Beamter dienstunfähig Pension

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zeerookah
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Re: Beamter dienstunfähig Pension

Beitrag von zeerookah »

Heinz A. hat geschrieben: 2. Sep 2019, 15:21 Lebzeitbeamter oder Lebenszeitbeamter.......also bitte !
Des weiteren hätte mich interessiert, wie es mit meinen Rentenansprüchen aus der gesetzlichen Rente aussieht.
1)Spielt dies erst beim Eintreffen des Rentenalters (in meinem Falle jetzt noch 67 Jahre),
2)oder spielt die erwirtschaftlichte Rente jetzt schon bei der Dienstunfähigkeit finanziell eine Rolle.
Wie wäre es noch mit 'Freizeitbeamter'... :mrgreen:
zu1) Ja
zu2) Nein
Gertrud1927
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Re: Beamter dienstunfähig Pension

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Könnte es nicht angehen das Du mehr als 35 % erreichst und das die dann höher wären. Das war alles aus Deiner ersten Post nicht zu erraten.
Als Ruhegehaltsfähige Dienstzeiten gelten Deine Zeiten als Beamter und andere Zeiten im öffentlichen Dienst. Wenn Du dienstunfähig in den Ruhestand gehst gibt es noch die Zurechnungszeit bis 60 Jahre . Diese Zeiten zusammen mal 1,79 ergeben Deinen Ruhegehaltssatz.
Wenn Du noch über 5 Jahre Zeiten bei der Rentenversicherung hast kann Dein Ruhegehaltssatz jeden Monat vorübergehend um etwa 1% pro Rentenjahr bis zur Rente erhöht werden.
Das ist alles grob gerechnet weil das je nach Landesrecht unterschiedlich ist.

Gertrudens Text auf Wunsch sachlich geändert. - mod
Kerberos
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Re: Beamter dienstunfähig Pension

Beitrag von Kerberos »

Heinz A. hat geschrieben: 2. Sep 2019, 15:21 Was würden denn 10 Jahre gegenüber 8 Jahren großartig den Unterschied in einer Pension zwecks Dienstunfähigkeit ausmachen ? In eine andere Besoldungsordnung bin bin ich deshalb nicht gerutscht ?
Selbst nach 100 Jahren würde sich die Besoldungsordnung nicht ändern. :D
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