Dienstgespräch mit Folgen

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HansiHintermeier
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Dienstgespräch mit Folgen

Beitrag von HansiHintermeier »

Servus,

über die Weihnachtsfeiertage hat sich mir ein sehr guter Freund anvertraut: er hatte im November ein Personalgespräch. Ihm wurde Vorteilnahme im Amt vorgeworfen. Nun hat er einen Eintrag in der Personalakte. Seitdem ist er ein psychisches Wrack und krank geschrieben. Im Personalgespräch wurde er stark unter Druck gesetzt und "fertig gemacht".

Meine Frage: Sollte er langfristig dienstunfähig sein und krank geschrieben werden, ist diese Angelegenheit als "Dienstunfall" zu werten? Immerhin ist meiner Meinung die Definition dafür zutreffend. Vorher war er noch nie in psychologischer Behandlung.

Danke im Voraus für eure Meinung (en).
HansiHintermeier
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Re: Dienstgespräch mit Folgen

Beitrag von HansiHintermeier »

natürlich war ich nicht dabei. fakt ist, dass er nach dem gespräch nicht mehr dienstfähig war/ist. alles weitere habe ich oben geschrieben.
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Ruheständler
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Re: Dienstgespräch mit Folgen

Beitrag von Ruheständler »

...einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist.
so sieht es zumindest das BVG.
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
HansiHintermeier
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Re: Dienstgespräch mit Folgen

Beitrag von HansiHintermeier »

Ruheständler hat geschrieben: 1. Jan 2020, 22:23 ...einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist.
so sieht es zumindest das BVG.
wäre doch gegeben. auch ein psychischer schaden ist doch ein körperlicher schaden. und ursache war das dienstgespräche.

ich glaube selbst auch nicht daran dass sowas als dienstunfall anerkannt wird aber hier sind einige schlaue köpfe in der community, deren meinung mich interessiert
max_relax
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Re: Dienstgespräch mit Folgen

Beitrag von max_relax »

"Auch nicht-körperliche Einwirkungen können äußere Einwirkungen im Sinne des Dienstunfallrechts (z.B. § 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG) sein; dies gilt auch für dienstliche Gespräche (hier: über ein außerdienstliches Verhalten des Beamten mit der Ankündigung einer disziplinarrechtlichen Prüfung). Bei Letzteren ist allerdings Voraussetzung, dass während des Dienstgesprächs durch dessen Verlauf, durch die Art der Äußerungen (z.B. aggressives Anbrüllen) oder durch deren Inhalt (z.B. Beleidigungen, Beschimpfungen) der Rahmen der Sozialadäquanz überschritten wird. Ein im Rahmen des "Normalen" bleibendes Gespräch mit dienstrechtlichem Anlass genügt nicht." (BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 2018 - BVerwG 2 B 3.18 -).
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Ruheständler
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Re: Dienstgespräch mit Folgen

Beitrag von Ruheständler »

der Volltext lautet ja :
Das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) definiert den Dienstunfall als ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist.
diese Definition wäre es Wert über ein Verwaltungsgericht klären zu lassen.
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Hauseltr
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Re: Dienstgespräch mit Folgen

Beitrag von Hauseltr »

Zitat: ...und ursache war das dienstgespräche.

Was immer da auch vorgefallen ist:

Ich denke eher, die Ursache war erst mal das Verhalten des "Angeklagten"!
HansiHintermeier
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Re: Dienstgespräch mit Folgen

Beitrag von HansiHintermeier »

max_relax hat geschrieben: 2. Jan 2020, 09:32 "Auch nicht-körperliche Einwirkungen können äußere Einwirkungen im Sinne des Dienstunfallrechts (z.B. § 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG) sein; dies gilt auch für dienstliche Gespräche (hier: über ein außerdienstliches Verhalten des Beamten mit der Ankündigung einer disziplinarrechtlichen Prüfung). Bei Letzteren ist allerdings Voraussetzung, dass während des Dienstgesprächs durch dessen Verlauf, durch die Art der Äußerungen (z.B. aggressives Anbrüllen) oder durch deren Inhalt (z.B. Beleidigungen, Beschimpfungen) der Rahmen der Sozialadäquanz überschritten wird. Ein im Rahmen des "Normalen" bleibendes Gespräch mit dienstrechtlichem Anlass genügt nicht." (BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 2018 - BVerwG 2 B 3.18 -).
die quelle ist doch super. besten dank
BBack008
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Re: Dienstgespräch mit Folgen

Beitrag von BBack008 »

Zitat: "Ihm wurde Vorteilnahme im Amt vorgeworfen."

Wenn dem so wäre (dafür liegen keine weiteren Informationen vor), könnte hier in dem Fall m.E. (subjektive Meinung) evtl. sogar eine Straftat vorliegen / vorgelegen haben. Und Strafverfahren bedeutet dann auch Disziplinarverfahren. Und eine Rechtsberatung gibt es hier auf gar keinen Fall, das ist nicht zulässig!! Evtl. wäre es dann ratsam, sich durch einen Rechtsanwalt entsprechend beraten zu lassen.
HansiHintermeier
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Re: Dienstgespräch mit Folgen

Beitrag von HansiHintermeier »

BBack008 hat geschrieben: 2. Jan 2020, 14:04 Zitat: "Ihm wurde Vorteilnahme im Amt vorgeworfen."

Wenn dem so wäre (dafür liegen keine weiteren Informationen vor), könnte hier in dem Fall m.E. (subjektive Meinung) evtl. sogar eine Straftat vorliegen / vorgelegen haben. Und Strafverfahren bedeutet dann auch Disziplinarverfahren. Und eine Rechtsberatung gibt es hier auf gar keinen Fall, das ist nicht zulässig!! Evtl. wäre es dann ratsam, sich durch einen Rechtsanwalt entsprechend beraten zu lassen.
BITTE BEZUG ZUR FRAGE BEACHTEN. danke
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Ruheständler
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Re: Dienstgespräch mit Folgen

Beitrag von Ruheständler »

BBack008 hat geschrieben: 2. Jan 2020, 14:04 Zitat: "Ihm wurde Vorteilnahme im Amt vorgeworfen."
Richtig , wurde vorgeworfen,interessant wäre ob sich denn der Freund zu dem Vorwurf irgendjemandem gegenüber geäußert hat und ob es denn wirklich einen Vorfall der Vorteilnahme im Amt gegeben hat ? vielleicht weiß der Thread -Starter mehr.
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
HansiHintermeier
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Re: Dienstgespräch mit Folgen

Beitrag von HansiHintermeier »

zu den genauen gesprächsinhalten kann ich nichts sagen. fakt ist, dass die dienstvorgesetzten den eintrag in die personalakte vorgenommen haben. ein disziplinarverfahren gab/gibt es nicht. angeblich wird nach 2 jahren alles wieder aus der akte gelöscht.
Kerberos
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Re: Dienstgespräch mit Folgen

Beitrag von Kerberos »

Zur Selbstentlastung kann man auch, falls man sich nichts vorzuwerfen hat, ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst einleiten.
BBack008
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Re: Dienstgespräch mit Folgen

Beitrag von BBack008 »

Zitat: "Zur Selbstentlastung kann man auch, falls man sich nichts vorzuwerfen hat, ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst einleiten."

Ein sehr guter Hinweis!! Da könnten dann einige, die da irgendwas behaupten oder so pp. evtl. ganz schön in Schwitzen kommen. Ein Kollege hat das mal bei uns durchgezogen. Ergo: Nicht unterkriegen lassen.
Frank Reich
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Re: Dienstgespräch mit Folgen

Beitrag von Frank Reich »

Man könnte hier mutmaßen, ob der Vorwurf berechtigt ist und auch eingestanden wurde. Es ist jedenfalls merkwürdig, wenn wegen Vorteilsannahme zwar ein Eintrag in die Personalakte erfolgte, aber kein Disziplinarverfahren durch geführt wird. Worauf stützt sich dieser Eintrag dann? Auf Mutmassungen? Es geht schliesslich um eine Straftat und ein Eintrag in die Personalakte könnte auch rechtlich angegangen werden.

Ist der 'Vorwurf unbegründet, würde ich es mit den Folgen von Mobbing gleichsetzen mit den Folgen eines DU. Ist er begründet, dann würde ich es als Folge einer vorsätzlichen Tat sehen, die natürlich nicht als DU zu sehen wäre.
In beiden Fällen bleibt aber entweder das Vorgehen des Dienstvorgesetzten oder das des Betroffenen etwas rätselhaft.
es grüsst Frank Reich
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Schuld ist ein moralischer Aspekt; Recht ein finanzieller (HKH)
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