Disziplinarverfahren

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Mask
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Re: Disziplinarverfahren

Beitrag von Mask »

PeKra hat geschrieben: 13. Mär 2019, 12:42 Hallo Mask,

google noch ein wenig und versuche ein paar Beispiele zu finden, die nicht passen. Aber was nicht passend ist, wird dann von Dir passend gemacht.

Nochmals zum Abschluss für Dich persönlich:
Wenn der Beamte die Nichtbefolgung (hinreichend) begründet und Widerspruch einlegt, dann notfalls noch Klage einreicht, wird wegen der Nichtteilnahme der Untersuchung KEIN Disziplinarverfahren eingeleitet. Genau das besagt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.04.2012, BVerwG 2 C 17.10. Denn in diesem Fall trägt der Beamte das zweifache Risiko und würde benachteiligt !!!

Such doch mal ein Urteil oder eine Kommentierung für den Fall, dass ein Beamter Einwände mit Widerspruch/Klage gegen die Untersuchungsaufforderung eingelegt und und dann (erfolgreich) ein Disziplinarverfahren vom Dienstherr durchgeführt wurde - bei dem der Dienstherr auch Recht bekommen hat. Ich kann es aber vorwegnehmen - das wirst Du nicht finden !

Auf Seite 3 dieses Threads habe ich geschrieben: (Würde es auch noch zitieren aber bekomme es leider nicht hin aus zwei verschiedenen Beiträgen zu zitieren)

Der Anordnung einer Untersuchung nach ist grundsätzlich Folge zu leisten, ein Verstoß hiergegen stellt ein Dienstvergehen dar, dass Disziplinarrechtlich geahndet werden kann.
Dem Beamten steht gegen diese Anordnung der Widerspruch zur Verfügung. Die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs entfällt jedoch (BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 2000, -1 DB 13/00) Der Beamte kann die Untersuchung verweigern, wenn ein HINREICHENDER GRUND vorliegt. Den Nachweis des Vorliegens eines solchen liegt bei dem Beamten, das Risiko das dieser am Ende nicht anerkannt wird, trägt der Beamte ebenfalls.

Da unsere Meinungen ja jetzt augenscheinlich d"accord gehen, können wir diese Streitigkeit ja jetzt beenden und den Forenfrieden wieder einkehren lassen.
PeKra
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Re: Disziplinarverfahren

Beitrag von PeKra »

Mask hat geschrieben: 13. Mär 2019, 12:51 [Dem Beamten steht gegen diese Anordnung der Widerspruch zur Verfügung. Die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs entfällt jedoch (BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 2000, -1 DB 13/00) Der Beamte kann die Untersuchung verweigern, wenn ein HINREICHENDER GRUND vorliegt. Den Nachweis des Vorliegens eines solchen liegt bei dem Beamten, das Risiko das dieser am Ende nicht anerkannt wird, trägt der Beamte ebenfalls.

Da unsere Meinungen ja jetzt augenscheinlich d"accord gehen, können wir diese Streitigkeit ja jetzt beenden und den Forenfrieden wieder einkehren lassen.

Hallo Mask,

ich bin Realist und weiß auch, dass man von der "Gnade" des Dienstherrn abhängig ist. Wenn der Dienstherr ein Verfahren einleitet, egal ob Disziplinarverfahren oder bei der Telekom fragwürdige Zuweisungen und Zurruhesetzungen, dann ist der Beamte erst einmal in der Defensive und muss sich dagegen wehren - was viele aber nicht wollen und können.
Auch wenn der Beamte nach Widerspruch und Klage recht bekommt, ist eine lange Zeit der Ungewissheit zu ertragen. Das kann an den Nerven zehren und ist keine schöne Zeit - frage mal die Beamten von der Telekom oder Post oder Bahn. Da geben manche auf, weil sie das nicht mitmachen wollen, obwohl sie Recht bekämen.

Ich nehme Dein Angebot gerne an und mache jetzt erst einmal Mittagspause :)
Fritzzz
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Re: Disziplinarverfahren

Beitrag von Fritzzz »

Ich muss mal hier ganz groß Danke sagen, weil hier so engagiert geholfen wird und sich eine interessante Diskussion entsponnen hat. Hoffe, der Fragesteller kann den Druck, der ihm gemacht wird und der ganz schnell zermürbend werden kann, abbauen mit Hilfe richtiger juristischer Maßnahmen - auch wenn das für sich schon nervenaufreibend ist.
PeKra
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Re: Disziplinarverfahren

Beitrag von PeKra »

Fritzzz hat geschrieben: 13. Mär 2019, 14:09 Ich muss mal hier ganz groß Danke sagen, weil hier so engagiert geholfen wird und sich eine interessante Diskussion entsponnen hat. Hoffe, der Fragesteller kann den Druck, der ihm gemacht wird und der ganz schnell zermürbend werden kann, abbauen mit Hilfe richtiger juristischer Maßnahmen - auch wenn das für sich schon nervenaufreibend ist.

Mit deiner Ironie hilfst Du aber auch keinem weiter !
Wie wäre es, wenn Du einfach Dir mal vorher Gedanken gemacht hättest und Dich mit einem Beitrag gemeldest hättest. Schlaue Sprüche kann nachher jeder hier ablassen. Ich habe aber auch aus den Ausführungen von Tobi nicht entnommen, das er so zermübend war.
Fritzzz
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Re: Disziplinarverfahren

Beitrag von Fritzzz »

Das war nicht ironisch gemeint. Ich wollte einfach mal kurz danke sagen für euer Engagement. Habe schon Personalräte erlebt, und zwar einige, die sich kaum eingesetzt haben.
PeKra
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Re: Disziplinarverfahren

Beitrag von PeKra »

Fritzzz hat geschrieben: 13. Mär 2019, 20:40 Das war nicht ironisch gemeint. Ich wollte einfach mal kurz danke sagen für euer Engagement. Habe schon Personalräte erlebt, und zwar einige, die sich kaum eingesetzt haben.

Hallo Fritzzz,

es schon erstaunlich, dass Personal-/Betriebsräte sich nicht so für die Beschäftigten einsetzten wie es sein soll und muss. Das kann dann aber nur im Sinne des Dienstherrn sein. Auch die SBV hat meiner Meinung nach nicht viel Ahnung und ist mit dem SGB und den vieffachen Gesetzen oftmals überfordert. Meistens sagt der Dienstherr/AG wo es langgeht und die SBV schließt sich dessen Meinung an - weil sie es nicht besser wissen.
Ich habe mal den Satz gehört wo einer sagte, "...ich habe ein super gutes Verhältnis zum Dienstherrn und kann nur das Beste über ihn sagen." !!!

Das sagt eigentlich alles :evil:
Fritzzz
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Re: Disziplinarverfahren

Beitrag von Fritzzz »

Ja, das kenne ich. Man muss dann lange suchen, bevor man - wenn überhaupt - echte Hilfe bekommt und das meistens genau dann, wenn man stark unter Druck steht und ohnehin nicht weiß, wo rechts und links ist. Da sind dann richtig hilfsbereite Kollegen, auch rar gesätz, ein Schatz.
PeKra
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Re: Disziplinarverfahren

Beitrag von PeKra »

Fritzzz hat geschrieben: 13. Mär 2019, 21:27 Ja, das kenne ich. Man muss dann lange suchen, bevor man - wenn überhaupt - echte Hilfe bekommt und das meistens genau dann, wenn man stark unter Druck steht und ohnehin nicht weiß, wo rechts und links ist. Da sind dann richtig hilfsbereite Kollegen, auch rar gesätz, ein Schatz.

Am besten ist es, wenn Du dich vorher selber informierst über die Rechte und Dich von Fachexperten beraten lässt. Vor allen Dingen im Schwerbehindertenrecht hat die SBV oftmals nur ein Grundwissen und gegenüber dem Arbeitgeber mit seiner rechtlichen Fach- und Personalabteilung, sind sie somit hoffnungslos unterlegen. Auch deshalb, weil sich die Schwerbehinderten in eine solche Position "retten", um nicht selber ausgeliefert zu sein, und somit einen erhöhten Schutz in der Funktion der SBV zu bekommen. Prüfungen ob der AG die rechtlichen Vorgaben einhält, sind fast ausgeschlossen...
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