Versetzung ?

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

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Panthera
Beiträge: 4
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Versetzung ?

Beitrag von Panthera »

Auf Grund einer Nervenkrankheit (3 Wochen geschlossene Psych.) und danach Wiedereingliederung schon in der neuen Dienststelle wurde ein Landesbeamter versetzt. (ohne Angabe v. Gründen)
Kann man gegen diese Versetzung angehen, Widerspruch etc. o. einen auf Beamtenrecht spez. RA beauftragen ??


MfG
Panthera
Beiträge: 4
Registriert: 23. Jan 2009, 12:27
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Versetzung ??

Beitrag von Panthera »

Hallo,


weiß denn niemand eine definitive Antwort darauf ?


MfG[/b]
Gerda Schwäbel
Beiträge: 653
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
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Beitrag von Gerda Schwäbel »

Wenn man eine Personalverfügung (einen Verwaltungsakt) erhalten hat, kann man selbstverständlich Widerspruch einlegen. Man kann grundsätzlich auch alles, was einem im Leben wiederfährt einem Rechtsanwalt zur Prüfung vorlegen. Der freut sich über jeden Auftrag von einem liquiden Mandanten!

Ob es allerdings Sinn macht kann hier (das behaupte ich jetzt einfach mal) niemand beurteilen. Ich bin aber schon sehr erstaunt darüber, dass es Bereiche geben soll, in denen Versetzungen stattfinden, ohne dass der/die Betroffene angehört oder auch nur über die Hintergründe informiert wird.

Viele Grüße
Gerda
Panthera
Beiträge: 4
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Versetzung ?

Beitrag von Panthera »

Hallo, ich hatte mich im Begriff geirrt, es wurde eine Abordnung rückgängig gemacht.

Gelten da auch evtl. diesselben Kriterien, d.h. es muß doch auch den Beamten erläuert werden, wehalb, warum etc. ?



MfG
Madita
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Beitrag von Madita »

Ich denke, hier kommt es schon auf die Feinheiten an:

Wurde die Abordnung rückgängig gemacht oder wurde die Abordnung beendet ? War ein fester Zeitraum der Abordnung vorgesehen ?

Ferner sind die Landesbeamtengesetze nicht identisch.

Falls Dir die Sache wichtig ist, solltest Du einen Fachanwalt aufsuchen !
Gerda Schwäbel
Beiträge: 653
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Beitrag von Gerda Schwäbel »

Der Ansatz von Madita gefällt mir. Als kleine Ergänzung möchte ich Folgendes loswerden:

Wenn ein Beamter zu einer anderen Dienststelle abgeordnet wird, dann bedeutet das doch, dass bei der anderen Dienststelle ein Personalbedarf besteht, der mit den eigenen Kräften nicht gedeckt werden kann. Meist wird das dann ein dringend zu erfüllender Bedarf sein.

Der "Ersatzbeamte" wird also krank und zwar so sehr, dass er drei Wochen in die geschlossene Psychiatrie muss (und seine Aufgaben auch anschließend nicht erfüllen kann). Damit liegt es doch auf der Hand, dass das mit der Abordnung verknüfte Ziel nicht erreicht werden kann. Also wird die Abordnung aufgehoben.

Die entsprechende Verfügung sollte begründet werden (das gebietet schon ein Mindestmaß an Höflichkeit.) Diese Begründung kann aber auch aus den Worten "aus dienstlichen Gründen" bestehen, diese können - je nach Sachverhalt - durchaus selbsterklärend sein.

Viele Grüße
Gerda
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