Hallo zusammen,
ist jemand hier im Forum begrenzt dienstfähig i.S.d. §27 BeamtStG und hat schon eine Neuberechnung der Bezüge nach dem neugefassten §12 NBesG bekommen? Falls ja, hat es eine detaillierte Berechnung gegeben oder nur eine Mitteilung des Betrages? Und, wie ist die Höhe im Vergleich zur „alten“ Berechnung?
Danke im Voraus und viele Grüße
von der MuschelSchubse
NBesG, Erfahrungen mit dem neugefassten § 12 ???
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