Mindestversorgung Bayern?Moderator: Moderatoren
Mindestversorgung Bayern?Hallo liebe Kollegen,
Ich werde wahrscheinlich in naher Zukunft in die Frühpension müssen , aufgrund gesundheitlicher Probleme. Ich bin gerade erst 30 Jahre alt und werde somit nur die mindestversorgung bekommen. Ich bin verheiratet und habe 2 kinder. Kann mir jemand genau sagen was da Netto! an mindestversorgung bei rum kommt? Ich habe zwar im Internet einige Berechnungen gefunden aber ich komme mit den familienzuschlägen nicht auf ein genaues Ergebnis. Vll kann mir da jemand helfen Danke schon mal im voraus
Re: Mindestversorgung bayern?Hallo,
fordern Sie doch bei der Bezügestelle mit der Begründung der drohenden DU eine Berechnung an. Ich habe das mehrfach getan und die Berechnung kam stets innert ein paar Tagen. Die Angst, dass die Dienststelle so etwas mitbekommt, ist idR völlig unbegründet. Zumindest hier in BW ist für die Berechnung das LBV zustäding und selbst da gibt es dann wieder 4 Mitarbeiter, die sich das alles aufteilen...der Dienstherr, der für die Pensionierung zuständig ist, bekommt das gar nicht mit...die Dienststelle sowieso nicht. Sollten Sie Elternzeit genommen haben, so gibt es hier noch einen Zuschlag für ebendiese. Der kindbezogene Anteil am Familienzuschlag wird komplett brutto gezahlt und nicht gekürzt...im Gegensatz zum ehebezogenen Anteil, der gekürzt wird. Da die Versorgungsbezüge "ganz normal" versteuert werden, können Sie jeden x-beliebigen Nettolohnrechner aus dem Netz bemühen...ein paar Euro hin oder her sind ja erstmal nicht relevant. Die PKV reduziert sich ggf., je nachdem, ob in BY bei Ihnen der Beihilfesatz erhöht wird, wenn Sie in Pension gehen? Bei mir machte das einen Unterschied von knapp 100 Euro/Monat.
Re: Mindestversorgung bayern?Hast du inzwischen was rausgefunden.
Auch mich würde die aktuelle Mindestversorgung interessieren. Bezieht dieser irgendwer im Moment?? Wäre dankbar für eine Antwort.
Re: Mindestversorgung bayern?Hallo
so wie ich recherchiert habe kannst du mit ca. 1700 rechnen + 2 x Kinderzuschlag plus Verheiratetenzuschlag. rechne mal einfach 1900 plus minus 100 € . Die Lohnsteuer : 0 Euro bei stkl 3 ca. 170 euro bei klasse 1 oder 4 minus Krankenversicherung genaues sagt dir natürlich deine LBV....... Alles ohne ein Gewehr ![]()
Re: Mindestversorgung bayern?Je nach BL wird zwar der ehebezogene Anteil des Familienzuschlages gekürzt, nicht aber der kindbezogene. Sollten Kindererziehungszeiten angefallen sein, so wird dies auch berücksichtigt. Bitte fordern Sie eine Berechnung beim LBV an. Diese Stelle kommuniziert nicht mit dem Dienstherr, d.h. sämtliche Ängste o.ä. sind unbegründet.
Re: Mindestversorgung bayern?In Bayern ist die vorzeitige Berechnung nur ein Mal während der Laufbahn möglich. Jedenfalls wird das bei uns in der Behörde von allen Seiten so erzählt. Ich kenne Fälle die eine Berechnung kurz vor dem sechzigsten Geburtstag angefordert haben, um über eine evtl. Altersteilzeit zu entscheiden.
Re: Mindestversorgung bayern?https://www.lff.bayern.de/bezuege/verso ... kunft.aspx
Sie sagen, es besteht die Gefahr einer DDU. Das ist auch in BY ein Grund, um die Versorgungsauskunft einzuholen - das sogar mehrfach, sollte sich der Zeitpunkt der DDU nicht genau bestimmen lassen oder ggf. eine Teildienstfähigkeit im Raum stehen. Sobald Sie 1x die Versorgungsauskunft in den Händen halten und Ihre anrechenbaren Zeiten kennen, können Sie mit der bekannten Formel sämtliche Eventualitäten (+/- ein paar Euro) inkl. Abschläge selbst berechnen. Aus eigener Erfahrung rate ich Ihnen sich jetzt bereits um einen Anwalt (und ich sage wirklich Anwalt und verweise nicht auf die Syndikusanwälte der Berugsverbände oder Gewerkschaften) zu kümmern. Es mag bei Wenigen alles gut gehen, aber sehr häufig steht man doch alleine mit seinen Fragen da, die nicht beantwortet werden. Es ist völlig "normal", dass Mehrfachanfragen o.ä. erstmal abgelehnt werden. Steht der Versorgungsfall dann jedoch im Raum, haben Sie ein Anrecht darauf zu wissen, mit welchem Geld Sie rechnen können.
Re: Mindestversorgung bayern?In Bayern ist die vorzeitige Berechnung nur ein Mal während der Laufbahn möglich. Jedenfalls wird das bei uns in der Behörde von allen Seiten so erzählt. Ich kenne Fälle die eine Berechnung kurz vor dem sechzigsten Geburtstag angefordert haben, um über eine evtl. Altersteilzeit zu entscheiden.
[/quote] Ich kenne diese Gerüchte auch. Bin zur Zeit in der Situation und habe die Aussage der Bezügestelle Versorgung bekommen, dass eine genaue Berechnung möglich ist, sobald die Überprüfung der Dienstfähigkeit im Raum steht. Dies ist der Fall, sobald die Einladung zur Amtsarztuntersuchung kommt und hier das Kreuz bei „Übprüfung der Dienstfähigkeit“ gesetzt wurde. Grüße, siam4!
Re: Mindestversorgung bayern?Warum auf Gerüchte setzten, wenn das LfF auf seiner Internetseite Informationen zum Thema aus erster Hand bietet?
https://www.lff.bayern.de/bezuege/verso ... kunft.aspx
Re: Mindestversorgung bayern?Bei der "Beschränkung" geht es darum, dass nicht Hans und Franz alle drei Tage eine neue Berechnung anfordern. Daher erst ab 55 bzw. bei drohender DU.
Wer halbwegs rechnen kann, seine Dienstzeiten sauber notiert und mit Zettel und Bleistift umgehen kann, der kann das aber auch selber ausrechnen. In Bayern gibt es zudem eine "verkürzte Selbstauskunft" wo man seine Daten selber eingeben kann und die beliebig oft wiederholt werden kann. https://www.lff.bayern.de/bezuege/verso ... kunft.aspx Ich führe das für mich und meine Frau in einer ganz einfachen Excel, alle Jahre mal erneuern und weiß auf zwei nach dem Komma meinen aktuellen Stand der Pensionshöhe. Interessant natürlich auch insofern weil meine Frau in Teilzeit ist und man so auch ausrechnen kann, wie lange man das durchziehen kann ohne Einschränkungen in der Pension am Ende. In Bayern steht übrigens das Jubiläumsdienstalter auf dem Gehaltszettel, das sollte in der Regel dafür auch ganz gut dienen außer man hatte extraaussergewöhnliche Geschichten. Ich habe bislang noch jeden Kollegen selber ausrechnen können und etwaige Fehler lagen nicht in der Berechnung beim späteren Vergleich sondern in falschen Angaben über Teilzeit-Zeiten.
Re: Mindestversorgung Bayern?Hallo,
ich nutze diesen Thread nochmal für meine Frage. Ich bitte um Vergebung, falls die Frage hier im Forum schon einmal beantwortet wurde. Meine Frau und ich sind beide Beamte in Bayern. Wir haben zwei Kinder und entsprechend arbeitet meine Frau nur noch Teilzeit mit sehr wenigen Stunden. Sie hat Angst, dass sie später mal sehr wenig Pension bekommt. Unsere Frage: Sofern man durch Teilzeit als Beamter sehr wenig "Ruhegehaltspunkte" sammelt und damit z.B. rechnerisch dann nur auf ca. 1000 Euro pro Monat kommt - greift dann die Mindestversorgung von ca. 1600 Euro aus Art 26 oder bekommt man nur die 1000 Euro, weil man ja sozusagen selbst schuld ist, weil man nur immer Teilzeit gearbeitet hat? Lieben Dank schonmal für hoffentliche Antworten.
Re: Mindestversorgung Bayern?Meines Wissens gibt es die Mindestversorgung nur bei Dienstunfähigkeit, sonst nicHt.
Re: Mindestversorgung Bayern?Sicher? Habe gerade das hier gefunden: http://www.beamtenversorgung-in-bund-und-laendern.de/bayern_beamtenversorgung => "Wesentliche versorgungsrechtliche Änderungen"...."- Wegfall der Unterschreitung der Mindestversorgung wegen langer Freistellungszeiten". Ist das nicht genau der Fall, den ich beschreibe? Hier geht die Seite nochmal allgemein auf das Thema ein mit einem Beispiel, allerdings bei einem Beamter des Landes Nordrhein-Westfalen: http://www.beamtenversorgung-in-bund-und-laendern.de/beamtenversorgung/versorgung-der-beamten
Re: Mindestversorgung Bayern?Gibt es bei Euch in Bayern keinen Personalrat oder Gewerkschaft die man da mal Fragen kann?
Und was ist hiermit? https://www.lff.bayern.de/bezuege/verso ... kunft.aspx oder ist das nicht mehr aktuell? |
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