Ja das LaFin ist sonderbar. Mit denen hatte ich 2 x zu tun. Und auch die können nichts. Kannst mich gern per PN Anschreiben. Wir sitzen im gleichen BootManni1966 hat geschrieben: ↑24.10.2020 12:06Das klingt aber schon auch krass rechtswidrig.
Aus welchem Bundesland kommst du?
Teildienstfähig für mein altes Gebiet war ich nicht mehr aber laut 3 Gutachten ohne Zweifel anderweitig verwendbar für alle Bürotätigkeiten in Vollzeit. Trotzdem wurde ich in den Ruhestand versetzt. Wurde auch nicht umgeschult. Bin Mitte 30. Aber NRW meint, dass es keine freien Stellen im Land gebe. Ich kann das irgendwie nicht so ganz glauben. Bin mal gespannt, was das VG dazu sagt. Aber dein Fall klingt ja auch spannend. Dachte bisher, dass man bei begrenzter Dienstfähigkeit auf keinen Fall in den Ruhestand geschickt wird. Irgendwie doch nicht so sicher der Beamtenstatus scheinbar.
Aufhebung Versetzung in den RuhestandModerator: Moderatoren
Re: Aufhebung Versetzung in den RuhestandEin Hoch auf die Bürokratie der unwissenden...
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