Hallo,
Ich mache ein duales Studium bei einer Behörde in Hessen im Bereich Verwaltung. Das Studium gefällt mir gut, aber ich bin unglücklich in Hessen zu leben und fühle mich dort nicht wohl. Aus diesem Grund würde ich gerne direkt nach dem Studium das Bundesland und somit auch den Dienstherrn wechseln.
Daher ist meine Frage, ob das so einfach möglich ist und wie hoch der Betrag ungefähr wäre, wenn ich direkt nach dem Studium wechseln würde? Muss man sich immer "rauskaufen" oder kann man ohne Zahlung eine andere Stelle im öffentlichen Dienst annehmen?
Ich wäre so dankbar für eine Antwort und es würde mir eine große Last nehmen!
Dienstherrwechsel nach dualem Studium
Moderator: Moderatoren
Re: Dienstherrwechsel nach dualem Studium
Hi Lisa,
mir ging es damals genauso, ich habe jedoch nicht in Hessen studiert. Meine Verpflichtung umfasste nach Absolvierung des dualen Studiums eine Mindestzeit von 5 Jahren im ÖD. Damit war ich nicht an meinen Dienstherren und auch nicht an das Bundesland gebunden. Wenn ich mich richtig erinnere, ergab sich das direkt aus den §§, dazu wurden wir bei Einstellung darüber schriftlich belehrt und haben das Ganze unterschrieben. Sieh also mal in deinen Unterlagen nach, eventuell ersparst du dir große Recherchen.
Der "Wechsel" war in meinem Fall gar kein Problem. Ich habe mich schon vor Ende des Studiums beworben und eine Einstellungszusage für den Fall, dass ich die Abschlussprüfung bestehe, erhalten. Ich wurde nochmal zum Amtsarzt geschickt und musste ein neues erweitertes Führungszeugnis beantragen. Beim neuen Dienstherren wurde ich am ersten Tag ernannt und hatte damit einen nahtlosen Übergang.
Die Perso meines Ausbildungs-Dienstherren hatte ich informiert. Die waren natürlich absolut nicht begeistert, haben mein Vorhaben aber unterstützt.
An Vorschriften finde ich auf die Schnelle nur §58 HBesG, wonach die Gewährung der Anwärterbezüge von Auflagen abhängig gemacht werden kann. In Hessen wird es also ähnlich laufen.
Viel Erfolg bei der Stellensuche!
mir ging es damals genauso, ich habe jedoch nicht in Hessen studiert. Meine Verpflichtung umfasste nach Absolvierung des dualen Studiums eine Mindestzeit von 5 Jahren im ÖD. Damit war ich nicht an meinen Dienstherren und auch nicht an das Bundesland gebunden. Wenn ich mich richtig erinnere, ergab sich das direkt aus den §§, dazu wurden wir bei Einstellung darüber schriftlich belehrt und haben das Ganze unterschrieben. Sieh also mal in deinen Unterlagen nach, eventuell ersparst du dir große Recherchen.
Der "Wechsel" war in meinem Fall gar kein Problem. Ich habe mich schon vor Ende des Studiums beworben und eine Einstellungszusage für den Fall, dass ich die Abschlussprüfung bestehe, erhalten. Ich wurde nochmal zum Amtsarzt geschickt und musste ein neues erweitertes Führungszeugnis beantragen. Beim neuen Dienstherren wurde ich am ersten Tag ernannt und hatte damit einen nahtlosen Übergang.
Die Perso meines Ausbildungs-Dienstherren hatte ich informiert. Die waren natürlich absolut nicht begeistert, haben mein Vorhaben aber unterstützt.
An Vorschriften finde ich auf die Schnelle nur §58 HBesG, wonach die Gewährung der Anwärterbezüge von Auflagen abhängig gemacht werden kann. In Hessen wird es also ähnlich laufen.
Viel Erfolg bei der Stellensuche!