Wiederverwendung eines Ruhestandsbeamten

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

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grisu
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Registriert: 17. Mär 2008, 09:55
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dienstfähig

Beitrag von grisu »

Tach,

also AA sagt z.Z. nicht diensttauglich mindestens 6 Monate das reicht glaube ich für den Dienstherrn um das zur Ruhesetzungsverfahren einzuleiten.
Grisu
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