Teilnahme Verwendungskommission im Krankenstand

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Windmühle
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Teilnahme Verwendungskommission im Krankenstand

Beitrag von Windmühle »

Hallo ihr Lieben!

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Ich bin seit letztem Jahr im Krankenstand (psychische Erkrankung), war bereits beim Amtsarzt und einem externen Gutachter. Der Amtsarzt und Gutachter hatten empfohlen mich aus dem Schichtdienst zu nehmen und ein paar weitere Einschränkungen gesehen, z.B. hinsichtlich der Dienstdauer.
Damals schätzte man, dass ich im Frühjahr wieder arbeitsfähig wäre (war allerdings auch meine Äußerung im Herbst gegenüber beiden Ärzten, dass ich mir das so vorstelle, nun kam es leider anders und ich habe auch ein paar Rückschläge erlitten).

Nun hat meine eigentliche Dienststelle keine Verwendung für mich. Eine Verwendungskommission soll nun stattfinden, zu der ich eingeladen wurde.
Nun meine Frage, ob ich dort zwingend zugegen sein muss, oder ob das eine Art freiwillige Teilnahme darstellt? Kann ich dazu verpflichtet werden?

Für mich ist es derzeit absolut nicht relevant, wo ich weiter eingesetzt werde, da ich absehbar noch länger krankgeschrieben sein werde (was ich die letzten Wochen auch ausgibig mit meinem Arzt und meinem Therapeuten besprochen habe, wobei beide von sich aus klar sagen, auf keinen Fall arbeiten, die Genesung muss wesentlich weiter vorangeschritten sein).
Ich sehe mich dieser Situation eines solchen Gesprächs persönlich überhaupt nicht gewachsen, mit irgendwem meiner Behörde über meine Erkrankung zu sprechen, über die Gründe warum ich X machen könnte oder Y nicht.

Desweiteren wurde ich um eine Schweigepflichtsentbindung gebeten. Ich weiß weder, was in meinem Gutachten drin steht (ging mir ja nicht zu und mir wurde gesagt, ich müsste persönlich vor Ort erscheinen um Einsicht zu nehmen, auch das kann ich derzeit einfach nicht, zumal dies mit einem Aufwand von gut 5 Stunden Autofahrt beide Strecken verbunden ist), noch wer denn da bitte genau Einsicht erhalten soll.
Aber, ich nehme mal an, ich bin als Beamtin zu dieser Entbindung verpflichtet?

Bundesland ist im Übrigen Hessen.

Vielleicht weiß ja jemand Rat, ich danke euch schon mal fürs Lesen.
Kerberos
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Re: Teilnahme Verwendungskommission im Krankenstand

Beitrag von Kerberos »

Eine Einladung ist keine Vorladung, ich denke hier steht eine Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit im Raum.
Dienstunfall_L
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Re: Teilnahme Verwendungskommission im Krankenstand

Beitrag von Dienstunfall_L »

Warum hast du das / die Gutachten nicht?
Lass es / sie dir zuschicken.
Windmühle
Beiträge: 2
Registriert: 15. Jan 2020, 12:09
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Re: Teilnahme Verwendungskommission im Krankenstand

Beitrag von Windmühle »

Ich danke euch, für eure Antworten.

Inzwischen habe ich dann auch die Aussage, dass ich nicht zwingend teilnehmen muss (und es wohl auch viele so halten, dort nicht teilzunehmen) von der Verwaltung bekommen.
Genau Kerberos, es geht um das Thema Ruhestandsversetzung.

Die Aussage mir gegenüber damals beim Polizeiarzt war, dass ich zur Einsichtnahme zum ärztlichen Dienst müsste. Wobei mir jetzt die Dame von der Verwaltung sagte, dass ich mich an den ärztlichen Dienst wenden soll und eine Kopie des Gutachtens verlangen soll.
Es geht mir hier nicht um dieses zweiseitige Blatt, wo die Einschränkungen aufgeführt sind, sondern um das ausführliche Gutachten, das unter Verschluss gehalten wird.
Ich werde mich da jetzt mal dran machen und um eine Kopie bitten.

Liebe Grüße
Acta
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Re: Teilnahme Verwendungskommission im Krankenstand

Beitrag von Acta »

Windmühle hat geschrieben: 23. Apr 2020, 06:14 Ich danke euch, für eure Antworten.

Inzwischen habe ich dann auch die Aussage, dass ich nicht zwingend teilnehmen muss (und es wohl auch viele so halten, dort nicht teilzunehmen) von der Verwaltung bekommen.
Genau Kerberos, es geht um das Thema Ruhestandsversetzung.

Die Aussage mir gegenüber damals beim Polizeiarzt war, dass ich zur Einsichtnahme zum ärztlichen Dienst müsste. Wobei mir jetzt die Dame von der Verwaltung sagte, dass ich mich an den ärztlichen Dienst wenden soll und eine Kopie des Gutachtens verlangen soll.
Es geht mir hier nicht um dieses zweiseitige Blatt, wo die Einschränkungen aufgeführt sind, sondern um das ausführliche Gutachten, das unter Verschluss gehalten wird.
Ich werde mich da jetzt mal dran machen und um eine Kopie bitten.

Liebe Grüße
Ich verstehe immer noch nicht, dass man nichts verschriftlicht. Aussagen am Telefon sind Bla hoch 10!

Schriftliche Anfragen, damit man Futter für ein Konter hat. Des Weiteren forderst du halt nach Art. 15 Absatz 3 DSGVO jegliche Kopien mit deinen personenbezogenen Daten (dafür hat die Dienststelle einen Monat Zeit, ansonsten beschwerst du dich nach der Monatsfrist bei der Aufsichtsbehörde (dem Landesdatenschutzbeauftragten - ausgehend vom Sitz der Dienststelle) oder nimmst dein Recht auf Akteneinsicht wahr... Bitte schriftlich fixieren. :roll:

Und aufgrund von Corona werden die dir sowieso alles nach Hause schicken...
lavinia21
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Re: Teilnahme Verwendungskommission im Krankenstand

Beitrag von lavinia21 »

Hallo,

1. ab sofort alles nur noch schriftlich per Einwurf-Einschreiben.
2. Anwalt mit ins Boot holen, denn selbst mit Anwalt macht die Behörde idR, was sie möchte und man selbst ist mehr oder minder nur der Spielball. Es geht darum, dass sämtliche Voraussetzungen für die DU abschließend geklärt sein müssen. Dieser kann auch Einsicht fordern. Mir wurde damals stets eine Kopie der amtsärztlichen Gutachten zugeschickt und ich war sehhhhhr oft beim Amtsarzt.
3. Besteht bereits eine Schwerbehinder? Haben Sie andernfalls einen GdB von mind. 30 + Gleichstellung? Wenn nein...beantragen.
4. Personalrat und ggf. dann Schwerbehindertenvertretung mit ins Boot holen. Am Ende haben die nichts zu melden, aber ggf. gibt es 1-2 Monate länger Gehalt aufgrund der geforderten Stellungnahmen.

Sie müssen für sich entscheiden, ob Sie in die DU gehen wollen oder nicht. Die anerweitige Verwendung ist z.B. im Schuldienst mEn nichts weiter als eine Farce. Bei mir wurde alles abgelehnt, was mich dann auch dazu bewogen hat zu sagen, es geht einfach nicht (mehr)...lasst mich in Frieden, denn ich will gesund werden. Die DU war zwar erstmal mental schwierig, aber am Ende das Beste. Man sollte jedoch nicht vergessen, dass dann ggf. noch mit Anwalt die Versorgungsbezüge einzufordern wären, die Urlaubsabgeltung usw...zumindest bei mir, da DU wegen Dienstunfall (...das Ergebnis ist lt. Ärzten eindeutig, aber wir kennen ja die Verwaltung).

Ihnen viel Glück und Durchhaltevermögen!
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