Zeit für Reformen

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Ralf1965
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Zeit für Reformen

Beitrag von Ralf1965 »

Nach aktueller Gesetzeslage kann man gem. § 30 der Laufbahnverordnung für das Land NRW als Beamter des mittleren Dienstes in den gehobenen Dienst aufsteigen, wenn man einen Aufstiegslehrgang erfolgreich absolviert hat. Dieser Lehrgang ist identisch mit der ganz normalen Inspektorenausbildung und dauert lange 3 Jahre.
Die, die tatsächlich zugelassen werden, sitzen trotz langjähriger Diensterfahrung mit 19-jährigen Frischlingen im Unterricht.
Wenn man das 45. Lebensjahr erreicht hat, kann man , so es der Dienstherr zulässt (natürlich gibts keinen Rechtsanspruch) den sogenannten prüfungserleichterten Aufstieg machen. Selbst diese Prozedur umfasst 2 Vollzeitlehrgänge zu je 3 Monaten, dazwischen sind Praxiszeiten vorgesehen. Man wird aus seiner bisherigen Tätigkeit herausgerissen und muß zudem in den Praxiszeiten wie ein Azubi von Amt zu Amt "wandern".
Ich finde es unmöglich, dass von Beamten, die im Regelfall schon 25 Dienstjahre und natürlich auch entsprechende Erfahrungen haben, so etwas noch verlangt wird.
Beim Aufstieg vom gehobenen Dienst in den höheren Dienst ist keinerlei Lehrgang erforderlich. Lediglich die Eignung muß erkannt werden. Bei der Beurteilung muß man die Bestnote erhalten. Wenn es gewollt ist, stellt das keinerlei Problem dar.
Wie man in der Praxis sieht , funktioniert es ja wohl auch ohne so einen "Breitbandlehrgang", in dem viele Fächer abgehandelt werden müssen, die Stofftiefe jedoch nicht groß ist.
Bei der Polizei in NRW fünktioniert auch der Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst ohne irgendeinen Lehrgang ganz reibungslos.
Alle Polizeihauptmeister werden auf Grund des Kienbaumgutachtens nach gewisser Zeit automatisch Kommissarl
Dieses [b]Durcheinander der Vorschriften [/b]muß m.E. beseitigt werden. Es wird Zeit, [b]a l l e Laufbahnen durchlässiger zu gestalten[/b].
Ich bin interessiert, ob es außer mir Leute gibt, die seit Jahren verzweifelt versuchen, endlich den Sprung in den gehobenen Dienst zu schaffen.
Man müsste vielleicht mal Unterschriften sammeln und ein entsprechendes Begehren der neugewählten Landesregierung zuleiten.
Möglich wäre es auch, die jeweils für den eigenen Wohnort zuständigen Abgeordneten mit der Problematik vertraut zu machen.
Schildert doch bitte mal eure Erfahrungen und Vorstellungen zu diesem Thema.
Columbus

Beitrag von Columbus »

Ralf1965 hat geschrieben:Dieser Lehrgang ist identisch mit der ganz normalen Inspektorenausbildung und dauert lange 3 Jahre.
Die, die tatsächlich zugelassen werden, sitzen trotz langjähriger Diensterfahrung mit 19-jährigen Frischlingen im Unterricht.
Also ich bin einer dieser Frischlinge und bei mir im Kurs sind auch 3 Aufsteiger. Die sind alle super drauf und wir verstehen uns super, also das sollte wohl kein Problem darstellen. Hast du einfach keine Lust noch 3 Jahre die Schulbank zu drücken oder wo liegt das Problem? Ich kann verstehen, dass man dazu nicht mehr unbedingt die Lust zu hat. Aber für mich persönlich, der noch relativ gerne lernt, stellt das quasi ein Traum dar, eine relativ kurze Zeit am Tag in der Schule zu verbringen und dabei so viel Geld zu bekommen.
Ralf1965 hat geschrieben: Man wird aus seiner bisherigen Tätigkeit herausgerissen und muß zudem in den Praxiszeiten wie ein Azubi von Amt zu Amt "wandern".
Ich finde es unmöglich, dass von Beamten, die im Regelfall schon 25 Dienstjahre und natürlich auch entsprechende Erfahrungen haben, so etwas noch verlangt wird.
Also ich kenne mich noch nicht so gut aus, aber du kannst doch dann sowieso nicht die gleiche Tätigkeit weiter machen oder?
Ralf1965 hat geschrieben: Beim Aufstieg vom gehobenen Dienst in den höheren Dienst ist keinerlei Lehrgang erforderlich. Lediglich die Eignung muß erkannt werden. Bei der Beurteilung muß man die Bestnote erhalten. Wenn es gewollt ist, stellt das keinerlei Problem dar.


Also mir wurde das so geschildert, dass diser Vorgang sowieso nur sehr sehr selten stattfindet, was ich persönlich natürlich auch sehr schade finde und es allgemein sehr schwierig ist auch mit einem weiteren Studium in den höheren Dienst zu kommen.
Ralf1965 hat geschrieben: Ich bin interessiert, ob es außer mir Leute gibt, die seit Jahren verzweifelt versuchen, endlich den Sprung in den gehobenen Dienst zu schaffen.
Wie sehen denn deine verzweifelten Versuche genau aus, wenn ich fragen darf?

LG Columbus
alexxag
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Beitrag von alexxag »

Das NRW Recht ist eng an das Bundesrecht angelehnt.

Beim Bund ist es genau das Gleiche! Wobei ich es schon sehr nett finde, dass man als Aufstiegsbeamter sein "normales" Gehalt erhält und dafür studiert, im Gegensatz zu den Jungspunden, die sich nur mit Anwärtergehältern zufrieden geben müssen. Desweiteren ist der direkte Einstieg in den geh. Dienst nur mit Abi/FOS möglich...unsere Aufstiegsbeamten hatten alle "nur" Realschulabschluss.

Auch finde ich es sinnvoll, während der Ausbildung auch in andere Dienststellen reinschnuppern zu können. Gerade bei Bundesbeamten ist es ja nicht so, dass man als dann fertiger geh. Dienst`ler wieder in seine alte Dienststelle zurück kommen muss. Dafür muss es dann vor Ort auch gerade dann einen freien A9-Dienstposten geben.

Das einzige Schlimme ist jedoch das Auswahlverfahren für den Aufstieg selbst. Ich glaube teilweise, dass von vornherein feststeht, wer weiter kommt, egal, wie sich die Leistungen in diesen Auswahlverfahren darstellen. Und das Leute unter 30 kaum Chancen haben, die bereits A8 sind und für ihre Karriere schon viele Nachteile durch Versetzungen etc. erduldet haben.

Das der Wechsel in den höheren Dienst so "einfach" sein soll, halte ich auch für ein Gerücht. Da muss man auch gerade an der richtigen Stelle sitzen und die richtigen Beziehungen haben, um das zu schaffen. Ich habe einige Kollegen, die nebenbei auf eigene Kosten ein Studium absolviert haben und trotzdem keinen Zugang zum höheren Dienst haben.

Ich kenne definitiv mehr Aufsteiger vom mD in den gehD, als vom gehD in den hD!
Ralf1965
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Erfahrungsbericht

Beitrag von Ralf1965 »

Zu der Frage, ob ich keine Lust hätte, noch einmal zum Lehrgang zu gehen: Mit dem größten Vergnügen würde ich dieses auf mich nehmen, doch leider lässt mich mein Dienstherr nicht. Ich habe 1994 einmal an einem Auswahlverfahren teilnehmen dürfen. Dummerweise habe ich genau in der Vorbereitungsphase eine neue Stelle zugewiesen bekommen.
Natürlich musste ich mich dort total neu einarbeiten. Da in unererer Verwaltung Stellen immer eine gewisse Zeit vakant bleiben, hatte ich den liegengebliebenen Kram zur laufenden Arbeit zu erledigen. Da unsere Verwaltung es nicht für nötig hielt, die eigenen Bewerber zu einem angebotenen Vorbereitungskurzlehrgang anzumelden, musste ich in Eigenregie zusehen, den geforderten Stoff wieder aktuell ins Hirn zu bekommen. Das war nicht ganz so einfach. Letztendlich habe ich sowohl die schriftliche, als auch die mündliche Prüfung "zwischen 3 und 4" abgeschlossen, was aber natürlich nicht zur Qualifikation reichte, da man mit "glatt 3" abschließen muß. Der Vorsitzende vom Prüfungsausschuss sagte, ich könnte ja im nächsten Jahr noch einen Versuch unternehmen. Problem dabei : Auf nachfolgende Bewerbungen meinerseits bei unserem Personalamt bekam ich stets eine Absage mit der Begründung, ich hätte ja meine Chance bereits gehabt. Wo gibts denn so etwas, dass man im Leben keine zweite Chance erhält ?
Da ich bald 45 werde, hoffe ich jetzt auf den prüfungserleichterten Aufstieg. Der ist für meinen Dienstherrn nicht so teuer, wie ein kompletter Aufstiegslehrgang. Da ich mir hier auch nicht so sicher sein kann, habe ich mich,wie schon erwähnt,an der Fernuni Hagen eingeschrieben. Ich hoffe, dass es mit ECTS-Punkten plus Dienstjahre irgendwann auch klappt.

Zu der These, man kann seine alte Stelle nicht mehr ausüben: Selbstverständlich ist es bei gutem Willen möglich. Zum Hintergrund: Ich bin bei einer Stadtverwaltung in der Stadtkasse mit der Beitreibung von öffentlich rechtlichen Forderungen beschäftigt (Kontopfändungen, Lohnpfändungen u.s.w.). Auf Grund der Tatsache, dass einige wenige Tätigkeiten bei meiner Kollegin (A 10) gebündelt sind, die als höherwertig hingestellt werden ( z.B. Beantragung der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung, Türöffnungsanträge etc.), lässt man mich derzeit bei A8 schmoren. Bei den Indianern wird gerne Geld gespart, um die Häuptlinge befördern zu können. Wenn man mich auch diese genannten Tätigkeiten erledigen ließe, könnte meine Stelle problemlos nach A 10 ausgewiesen werden. Im Gutachten "Stellenplan -Stellenbewertung" der KGSt ist die Stellenausweisung unter Berücksichtigung aller genannten Tätigkeiten jedenfalls A 10.

In unserer Verwaltung sind deutlich mehr Mitarbeiter vom gehobenen in den höheren Dienst gewechselt, als Mitarbeiter vom mittleren in den gehobenen Dienst. Alle Leute mit Inspektorenausbildung, die Amtsleiter werden sollen, kommen automatisch in die Besoldungsgruppe A 14.
In einigen Fällen ging das in einem Affentempo, dass einem schwindelig werden konnte. Aber vielleicht sind meine Erfahrungen einfach nur nicht repräsentativ...
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