Abzüge von Pension

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kreisverkehr
Beiträge: 72
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Abzüge von Pension

Beitrag von kreisverkehr »

Hallo,

was verbleibt von ca. 1800 EUR Pension brutto wegen frühzeitiger Dienstunfähigkeit?
Soweit ich weiß wird versteuert und PKV. Sonst noch was?



Danke!
Zuletzt geändert von kreisverkehr am 28. Jan 2011, 11:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Herr Löhlein
Beiträge: 55
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Beitrag von Herr Löhlein »

Hallo Kreisverkehr,

den Steuerabzug kannst du hier berechnen

https://www.abgabenrechner.de/.

Den Abzug deiner PKV kannst du vermutlich aus deinem Versicherungsschein ersehen, oder direkt bei der PKV erfragen.

Im Normalfall erhältst du als Pensionist 70 % Beihilfe, somit bleibt für dich in der PKV eine Restversicherung von 30 %.
______________________________________

Getreu dem Kaiser Franz "Schaun mer mal, dann seng ma scho"
kreisverkehr
Beiträge: 72
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Beitrag von kreisverkehr »

Hallo Herr Löhlein,

vielen Dank für den Tip.

Eine Nachfrage noch zur PKV/Beihilfe.

Derzeit bezahle ich einen Betrag X an die PKV und bin 50/50 über PKV und Beihilfe versichert. D. h., die PKV und Beihilfe teilen sich derzeit anfallende Arztkosten usw. je hälftig.

Du schreibst von einer 70/30 Regelung.
D. h., die Beihilfe übernimmt 70% der anfallenden Arztkosten usw., die PKV nur noch 30%?

Dadurch wird die PKV doch sicher billiger für mich? Oder?
Im gleichen Verhältnis?

Gruß und Danke
Klaus
Beiträge: 460
Registriert: 24. Sep 2009, 08:17
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Beitrag von Klaus »

Klar wird dann die PKV billiger. Aber Vorsicht! Wenn Du beispielsweise in einem Bundesland arbeitest, dass Wahlleistungen im Krankenhaus (2-Bett-Zimmer, Chefarztbehandlung) nicht mehr erstattet und Du hast Dich zu 100 Prozent privat versichert, bleibt es bei 100 Prozent. Diese Sparmaßnahme bezahlen die Beamten bis zu ihrem bitteren Ende.

Hast Du bei den 1.800 Euro schon den Versorgungsabschlag einberechnet? Das werden 10,8 Prozent (beim Bund sind es wohl mehr, müsste in § 14 BeamtVG stehen) sein.
kreisverkehr
Beiträge: 72
Registriert: 13. Apr 2010, 14:37
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Beitrag von kreisverkehr »

Hallo Klaus,

ich bin, wie ich oben schon schrieb, zu 50/50 versichert.

Das mit den Wahlleistungen verstehe ich in diesem Zusammenhang nicht.


Der Versorgungsabschlag ist schon eingerechnet, ja. D. h., die 1800 sollten VOR Steuern Bruttopension sein.

Steuern gehen eben noch ab und PKV.

Mich interessiert brennend, wieviel übrig bleibt. Wird die Pension denn ganz normal versteuert?

Gruß
Klaus
Beiträge: 460
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Beitrag von Klaus »

Du hast einen Versorgungsfreibetrag in Höhe von (noch) 2.400 Euro jährlich.

Wahlleistungen sind im Bund und einigen Bundesländern (bspw. Bayern) noch beihilfefähig. Das heißt dann, dass Du als Pensionär nur noch 30 Prozent für diese Leistungen in die PKV zahlen musst, sparst also Geld.

Hast Du das Pech, in einem Bundesland zu arbeiten, das diese Leistungen aus der Beihilfe gestrichen hat, dann hast Du wahrscheinlich den entsprechenden Tarif bei der PKV auf 100 Prozent aufgestockt. Und dann musst Du auch als Ruheständler weiter 100 Prozent zahlen oder auf diese Leistungen ganz verzichten (kündigen), was natürlich bitter ist, wenn man da Jahrzehnte eingezahlt hat und dann, wenn man es wirklich braucht, weil man alt und krank ist, sich das nicht mehr leisten kann...
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