Ruhegehalt Dienstaltersstufe

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siam4
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Ruhegehalt Dienstaltersstufe

Beitrag von siam4 »

Hallo zusammen,
da die Suche nichts ergeben hat, hier meine Frage ans Forum:

Ich bin seit Januar wegen starken Depressionen krank geschrieben.
Nun hat der Amtsarzt entschieden mich für die nächsten beiden Jahre aus gesundheitlichen
Gründen in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen.

Wie lange es dauert, bis der Bescheid des Dienstherren kommt, weiß ich nicht.
Allerdings steht in Bayern ab Januar eine Besoldungserhöhung an.
Weiter würde ich ab Februar in eine höhere (Dienst-) Altersstufe (Erfahrungsstufe) rutschen.

Wie verhält es sich damit? Beeinflusst das auch das Ruhegehalt?

Danke im Voraus für eure Antworten.

VG
Gertrud1927
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Re: Ruhegehalt Dienstaltersstufe

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo
Wenn Du es noch schaffst das es bis dahin noch herausgezögert wird nehme ich an das es beides Dein Ruhegehalt beeinflusst.
Art 12.1
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... BeamtVG-12
siam4
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Re: Ruhegehalt Dienstaltersstufe

Beitrag von siam4 »

Hallo Gertrud,
danke für die Antwort.
Dass beim Hinauszögern bis Februar nächsten Jahres die Änderungen mit in das Ruhegehalt einfließen ist klar.
Ich verstehe das Gesetz so, dass dann die Altersstufe nicht mit einfließt. Aber die Besoldungserhöhung?

Ist ein Hinauszögern der einstweiligen Ruhestandsversetzung um ein halbes Jahr realistisch?

VG
Torquemada
Moderator
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Re: Ruhegehalt Dienstaltersstufe

Beitrag von Torquemada »

siam4 hat geschrieben: 29. Jul 2020, 13:54 Aber die Besoldungserhöhung?

Natürlich.
siam4
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Re: Ruhegehalt Dienstaltersstufe

Beitrag von siam4 »

Danke, das beruhigt schon mal!
LG
sulzfluh
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Re: Ruhegehalt Dienstaltersstufe

Beitrag von sulzfluh »

Hallo,
ich konnte meine Versetzung in den Ruhestand durch einen fähigen Fachanwalt vom Tage der Feststellung der dauernden Dienstunfähigkeit bis zum Eintritt des Ruhestands um 22 Monate hinauszögern.
Yanna77
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Registriert: 30. Mär 2019, 07:43
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Re: Ruhegehalt Dienstaltersstufe

Beitrag von Yanna77 »

Auch die Dienstaltersstufe beeinflusst das Ruhegehalt.
HansiHintermeier
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Re: Ruhegehalt Dienstaltersstufe

Beitrag von HansiHintermeier »

wenn du zum 31.12. in den ruhestand versetzt wirst und die neue besoldung (egal warum) gilt ab 1.1. dann hast du pech gehabt. so lese ich zumindest die gesetzeslage. grundlage sind die letzten regulären dienstbezüge die dann zur berechnung herangenommen werden.
Gertrud1927
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Re: Ruhegehalt Dienstaltersstufe

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Ich denke wenn Besoldungserhöhungen erfolgen bekommen diese auch die Pensionäre.
Darum ist es doch egal ob Du vor oder nach der Erhöhung in den Ruhestand gehst.
Anders bei der Altersstufe. Die wird nur zur Berechnung genommen wenn Du auch Besoldung aus der Stufe bezogen hast.
siam4
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Re: Ruhegehalt Dienstaltersstufe

Beitrag von siam4 »

sulzfluh hat geschrieben: 30. Jul 2020, 16:23 Hallo,
ich konnte meine Versetzung in den Ruhestand durch einen fähigen Fachanwalt vom Tage der Feststellung der dauernden Dienstunfähigkeit bis zum Eintritt des Ruhestands um 22 Monate hinauszögern.
Dazu gleich noch eine Frage:
Ich habe gelesen, dass ab der Aushändigung des Bescheides die Berechnung bzw. der Berechnungszeitpunkt feststeht.
Sprich, ein Widerspruch, Klageverfahren oder andere juristische Versuche würden den Zeitfaktor zur Berechnung nicht mehr beeinflussen.

Ab wann wurde dein Anwalt denn tätig?
Nach dem Termin des Amtsarztes oder doch erst nach dem offiziellen Verwaltungsakt?

Danke im Voraus für die Antworten!

VG
lavinia21
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Re: Ruhegehalt Dienstaltersstufe

Beitrag von lavinia21 »

Die Versorgungsbezüge werden an die Erhöhungen des Grundgehaltes angepasst, d.h. man bekommt dann anstatt x,x% von y nun x,x% von y1.
IdR wird man in die Pension geschickt und das Grundgehalt zu diesem Tag ist entscheidend für die Berechnung der Versorgungsbezüge (mit Ausnahme des Unfallruhegehaltes). Daher müsste man nach dem 1.1.21 in Pension geschickt werden, um die Besoldungserhöhung in die Pension mitnehmen zu können. Es macht daher lediglich Sinn einen Anwalt bereits vor Pensionierung einzuschalten, um eben diese Zurruhesetzung aufzuschieben. Im Nachgang, d.h. nach der Pensionierung kann höchstens geschaut werden, ob die Pensionierung an sich fehlerhaft war, ob ein Unfallruhegehalt zu zahlen ist oder generell Berechnungsfehler, z.B. durch die Anrechnungszeiten, entstanden sind.
Gertrud1927
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Re: Ruhegehalt Dienstaltersstufe

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Ich denke wenn Du mit der Berechnung des Ruhegehalts aus 2020 Pension bekommst wird Dein Ruhegehalt ja bei einer Besoldungserhöhung 2021 auch Im gleichen Verhältnis angepasst.
Darum gibt es bei der Berechnung des Ruhegehalts keinen Vor oder Nachteil ob Berechnung nach alter oder neuer Besoldungsliste.
Du bekommst dann vielleicht für Dez Dein errechnetes Ruhegehalt und im Jan das um die Anpassung erhöhte.
siam4
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Re: Ruhegehalt Dienstaltersstufe

Beitrag von siam4 »

Vielen Dank für eure Antworten.

Würde hier noch gerne eine Frage nachschieben wollen:
Wie lange dauert es erfahrungsgemäß vom Amtsarztbesuch bis zum offiziellen Bescheid?
Mir ist klar, dass man das nicht pauschal sagen kann,
aber vielleicht habt ihr ein paar Erfahrungswerte.

Danke im Voraus und noch ein schönes, wenn auch extrem heißes Wochenende.
lavinia21
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Re: Ruhegehalt Dienstaltersstufe

Beitrag von lavinia21 »

Das ist sehr individuell und es kommt darauf an, ob 1. ein Anwalt eingeschaltet ist, der ggf. alles daran setzt, um eben nicht in die DDU zu gehen, 2. wie lange man bereits AU ist, 3. ob anderweitige Verwendung, BEM, Teildienstfähigkeit eine Möglichkeit wären und 4. ob alle Untersuchungen bzw. Dinge, die zu klären sind, auch wirklich vor der Verfügung durchgeführt wurden.

Ich hatten einen Dienstunfall, war dann knapp 2 Jahre AU und bin dann in die DDU. Ich habe keinen Aufschub gewollt, da ich einfach nicht dienstfähig bin und man gemeinsam (ich, AA, meine Ärzte) zu dem Schluss kam, dass es nichts bringt sich an etwas zu klammern, das nicht realistisch ist. Möchte man allerdings ein BEM oder die Teildienstfähigkeit anerkannt bekommen, lohnt es sich ggf. mit Anwalt darum zu kämpfen. Zwischen Amtsarzt und Ankündigung zur Zurruhesetzung lagen knapp 2 Wochen. Ich dachte, dass ich dann gleich in die DDU falle, allerdings waren einige Dinge noch nicht abschließend geklärt, weswegen ich dann 2 Monate später nochmals zum AA musste...dann dauerte es 5 Woche bis zur Entlassungsurkunde. Wenn der Prozess mal im Gange ist, geht es schnell, aber ich habe mich auch nicht gewehrt und bin zur Untersuchung trotz fehlender Anordnung durch den Dienstherren gegangen. Sollte die AU erst seit 6 Monaten bestehen, könnte man mit Anwalt und guten ärztlichen Stellungnahmen doch noch Aufschub erlangen...sofern die Wiederherstellung der DU auch realistisch erscheint.

Ich kann nur sagen, dass das Warten auf die unausweichliche DDU nervlich anstrengender war als die DDU an sich. Gut, der Tag an dem Urkunde per Post kam, war nicht so prickelnd, aber ich wusste, dass nun ein neuer Abschnitt eingeleitet werden kann. Ein Abschnitt, in dem ich für mich gesunden kann und nicht einfach nur provisiorisch ein Pflaster aufklebe, um für den Dienstherren eventuell zu funktionieren....mit dem Wissen, dass ich wahrscheinlich nicht mal den Dienst hätte antreten können.
siam4
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Re: Ruhegehalt Dienstaltersstufe

Beitrag von siam4 »

lavinia21 hat geschrieben: 1. Aug 2020, 16:07 Das ist sehr individuell und es kommt darauf an, ob 1. ein Anwalt eingeschaltet ist, der ggf. alles daran setzt, um eben nicht in die DDU zu gehen, 2. wie lange man bereits AU ist, 3. ob anderweitige Verwendung, BEM, Teildienstfähigkeit eine Möglichkeit wären und 4. ob alle Untersuchungen bzw. Dinge, die zu klären sind, auch wirklich vor der Verfügung durchgeführt wurden.

Ich hatten einen Dienstunfall, war dann knapp 2 Jahre AU und bin dann in die DDU. Ich habe keinen Aufschub gewollt, da ich einfach nicht dienstfähig bin und man gemeinsam (ich, AA, meine Ärzte) zu dem Schluss kam, dass es nichts bringt sich an etwas zu klammern, das nicht realistisch ist. Möchte man allerdings ein BEM oder die Teildienstfähigkeit anerkannt bekommen, lohnt es sich ggf. mit Anwalt darum zu kämpfen. Zwischen Amtsarzt und Ankündigung zur Zurruhesetzung lagen knapp 2 Wochen. Ich dachte, dass ich dann gleich in die DDU falle, allerdings waren einige Dinge noch nicht abschließend geklärt, weswegen ich dann 2 Monate später nochmals zum AA musste...dann dauerte es 5 Woche bis zur Entlassungsurkunde. Wenn der Prozess mal im Gange ist, geht es schnell, aber ich habe mich auch nicht gewehrt und bin zur Untersuchung trotz fehlender Anordnung durch den Dienstherren gegangen. Sollte die AU erst seit 6 Monaten bestehen, könnte man mit Anwalt und guten ärztlichen Stellungnahmen doch noch Aufschub erlangen...sofern die Wiederherstellung der DU auch realistisch erscheint.

Ich kann nur sagen, dass das Warten auf die unausweichliche DDU nervlich anstrengender war als die DDU an sich. Gut, der Tag an dem Urkunde per Post kam, war nicht so prickelnd, aber ich wusste, dass nun ein neuer Abschnitt eingeleitet werden kann. Ein Abschnitt, in dem ich für mich gesunden kann und nicht einfach nur provisiorisch ein Pflaster aufklebe, um für den Dienstherren eventuell zu funktionieren....mit dem Wissen, dass ich wahrscheinlich nicht mal den Dienst hätte antreten können.

Danke für deine Worte!
Bei deinem letzten Absatz sprichst du mir aus dem Herzen.
Ich fühle da gerade ähnlich. Bei mir ist die Aussage des Amtsarztes nicht einmal eine Woche alt.
Im Moment bin ich noch damit beschäftigt das Ganze zu verarbeiten.
Eigentlich wusste ich überhaupt nicht, was bei dem AA-Termin auf mich zu kommt und ging dann ohne große Vorstellung und Erwartung hin. Aber im Nachhinein und objektiv (soweit das geht) betrachtet blieb ihm eigentlich keine andere Wahl als die DU festzustellen.
Dass das mit finanziellen Einschnitten verbunden ist, weiß ich und mache mir derzeit diesbezüglich mehrere Rechnungen auf. Ich denke das ist völlig normal. Natürlich weiß ich auch, dass jeder Monat für mich bares Geld bedeutet.
Muss allerdings gestehen, dass ich mit bereits 31 Dienstjahren relativ weich falle.
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