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von Kornblume » 06.10.2020 11:28
Hallo,
ich weiß nicht, ob die Frage noch aktuell ist, aber habe die Frage gerade gesehen..
Beim Wechsel vom Verwaltungsbeamten zum Lehrer kann der frühere Beamtenstatus nicht "mitgenommen" werden, da es unterschiedliche Laufbahnen und unterschiedliche Berufe sind.
Falls es sich um ein Bundesland handelt, in dem Lehrer verbeamtet werden, würden Sie Ihr Referendariat -unabhängig vom vorherigen Beamtenverhältnis- als Beamter auf Widerruf absolvieren. Nach dem Referendariat würden Sie zum Beamten auf Probe ernannt werden bevor Sie nach 3-jähriger Probezeit im Lehramt dann zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden würden.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen. Um Ihren Fall genau abzuklären, könnten Sie evtl. auch mal bei der Schulverwaltungsbehörde Ihres Bundeslandes anrufen.