Besetzung Stelle A9 - jetzt A8 Kommunalbeamtin

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Ossibabe
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Besetzung Stelle A9 - jetzt A8 Kommunalbeamtin

Beitrag von Ossibabe »

Hallo ihr Lieben,

ich bin derzeit Kommunalbeamtin in Mecklenburg-Vorpommern und werde mit A8 besoldet. Nun wurde die Stelle meiner Chefin (A9) zum 01.11.2021 ausgeschrieben, auf die ich mich erfolgreich beworben habe. Derzeit bin ich mit 32 Stunden beschäftigt, da ich meine Oma pflege (Nachweis vorhanden) und ein 20 Monate altes Kind habe. Jetzt wurde mir gesagt, dass ich dann ab 01.11. Vollzeit arbeiten MUSS. Des Weiteren geht meine Chefin erst am 31.12.2021, sodass mein Dienstherr gesagt hat, dass ich zwar ab 01.11.2021 die Stelle besetze, diese aber frühestens ab 01.01.2022 mit A9 besoldet wird. Wie verhält sich das dann mit etwagien Wartezeiten? Ist diese vorgehensweise rechtlich korrekt? Leider gibt es in unserer Verwaltung wenige Beamte, sodass es keine ähnlichen Fälle gibt und auf Nachfrage auch nur Halbwissen von der Personalabteilung kommt. Oft wird einfach *etwas versucht*, was der Verwaltung gut tut, allerdings eigentlich nicht rechtskonform ist, weil man sich mit dem Beamtenrecht nicht auskennt. In der Hoffnung damit durch zukommen.

Ich freue mich über Eure antworten.
Torquemada
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Re: Besetzung Stelle A9 - jetzt A8 Kommunalbeamtin

Beitrag von Torquemada »

Ossibabe hat geschrieben: 29. Sep 2021, 11:12 Jetzt wurde mir gesagt, dass ich dann ab 01.11. Vollzeit arbeiten MUSS.
Ist die Stelle so ausgeschrieben gewesen ??
Pipapo
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Re: Besetzung Stelle A9 - jetzt A8 Kommunalbeamtin

Beitrag von Pipapo »

https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/docu ... V2009V7P20

Das du ab 1.01.2022 nach A9 besoldet wirs, bezweifle ich stark.
Ossibabe
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Re: Besetzung Stelle A9 - jetzt A8 Kommunalbeamtin

Beitrag von Ossibabe »

Torquemada hat geschrieben: 29. Sep 2021, 11:39
Ossibabe hat geschrieben: 29. Sep 2021, 11:12 Jetzt wurde mir gesagt, dass ich dann ab 01.11. Vollzeit arbeiten MUSS.
Ist die Stelle so ausgeschrieben gewesen ??
Nein, davon stand in der internen Stellenausschreibungen nichts.
Ossibabe
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Re: Besetzung Stelle A9 - jetzt A8 Kommunalbeamtin

Beitrag von Ossibabe »

Pipapo hat geschrieben: 29. Sep 2021, 12:02 https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/docu ... V2009V7P20

Das du ab 1.01.2022 nach A9 besoldet wirs, bezweifle ich stark.
Und das heißt jetzt genau? 6 Monate Wartezeit? Deshalb frage ich ja, weil ich es nicht weiß. Den Gesetzestext habe ich auch schon gefunden, kann nur mit dem Behördendeutsch nichts anfangen. Mein Fachgebiet liegt woanders 🙄
Merlin1710
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Re: Besetzung Stelle A9 - jetzt A8 Kommunalbeamtin

Beitrag von Merlin1710 »

Also grundsätzlich ist es so, daß dein Dienstherr dich nach A9 bezahlt, wenn er dich befördert hat. Das halbe Jahr "Probezeit" müsste in deinem Fall nicht unbedingt durchlaufen werden, da deine "neue" Tätigkeit vermutlich nicht grundlegend anders ist, als deine bisherige Tätigkeit. Ob und in welchem Umfang du dich weiter Qualifizieren musst, obliegt dem Dienstherren. Also zum Beispiel:"Personalführung" in Form eines Lehrgänge oder ähnlichem.
Allerdings, so wie ich das aus deiner Beschreibung entnehme, ist es dir nicht möglich, eine Vollzeitstelle zu besetzen. Bitte nicht negativ verstehen, Familie ist das was am Ende der Dienstzeit noch da ist, nicht der Dienstherr, über Leistung und Eignung, kann ich in deinem Fall auch nichts zu sagen, aber das Risiko ist groß, das dein Dienstherr am Ende der 6 Monate deine Befähigung aus persönlichen Gründen anzweifelt und dich wieder auf deine jetzige Stelle verfrachtet.
Ich hoffe ich habe dich jetzt nicht noch mehr verunsichert.
Beste Grüße
Wer durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert fahrlässig gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. :!:
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Bruce Springsteen
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Re: Besetzung Stelle A9 - jetzt A8 Kommunalbeamtin

Beitrag von Bruce Springsteen »

Ich bin froh in einer großen Behörde zu arbeiten, wenn ich das lese, weiß ich nimmer, ob ich heulen oder lachen soll. Da weiß der eine ja nicht, was der andere macht.

a) du bist derzeit A8. Solange du deine Wartezeit erfüllt hast, kannste unabhängig von deiner Stelle befördert werden, sofern diese das hergibt. Wenn deine Chefin die Stelle zum 01.01. hergibt, kannst du jene erst ab da bekleiden. Und i.d.R erst ab da befördert werden.
Pipapo spricht auf die Probezeit nach § 19 i.V.m § 20 an. Dazu siehe Abs. 2 des 19. Man kann es Dir also anrechnen. Eine Beförderung ab 1.1 ist daher möglich, wenn auch unwahrscheinlich. Das meinte er. Aber es ist NICHT unmöglich, ich bin das beste Beispiel hierfür (innerhalb von 3 Jahren von A6 auf A9).
Daher ist das rechtlich korrekt.

b) Was nicht korrekt ist, ist die Aussage, dass du ab 1.11 auf 100% arbeiten MUSST. Dies hätte man Dir unter Bedingung einer Zusage schriftlich erläutern und deinerseits schriftlich zugestimmt hätte müssen. Eine Zusage wäre dann nur unter der Bedingung der Aufstockung der Arbeitszeit bindend gewesen. Ich gehe davon aus, dass der Fehler intern jetzt so la la berichtigt werden soll, indem man dir die Pistole auf die Brust hält.
Fakt ist, dass du nur deine % erfüllen musst. Sonst erstmal nix. Den Rest müssen sie durch eine zweite Kraft auffüllen oder die Stelle unter entsprechenden Bedingungen neu anbieten und dich dafür nicht nehmen.

Sofern du die Zusage schriftlich hast, informiere dich sicherheitshalber schnellstmöglich über die nächsthöhere Dienststelle (Innenministerium etc) vom Meckpom. Im Zweifelsfall muss das schnell gehen, dass du Beschwerde einreichst.
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