vorzeitige zuruhesetzung

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indianer
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vorzeitige zuruhesetzung

Beitrag von indianer »

Ist es möglich einen Vollzeitjob anzunehmen und seine Pensionsbezüge zum ruhen zu bringen und später ggf. wieder aufzunehmen.
Lotus
Beiträge: 53
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Beitrag von Lotus »

Sorry, aber irgendwie hab ich überhaupt nicht verstanden, was du vorhast.
Was genau willst du machen?
Einen sozialversicherungspflichtigen Job anzunehmen? Bist du schon in Pension?
Oder bist du noch im Dienst?
Wenn ja: Willst du dich beurlauben lassen und dann einen soz.ves.pfl. Job annehmen? Ergo: Unbezahlten Urlaub nehmen und wie ein normal Sterblicher zur Arbeit gehen?

Oder was jetzt?
indianer
Beiträge: 4
Registriert: 14. Feb 2009, 12:43
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Beitrag von indianer »

Meine Dienststelle möchte mich vorzeitig Pensionieren..... (Wegen wiederholter Dienstunfähigkeit)
Da ich, falls eine Entscheidung in Richtung vorzeitiger Zuruhezetzung (durch den Amtsarzt) fällt, ich nicht auf der faulen Haut liegen möchte. Nun die Frage..

Da die Mindestpension nicht im entferntesten ausreicht, würde ich halt einen Job ausüben wollen der mit meinem Gesundheitsbild vereinbar ist. Deshalb die Frage in wie fern ich einen Job annehmen kann und wie dann meine Mindestpension behandelt wird........

Hoffe es ist so besser zu verstehen ......
Lotus
Beiträge: 53
Registriert: 14. Okt 2008, 19:49
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Beitrag von Lotus »

Ok, hab´s verstanden.
Nur jetzt wird´s kompliziert.

400€-Job sollte immer gehen (wenn man ihn nicht angibt).
Wenn man ihn angibt, kann es sein, daß die Einkunfte angerechnet werden. Ist jedenfalls bei Pensionärenso, sollte auch bei Frühpensionären so sein.

Bei der Besoldungsstelle nachfragen. Kein Witz, die wissen immer noch am besten Bescheid.
schmidti_72
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Beitrag von schmidti_72 »

Hallo,

ich bin ebenfalls frühpensionierter Beamter und habe mich mit Thema Nebenjob auch schon eingehend befasst. Grundsätzlich muss jede Nebentätigkeit beim Dienstherren gemeldet werden, auch ehrenamtliche Tätigkeiten. Bezahlte Nebentätigkeiten müssen vom Dienstherrn ausdrücklich genehmigt werden. Ein Hinzuverdienst von bis zu 350 Euro im Monat wird NICHT auf die Pension angerechnet. Die Mindestpension ist in der Tat nur für einen alleinstehenden Pensioär ausreichend, für einen Familienvater führt wohl kein Weg an einer bezahlten Nebentätigkeit vorbei.
Gruss
Schmidti
indianer
Beiträge: 4
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Beitrag von indianer »

Danke für die Antworten.....

Habe heute mal beim LBV nachgefragt...... empfehlenswert

Also

Es ist möglich Gelder dazuzuverdienen


hier mal nen link

http://www.lbv.nrw.de/versorgungsberech ... 1&opt_dst=

Und noch einen link

http://www.gdba.de/aktuelles/beamte_akt ... rsempf.htm


So hoffe es kann allen geholfen werden .... ich bin jedenfalls schlauer
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