Zwangspensionierung???

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Alucard
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Zwangspensionierung???

Beitrag von Alucard »

Ich bin aus gesundheitlichen Gründen 2006 für ein Jahr in Pension geshickt worden und anschließend für zwei weitere Jahre. Im April 2010 werde ich erneut beim PolArzt vorgestellt. Wie oft werde ich noch zum PolArzt vorgeladen und wie sieht der weitere Verlauf aus?
kuddel
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Re: Zwangspensionierung???

Beitrag von kuddel »

Alucard hat geschrieben:Ich bin aus gesundheitlichen Gründen 2006 für ein Jahr in Pension geshickt worden und anschließend für zwei weitere Jahre. Im April 2010 werde ich erneut beim PolArzt vorgestellt. Wie oft werde ich noch zum PolArzt vorgeladen und wie sieht der weitere Verlauf aus?

Landesbeamtengesetz NRW

§ 48 Wiederverwendung von Ruhestandsbeamten
(1) Ein wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzter Beamter ist, solange er das dreiundsechzigste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, verpflichtet, einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis Folge zu leisten, wenn ihm im Dienstbereich seines früheren Dienstherrn ein Amt seiner früheren oder einer anderen Laufbahn mit mindestens demselben Endgrundgehalt übertragen werden soll und zu erwarten ist, daß der Beamte den gesundheitlichen Anforderungen des neuen Amtes genügt;
Kolbe
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Beitrag von Kolbe »

Wie schnell und unter welchen Kriterien kann man in die Pension geschickt werden?
Alucard
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Beitrag von Alucard »

Die Frage ist nur was passiert wenn ich wieder für 2 Jahre nach Hause geschickt werde?
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Dein Status ist "Beamter im Ruhestand". Einen "vorläufigen", zeitlich befristeten Ruhestand gibt es nicht. Dein Gesundheitszustand kann alle zwei Jahre überprüft werden. Wenn Du tatsächlich wieder voll einsatzfähig sein solltest, spricht nichts dagegen, wieder in den aktiven Dienst zurückzukehren. Bei großen Organisationen wie der Polizei beispielsweise, gibt das auch keine organisatorischen Probleme.

Kleinere Organisationen mit nur wenigen Stellen haben Schwierigkeiten, da die durch die Pensionierung frei gewordenen Positionen nicht zwei Jahre oder länger unbesetzt bleiben können und neu besetzt werden müssen. Kommt dann ein Beamter aus dem Ruhestand zurück, ist plötzlich einer überzählig. Deshalb wird in diesen Bereichen der Dienstherr kaum die Initiative ergreifen.

Allerdings hat der Beamte einen Rechtsanspruch darauf, wenn er wieder gesund ist und es möchte, wieder in seinen Beruf zurückzukehren. Das ist allerdings ein Privileg. Das gibt es bei keinem anderen Beruf.
Alucard
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Beitrag von Alucard »

Super danke :-)
Flexi
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Zwangspensionierung

Beitrag von Flexi »

Guten Morgen,

ich bin Landesbeamtin mit einer Besoldung A8, alleinerziehende Mutter.
Vor 6 Jahren wurde ich in den Sozialen Bereich , Umgang mit schwierigem Klientel, "geholt" zur Unterstützung. Das Hauptklientel sind sehr kranke Menschen, mit schwierigen Schicksalsschlägen.
Mir fällt es schwer, diese Erlebnisse zu verkraften,habe Schlafprobleme, konnte keinen Abstand zur Arbeit gewinnen.Teilweise kamen dann Pöbeleinen von Antragstellern auf der Strasse hinzu, wenn ich mich privat irgendwo aufhielt.
Mir ging es immer schlechter, so dass ich nun seit 1 Jahr krank geschrieben bin. Die amtsärztliche Untersuchung ergab, dass ich über das Unvermögen verfüge, mich vom Publikum abzugrenzen, ich aber durchaus unter anderen Arbeitsplatz-Bedingungen voll dienstfähig bin.Angeraten wurde, mir einen Arbeitsplatz ohne Publikumsverkehr zu gewähren.
Mein Arbeitgeber pocht auf meine Stellenbesetzung und "droht" mir in jedem Gespräch mit Zwangspensionierung, da mit meiner Besoldung die Stellenauswahl nicht gegeben ist. Das sie durchaus meine Lage verstehen, aber sie zusehen müssen, meine Stelle neu zu besetzen.
Sie sind sich einig, dass ich in der Abteilung Soziales nicht mehr einsatzfähig bin, lassen in jedem Gespräch durchblicken, das ein Wechsel der Abteilung auch der Wegfall meiner Stelle bedeutet.
Ich bin 43 Jahre alt, möchte wieder arbeiten und fühle mich zu jung auf Dauer zu hause zu bleiben.
Wo bleibt da die Fürsorgepflicht, wenn aus einer Sachbearbeiterin des Sozialamtes. dann selber ein Sozialfall wird.
Mit einer Mindestrente von 1200,00 € kann ich mich und mein Kind nicht ernähren, aber zu viel um Hartz IV Leistungen zu beantragen.
Hat jemand von Euch Erfahrungen? Es wäre schön, sich hier austauschen zu können.
Wie ist das möglich, wenn jemand voll dienstfähig ist, halt mit Einschränkung kein Publikum mehr,in die Zwangspensionierung drücken zu wollen?
Geht es hier nur um reine Stellenplanung und nicht die Belange des Mitarbeiters?
Ich bin seit meinem 16. Lebensjahr im Bezirksamt tätig, habe dort auch meine Ausbildung absolviert, also durchaus schon einige Jährchen meinem Dienstherren gedient *g*

Wäre für Erfahrungsberichte und Antworten dankbar.
Ich muss noch dazu sagen, dass bisher nur Gespräche und die Äusserungen von meinen unmittelbaren Vorgesetzten statt gefunden haben.
Aber das Bezirksamt besteht ja nicht nur aus einer Abteilung.Muss nicht die Personalstelle dann eine Lösung für mich finden?

LG Flexi
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