Dienstgespräch mit Folgen
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Re: Dienstgespräch mit Folgen
folgen von mobbing als DU. ist das so gemeint?
mobbing ist zu 100 Prozent kein DU, weil es kein plötzliches ereignis ist welches zum DU geführt hat
mobbing ist zu 100 Prozent kein DU, weil es kein plötzliches ereignis ist welches zum DU geführt hat
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Re: Dienstgespräch mit Folgen
so die meisten Urteile, ja. Man könnte hier argumentieren, dass diese einmalige "Attacke" durchaus plötzlich auf den Betroffenen eintraf. Es wird auch in den bisherigen Entscheidungen dazu nichts analog dazu beschrieben, dass auch eine länger anhaltende Intoxikation kein plötzlich eintretendes Ereignis im eigentlichen Sinn ist, aber - bei entsprechenden Tätigkeiten - als Arbeitsunfall zu werten ist.HansiHintermeier hat geschrieben: ↑3. Jan 2020, 14:29 folgen von mobbing als DU. ist das so gemeint?
mobbing ist zu 100 Prozent kein DU, weil es kein plötzliches ereignis ist welches zum DU geführt hat
Aber im Zweifel gäbe es hier die Haftung bei Amtspflichtverletzung.
es grüsst Frank Reich
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Schuld ist ein moralischer Aspekt; Recht ein finanzieller (HKH)
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Re: Dienstgespräch mit Folgen
Hier https://www.michaelbertling.de/beamtenr ... 060263.htm wird ein Hinweis auf einen Artikel gegeben, der bei der Problematik evtl. weiterhelfen kann.
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Re: Dienstgespräch mit Folgen
Als Gegenargument
http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/t/buq/page/bssahprod.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE190009582&showdoccase=1&doc.part=L¶mfromHL=true
Mobbing wird geahndet.Aber die Beweiskette muss sehr eindeutig sein.
http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/t/buq/page/bssahprod.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE190009582&showdoccase=1&doc.part=L¶mfromHL=true
Mobbing wird geahndet.Aber die Beweiskette muss sehr eindeutig sein.
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Re: Dienstgespräch mit Folgen
Ich habe aber vergessen zu schreiben das Mobbing kein Dienstunfall ist.
Mr ging es nur um Mobbing
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Re: Dienstgespräch mit Folgen
es gibt neuigkeiten:
das gesprächsprotokoll wurde dem kollegen zugeschickt. er ist mit dem inhalt nicht einverstanden, protokoll ist wohl seiner ansicht nach zu 10 Prozent falsch und unvollständig. er sollte mit seiner unterschrift das protokoll quitieren, was er nicht gemacht hat. nun wird es ohne seine einverstädnis in der personalakte abgelegt.
dürfen die (dienstvorgesetze stelle) das so einfach machen?
das gesprächsprotokoll wurde dem kollegen zugeschickt. er ist mit dem inhalt nicht einverstanden, protokoll ist wohl seiner ansicht nach zu 10 Prozent falsch und unvollständig. er sollte mit seiner unterschrift das protokoll quitieren, was er nicht gemacht hat. nun wird es ohne seine einverstädnis in der personalakte abgelegt.
dürfen die (dienstvorgesetze stelle) das so einfach machen?
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Re: Dienstgespräch mit Folgen
ist bereits geschehen. ich frage mich gerade warum die erst ne unterschrift wollen und wenn man die verweigert, dann kommt es totzdem einfach so in die personalakte
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Re: Dienstgespräch mit Folgen
ja du hast recht. gerade dein hinweis auf die gegendarstellung.