Versorgungsausgleich, was wäre wenn...

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
herr b
Beiträge: 308
Registriert: 27. Jul 2014, 19:11
Behörde:

Versorgungsausgleich, was wäre wenn...

Beitrag von herr b »

Moin liebe Community,
ich hätte mal eine Frage zu folgendem fiktiven Fall.

Ein junger Mensch wird mit 18 Jahren ins Beamtenverhältnis berufen. Da er die "Frau seines Lebens" gefunden hat heiratet er diese mit 18 Jahren. Nach 10 Jahren stellen beide fest das sie sich scheiden lassen wollen. Dies geschieht. Der "junge Mann" muss an Versorgungsausgleich
400€ an seine Ex Frau später von seiner Pension bezahlen...

Nun ist er 30 Jahre alt und findet abermals die Frau seines Lebens. Hochzeit findet statt und nach weiteren 10 Jahren des zusammenlebens stellt man fest das man nicht mehr zusammen passt. Die Scheidung folgt. Es wird wiederum ein versorgungsausgleich fällig. 400€ sind später wieder fällig...

Der mittlerweile 42 jährige Beamte verliebt sich erneut. Und wie es der Zufall so will wird wieder geheiratet. Nach 10 jahren geht wieder alles in die Brüche. Scheidung, Versorgungsausgleich usw. Und wieder sind 400€ fällig...
Nun erwischt es unseren Beamten im Alter von 54 Jahren gesundheitlich und er wird aufgrund dDU vorzeitig pensioniert.

Die Mindestversorgung beträgt 1800€. Davon gehen jetzt 3x400€ Versorgungsausgleich ab. PKV und PV werden ebenfalls fällig.
Heisst 600€ bleiben unserem Beamten abzüglich PKV und PV. Davon kann man natürlich nicht leben. Was macht der Beamte nun???

Meine Frage: Muss er zum Amt zum aufstocken? Zahlt das LBV womöglich den Mindeslebensunterhalt für den Beamten, wird der Versorgungsausgleich letztenendes doch nicht abgezogen?
Fragen über Fragen. Aber dieses Beispiel ist ja gar nicht so abwegig das man sich "arm" heiraten kann.

Auf eure Antworten bin ich gepsannt.

Gruß der herr b
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
herr b
Beiträge: 308
Registriert: 27. Jul 2014, 19:11
Behörde:

Re: Versorgungsausgleich, was wäre wenn...

Beitrag von herr b »

Niemand hat geschrieben: 18. Dez 2019, 14:00 Ich bezweifle, dass es in diesem fiktiven Fall nach 36 Dienstjahren nur die Mindestversorgung gibt.
Ok. Gehen wir davon aus das die Pension 2000€ beträgt. Der Beamte wird dann trotzdem zum Sozialfall werden. Interessant für mich wäre zu wissen wer das Existenzminimum dann sicherstellt.
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
GFunkt
Beiträge: 343
Registriert: 29. Nov 2016, 18:38
Behörde:

Re: Versorgungsausgleich, was wäre wenn...

Beitrag von GFunkt »

herr b hat geschrieben: 18. Dez 2019, 13:45 Meine Frage: Muss er zum Amt zum aufstocken?
Er kann, muss aber nicht.
herr b hat geschrieben: 18. Dez 2019, 13:45 Meine Frage: Zahlt das LBV womöglich den Mindeslebensunterhalt für den Beamten,
Mit Sicherheit nicht.
herr b hat geschrieben: 18. Dez 2019, 13:45 Moin Meine Frage: wird der Versorgungsausgleich letztenendes doch nicht abgezogen?
Mit Sicherheit schon.
herr b
Beiträge: 308
Registriert: 27. Jul 2014, 19:11
Behörde:

Re: Versorgungsausgleich, was wäre wenn...

Beitrag von herr b »

Niemand hat geschrieben: 18. Dez 2019, 16:45 Ich glaube, das Existenzminimum muss einem bleiben. Mehr nicht.
Das wäre ja das Interessante an dieser Sache. Durch den Versorgungsausgleich wird dieser ja unterschritten! Deswegen interessiert es mich ob man durch seine Versorgungsstelle dann das Existenzminimum bekommt oder ob man letztenendes zum Amt gehen muss zum aufstocken.
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
GFunkt
Beiträge: 343
Registriert: 29. Nov 2016, 18:38
Behörde:

Re: Versorgungsausgleich, was wäre wenn...

Beitrag von GFunkt »

herr b hat geschrieben: 18. Dez 2019, 18:49 Deswegen interessiert es mich ob man durch seine Versorgungsstelle dann das Existenzminimum bekommt
Nein, natürlich nicht. Wie kommt man eigentlich auf eine solche Idee?
herr b
Beiträge: 308
Registriert: 27. Jul 2014, 19:11
Behörde:

Re: Versorgungsausgleich, was wäre wenn...

Beitrag von herr b »

Das würde mich ja jetzt interessieren. Also Versorgungsstelle zahlt Pension abzüglich Versorgungsausgleich.
Liegt es unter dem Existenzminimum muss der Beamte zum Sozialamt und Aufstockung beantragen?
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3948
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Versorgungsausgleich, was wäre wenn...

Beitrag von Torquemada »

herr b hat geschrieben: 18. Dez 2019, 19:35 Das würde mich ja jetzt interessieren. Also Versorgungsstelle zahlt Pension abzüglich Versorgungsausgleich.
Liegt es unter dem Existenzminimum muss der Beamte zum Sozialamt und Aufstockung beantragen?
SGB XII......einfach bei denen nachfragen.....die Profis warten schon.
Gertrud1927
Beiträge: 514
Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
Behörde:

Re: Versorgungsausgleich, was wäre wenn...

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Nur mal eine fiktive Berechnung für die erste Post.
Wer im Versorgungsausgleich für 10 Jahre 400€ abgeben muß nagt bestimmt nicht am Hungertuch. Im übrigen ist es egal ob ich drei Ehen mit je 10 Jahren hatte oder eine mit 30 Jahren. Die Hälfte des Betrages in der Ehezeit bleibt dem Ausgleichspflichtigen ja und die etwa 10 Jahre mit Zurechnungszeit in der keine Ehe bestand werden nicht geteilt.
In 30 Jahren Ehe 1200€ abgegeben bleiben Ihm auch 1200€.
!0 Jahre allein sind 800€ die nicht geteilt werden sind 800€
Er hat also selbst 2000 €.
herr b
Beiträge: 308
Registriert: 27. Jul 2014, 19:11
Behörde:

Re: Versorgungsausgleich, was wäre wenn...

Beitrag von herr b »

Also ich selber bin ja nur "minimal" betroffen. Da ich aber Ärger ohne Ende habe mit der Ex Frau hat mich dieses fiktive Beispiel interessiert.
Ich selber musste nach 15 Jahren Ehe über 600€ Versorgungsausgleich abdrücken und habe seit einigen Jahren "nur" die Mindestversorgung.
Und ich hatte nicht viel. Vermutlich wurde ich beim Versorgungsausgleich auch über die Leisten gezogen.
Man weiss es nicht.

Aber die Möglichkeit sich arm zu heiraten durch Versorgungsausgleich besteht also.

Für mich zum Verständnis, Versorgungsausgleich wird nur fällig wenn einer der beiden arbeitet, bei Rentner/Pensionären doch nicht, oder irre ich mich da?
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3948
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Versorgungsausgleich, was wäre wenn...

Beitrag von Torquemada »

herr b hat geschrieben: 19. Dez 2019, 18:18
Für mich zum Verständnis, Versorgungsausgleich wird nur fällig wenn einer der beiden arbeitet, bei Rentner/Pensionären doch nicht, oder irre ich mich da?
Was meinst du: wenn ein z.B. 70jähriger Pensionär von seiner Ehefrau geschieden wird?
herr b
Beiträge: 308
Registriert: 27. Jul 2014, 19:11
Behörde:

Re: Versorgungsausgleich, was wäre wenn...

Beitrag von herr b »

Nein, angenommen 2 Frührenter/Frühpensionäre/Erwerbsunfähigkeitsrenter heiraten, also beide erzielen Einkünfte aus Rente oder Versorgungsleistungen, beide haben die Regelaltergrenze noch nicht erreicht, sind dann verheiratet und trennen sich irgen wieder. Fällt dann der Versorgungsausgleich auch an?

Als Beispiel:
Sie/Er 55 Jahre, Erwerbsunfähigkeitsrentner/in 1000€/Monat
Sie/Er 45 Jahre, dDU, Mindesversorgung 1500€/Monat

Muss Er/Sie irgendwas an Ausgleich im Falle einer Trennung zahlen?
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
Gertrud1927
Beiträge: 514
Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
Behörde:

Re: Versorgungsausgleich, was wäre wenn...

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Auch wenn man es noch nie gehört hat. Im VersAusglG in §40. Für Versorgungsausgleich beim Beamten wird eine fiktive Berechnung des Ruhegehalts mit ruhegehaltsfähiger Dienstzeit bis zur normalen Pension gemacht. Die Pension wird im Verhältnis der Dienstzeit Ehezeit / ledig aufgeteilt. Der Ehezeitanteil wird geteilt. Wenn die Pensionierung anders liegt und die neue Berechnung würde in der Höhe einen bestimmten Unterschied zuralten Berchnung haben kann abgeändert werden.
In §41.Wenn Du schon während der Ehe in Pension bist wird das genau so gemacht nur mit dann ja aktuellen Werten.
Darum mußt Du auch ausgleichen wenn Du in Pension bist oder warst.
Als Rentner hast Du gleich feste Werte für den Betrag der Altersvorsorge im Ehezeitabschnitt und darum nicht diese Rechnung in die Zukunft.
Kannst ja mal Deine Werte nehmen ob es in etwa paßt. Ungerechtes Gefühl bleibt aber vielleicht fühlt man sich nicht mehr so über den Leisten gezogen wenn man weiß das es so im Gesetz steht.
MuschelSchubse62
Beiträge: 9
Registriert: 12. Feb 2019, 19:32
Behörde: kreisfreie Stadt in Niedersachsen
Geschlecht:

Re: Versorgungsausgleich, was wäre wenn...

Beitrag von MuschelSchubse62 »

§ 35 Abs. 1 Versorgungsausgleichsgesetz?
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3948
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Versorgungsausgleich, was wäre wenn...

Beitrag von Torquemada »

Also von mir als Ahnungsloser ein fiktives Beispiel zum Verständnis mit glatten Zahlen:

Beamtin heiratet nach 20 Dienstjahren mit 40 einen Angestellten (auch 40).

Nach 8 Jahren geht sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand.
Prozente:
20 Jahre x 1,79375 = 35,88

Ehe bis Ruhestand:
8 Jahre x 1,79375 = 14,35

Zurechenzeit
12 : 3 x 2 = 8 Jahre x 1,79375 = 14,35

Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge 4026 Euro

Ruhegehalt vor Kürzung 2600 Euro
Kürzung 10,8 Prozent 280,80 Euro

Versorgungsbezug 2319,20 Euro
Abzug § 50f BeamtVG 35,37 Euro

Gesamtbrutto 2283,83 Euro

Genau mit 60 Jahren wird die Ehe geschieden.

Der angestellte Ehepartner hat in der Ehezeit 20 Entgeltpunkte erworben.
10 Punkte wandern zur Beamtin in Ruhestand, die mit 67 Jahren eine Bruttorente von ca. 330 Euro bekommt.

Was aber wird der Beamtin als Versorgungsausgleich abgezogen ?

140 Euro für die 8 Jahre Ehe bis zum Ruhestand ? Also die Hälfte der 14,35 Prozent für diese Zeit?

Oder fiktiv etwas anderes?
Gertrud1927
Beiträge: 514
Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
Behörde:

Re: Versorgungsausgleich, was wäre wenn...

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Weil Sie schon in Pension ist kann mit festen Werten gerechnet werden , sonst wird immer das Pensionsalter angenommen. Wenn ich richtig heraus gerchnet habe.
40 Jahre Zeit bis zum gerechneten Pensionsalter DDU für die Versorgung gesamt. 20 bis 60 Jahre
Die Ehezeit 20 Jahre. Von 40 bis 60.
20 Jahre Dienstzeit ledig, 20 Jahre Zeit verheiratet. Bis zur Pension DDU ist ja bis 60 gerechnet worden. Pension und Scheidung ist hier ja gleicher Zeitpunkt.
Die Hälfte vom Ruhegehalt (wg 20 zu 20) fällt in die Ehezeit. Diese Hälfte wird dann geteilt und ein Teil geht an den Ehepartner.
Ich denke. 2283:2=1141.50 :2= 570.75 geht an den Partner.
Antworten