dies bedeutet, dass die von Euren Bezügen einbehaltene Lohnsteuer dann geringer ist als die dafür anfallende Einkommensteuer. Die (zwingend durchzuführende) Einkommensteuerveranlagung kann daher zu einer Nachforderung führen.

Viele Grüße und schon jetzt ganz viel Freude an und mit dem Nachwuchs.
Gerda
Antworten