Mithilfe beim Amtsarzt oder lieber schweigenModerator: Moderatoren
Re: Mithilfe beim Amtsarzt oder lieber schweigenwarum? eine begründung wäre super
Re: Mithilfe beim Amtsarzt oder lieber schweigenSoweit ich weiß, regelt das der §26 BeamtStG
Zitat: "...wer infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb einer Frist, deren Bestimmung dem Landesrecht vorbehalten bleibt, die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist..." Von Beamten die, mit rund 40 Krankheitstagen jährlich zum AA geschickt werden, um die Dienstfähigkeit zu überprüfen habe ich noch nie gehört. Recht interessant finde ich zu diesem Thema die Verfahrensweise in Bayern: https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... 30264-NN38 Trotzdem würde ich die Mitarbeit und Kooperation beim AA nicht bykotieren, ich kann mir nicht vorstellen, dass er einen Beamten, der derzeit voll im Dienst ist, als dienstunfähig erklärt. Auch interessant: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dien ... 14428.html
Re: Mithilfe beim Amtsarzt oder lieber schweigenBei allem Respekt, aber fragwürdig finde ich da (leider) gar nichts.
Gruß
Re: Mithilfe beim Amtsarzt oder lieber schweigenIch verstehe das Problem nicht. Entweder du möchtest, dass du nicht DU bist und kooperierst oder du spekulierst durch den Termin auf eine DU.
Aber wenn du dem AA darlegen kannst, dass es dir gesundheitlich gut geht, musst du ihm doch nichts verheimlichen?!
Re: Mithilfe beim Amtsarzt oder lieber schweigenDas sehe ich anders. Wenn der Diesntherr über Jahre feststellt, dass ein Beamter oft und lange (über welche Fehlzeiten durchnschnittlich reden wir eigentlich?) ausfällt, dann hat er die Pflicht dem Beamten ein BEM anzubieten um frühzeitig nach den Gründen der Erkrankung zu suchen und diese zu minimieren. Ist das geschehen? Als Grundlage für meine 2 Untersuchungen (Beamter in LSA) wurde der § 44 Absatz 1 Satz 2 BBG herangezogen. Zitat: "...Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist..." Nun kennt hier niemand Deine Daten und das geht auch niemanden etwas an, aber mein Bauchgefühl sagt mir Dein Fall wäre was für BEM und erst dann was für den AA. Aber so schnell schreibt Dich kein AA diesntunfähig, es sei denn, Du möchtest das und arbeitest aktiv daran... |
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