Beamte BW Ganztätige Reise Arbeitszeit

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crash64
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Re: Beamte BW Ganztätige Reise Arbeitszeit

Beitrag von crash64 »

Skedee Wedee hat geschrieben: 7. Nov 2019, 09:52 Hark´ es ab GFunkt. Ich erläuterte oben die aktuelle Rechtslage. Wenn er so mit dem LRKG BW unzufrieden ist, soll er die Versetzung zum Bund bzw. die Entlassung beantragen und sich als Tarifbeschäftigter einstellen lassen. Dann kann er schön den TV-L anwenden. Der TE versteht nicht oder will nicht verstehen, dass Bundesrecht und der TV-L überhaupt keinen Bezug zu ihm haben...

Darüber hinaus wird nur die tatsächliche Reisezeit und die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme abzüglich der Mindestpause (bzw. tatsächlichen Pause) angerechnet. Das ist auch vollkommen korrekt, denn der TE würde vermutlich am meisten empört darüber sein, wenn er 10 Stunden Dienstreise hat und nur 8:12 angerechnet bekommt. So war es bis zur Änderung des LRKG... Zumal er vermutlich Unkenntnis darüber hat, dass die BeamtVwV nur das LRKG BW bzw. die AzUVO wiedergibt und ausführt. Die VwV kam jedoch zeitlich ein knappes halbes Jahr vor dem LRKG, da bei diesem noch Abstimmungsbedarf in den Ministerien und den Spitzenverbänden bestand und das Inkrafttreten verzögerte.

Der TE will haben eben nur alle Vorteile haben: mindestens 8:12 gutgeschrieben bekommen; ist es mehr Zeit, diese dann natürlich auch. Es gibt halt eben Leute, die sind nie zufrieden.
Was soll denn der Kommentar?
Ich glaube Sie haben einiges nicht verstanden.
Es geht hier nicht um Vorteile und nicht um Zufriedenheit. Ich habe lediglich nach der Rechtsgrundlage gefragt.Ich glaube in der AzUVO, steht auch zum Punkt Fürsorgepflicht und Reisezeiten nichts.
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