Dienstunfähig wie geht’s weiter?

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AndyO
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Re: Dienstunfähig wie geht’s weiter?

Beitrag von AndyO »

Golemsk hat geschrieben: 31. Jul 2021, 22:47 in dem beigefügten Informationsblatt des RP Kassel zur Berechnung des Ruhegehalts ist mir ein Teil aufgefallen beziehungsweise eine Information, die ich noch mal kurz erfragen wollte.
Es geht um den Versorgungsabschlag von 10,8 %.
In dem Infoblatt steht,
bei Versetzung in den Ruhestand bis zum 1.1.2024 entfällt der Abschlag bereits bei 35 Jahren mit berücksichtigungsfähigen Zeiten.
Laut Berechnung habe ich 33,85 ruhegehaltsfähige Dienstjahre. Würde das bei mir zutreffen, wenn ich bis zu den vollen 35 Jahren voll bekäme?
Du schreibst du bist 47. Also bei den Bundesbeamten beziehen sich die 35 Jahre (zukünftig 40 Dienstjahre) auf selbst erworbene ruhegehaltsfähige Dienstjahre. Ferner gibt es eine Mindestaltersgrenze von 63. Und bis zur Mindestversorgung spielt der Abzug ohnehin keine Rolle. Vermute dass das in Hessen ähnlich geregelt ist. Sonst hätte ja fast keiner einen Abschlag.
AndyO
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Re: Dienstunfähig wie geht’s weiter?

Beitrag von AndyO »

Golemsk hat geschrieben: 1. Aug 2021, 15:50 Hier ein Auszug aus dem Original Text….

wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, bevor Sie die maßgeb- liche Altersgrenze erreicht haben. Der Abschlag ist auf max. 10,8 % begrenzt und kann entfallen, wenn Sie bis zum Ruhestandsbeginn das 63. Lebensjahres vollen- det haben und mindestens 40 berücksichtigungsfähige Jahre erreicht haben (bei Versetzung in den Ruhestand bis zum 01.01.2024 entfällt der Abschlag bereits bei 35 Jahren mit berücksichtigungsfähigen Zeiten). In diesem Fall ist die zu berück- sichtigende Altersgrenze abhängig vom Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand und nicht vom Geburtsdatum.
Genau wie beim Bund. Mindestens 63 und mindestens 35 Dienstjahre (Übergangsregelung, keine Zuschläge). Trifft bei dir Beides nicht zu.
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