Vorruhestand ohne " Gehalt "

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calle
Beiträge: 1
Registriert: 5. Feb 2009, 18:27
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Wohnort: Berlin

Vorruhestand ohne " Gehalt "

Beitrag von calle »

Hallo Kollegen,
wir haben mal wieder eine " Erfolgsmeldung " aus Berlin.
Leider hat es dieses Mal uns getroffen. Meine Frau wurde aufgrund von gesundheitlichen Problemen in den Vorruhestand geschickt.
So, nun hat es die Behörde geschafft letzte Woche die " Versetzung in den Ruhestand " meiner Frau per Post zuzustellen.
Wir sind nun davon ausgegangen, dass noch die Versorgungsbezüge mitgeteilt werden.Vermutlich waren diese Sachbearbeiter mal wieder ausgelastet. Na ja was macht man, schauen wir mal auf das Konto, jetzt der Schock kein Gehalt.
Bis heute ist kein Geld eingegangen.
Bevor ich mich jetzt über die erfolgten Telefonate mit ZSE bzw. LVwA auslasse, kürze ich es lieber ab.Angeblich ist sehr viel Arbeit aufgelaufen, somit gibt es in den nächsten Tagen zunächst eine Abschlagszahlung vom Ruhegehalt.Schock!!!!!
Wie hoch diese ist, konnte natürlich am Telefon nicht gesagt werden.
Das ist Berlin.Ob das Konto gedeckt ist,ohne Zahlung egal interessiert keinem.
Wer kann mir sagen, ob die Abschlagszahlung rechtens ist, bzw. ob es nach dem Gesetz passt, bis jetzt kei Geld auf dem Konto zu haben.
Vielen Dank!
Gerda Schwäbel
Beiträge: 653
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
Behörde:

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Wenn sonst niemand antworten möchte, dann übernehme ich das mit einer Schilderung aus meiner ganz persönlichen Sicht:

Ich tu mir immer wieder schwer mit dem Begriff "Vorruhestand". Was ist denn das?

Vor dem Ruhestand ist der aktive Dienst! Wenn der Ruhestand plötzlich ins Spiel kommt (und nicht wegen Erreichens der Altersgrenze), dann ist es kein Vorruhestand, sondern der vorzeitige Ruhestand!

Die Versetzung in den Ruhestand wird durch deren Mitteilung (durch Aushändigung der Urkunde) mit Ablauf des entsprechenden Monats wirksam. Damit die Versorgungsbezüge festgesetzt werden können, muss also erst einmal bekannt sein, wann die Urkunde zugestellt wurde. Deshalb muss die Personalstelle abwarten, bis das Empfangsbekenntnis zurück ist, oder die Postzustellungsurkunde vorliegt. Erst dann kann sie die Personalakten zur Festsetzung der Versorgungsbezüge an die zuständige Stelle weiterleiten. (Schön ist es, wenn wie hier eventuell eine zentrale Stelle vorhanden ist und zwischen Personalstelle und Versorgungsfestsetzungsstelle nicht hunderte von Kilometern liegen.) Ist die Festsetzung der Versorgungsbezüge erfolgt, dann wird deren Auszahlung veranlasst. Das machen aber (meistens) wiederum ganz andere Leute.

Wenn die Zustellung in der Woche vom 26. bis 30. Januar erfolgte, dann ist die Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31.01. wirksam geworden. Es ist dann völlig ausgeschlossen, dass die Zahlung der Versorgungsbezüge termingerecht zum 1. Februar aufgenommen wird. Die Festsetzung ist nämlich eine höchst komplizierte Geschichte, bei der sehr viele Faktoren berücksichtigt werden müssen. Und außerdem kann diese Festsetzung beim nächsten Auszahlungstermin nur berücksichtigt werden, wenn bestimmte Termine eingehalten werden. Ich kenne die Berliner Verfahrensabläufe nicht; mir ist aber bekannt, dass es öffentliche Kassen gibt, bei denen die Zahlungsberechnungen bis zu 3 1/2 Wochen vor dem eigentlichen Auszahlungstermin abgeschlossen sein müssen.

Selbstverständlich kann jemand, der der Woche vom 26. bis 30. Januar seine Versetzungsmitteilung bekommt nicht schon am 30. Januar seine Versorgungsbezüge für Februar auf dem Konto haben. Ich halte es auch nicht für sehr wahrscheinlich, dass das dann am 27. Februar für den Monat März klappt.
Selbstverständlich wird dann in Form einer Abschlagszahlung geholfen. Die Abschlagszahlung ist eine außerplanmäßige Zahlung, die betragsmäßig möglichst nahe am endgültigen Betrag liegen sollte. Aber auch dazu ist es erforderlich, dass die notwendigen Unterlagen vorliegen, damit die Berechnung vorab zumindest überschlägig vorgenommen werden kann.
Dass der Bearbeiter am Telefon die Höhe der Abschlagszahlung nicht nennen kann, ist genau so wahrscheinlich. Schließlich ist die Festsetzung ja offenbar noch nicht erfolgt und wahrscheinlich hat er auch die Steuermerkmale der neuen Kundin noch nicht im Kopf.

Fazit:
Das Beamtenverhältnis ist beendet; aus ihm stehen keine Zahlungen mehr zu. Für die Zahlung der Versorgungsbezüge (als Ruhestandsbeamtin) gelten dieselben Gesetzmäßigkeiten, wie bei der Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses. Niemand wird ernsthaft erwarten, dass im Falle eines zum 1.2. begründeten Arbeitsverhältnisses bereits am 30. Januar das Februar-Gehalt auf dem Konto ist, oder dass im Lohnbüro am 5. Februar exakt gesagt werden kann, wie hoch das Februar-Gehalt netto sein wird.

Dass Abschlagszahlungen geleistet werden, ist also in keiner Weise rechtswidrig, sondern der normale Mittel der Zahlstelle um "Mängel" im gesetzlichen Spar-System auszugleichen. (Bis vor einigen Jahren ist die Versetzung in den Ruhestand nämlich erst drei Monate nach deren Mitteilung wirksam geworden.) Wenn durch diese verspätete und eventuell ungenaue vorläufige Zahlung Überziehungszinsen anfallen, dann ist das für den/die Betroffene(n) ärgerlich. Weitere Konsequenzen hat das nicht. Im Beamtenversorgungsgesetz ist ausdrücklich geregelt, dass in diesem Fall kein Anspruch auf Verzinsung besteht.

Dass am Monatsanfang kein Geld auf dem Konto war, hat also nichts damit zu tun, dass es "keinen interessieren würde, ob das Konto ohne Zahlung gedeckt ist". Als ausgesprochen "ungeschickt" empfinde ich es allerdings schon dass die Bezüge aus dem aktiven Dienstverhältnis in einem solchen Fall nicht weitergezahlt und die entstehende Überzahlung dann nicht mit den Versorgungsbezügen verrechnet werden. Ich kann nur vermuten, dass da irgendwelche "höheren" Zwänge dahinter stehen (Rechnungshof, Planstellenverwaltungsprogramme ...). Aus Jux und Tollerei wird das sicher niemand machen.

Allgemeines:
Auch aus dem obigen Beitrag lese ich mal wieder ein bestimmtes Weltbild heraus:

Wir hier reißen uns bei unserer täglichen Hingabe für den Dienstherrn den Allerwertesten auf und diese faule, träge und unfähige Verwaltung schadet uns mit ihrer Ignoranz oder macht sich einen Spaß daraus, uns zu ärgern.

Davon sollten sich alle Beteiligten ganz schnell gedanklich verabschieden, weil es völlig realitätsfremd ist. Das Aufbauen und die Pflege von Feindbildern halte ich für äußerst schädlich!

Viele Grüße
Gerda
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