Fragen zur Ausbildung des Lebensmittelkontrollsekretärs

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mark
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Fragen zur Ausbildung des Lebensmittelkontrollsekretärs

Beitrag von mark »

Hallo zusammen,

ich bin derzeit Lebensmittelkontrollsekretäranwärter und in einem Jahr werde ich voraussichtlich als Beamter auf Probe eingestellt als A6 für 3 Jahre und die Besoldung steigt bis auf A9 in den darauf folgenden Jahren.
Allerdings ist die Kommune die mich eingestellt hat nicht meine "Wunsch" Kommune und ich würde gerne zu einer anderen Kommune wechseln.

Wann wäre der Wechsel am sinnvollsten? Gibt es auch die Möglichkeit erst als Angestellter eingestellt zu werden und sich dann auf Beamten Stellen der Besoldung A9 zu bewerben oder durchläuft man immer von A6 bis A9 die einzelnen Besoldungsgruppen? Vielleicht gibt es ja hier jemanden der die Ausbildung absolviert hat und kann mir Antworten geben.
Skedee Wedee
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Re: Fragen zur Ausbildung des Lebensmittelkontrollsekretärs

Beitrag von Skedee Wedee »

Ein paar Grundzüge aus dem Beamtenrecht:

- Du befindest Dich aktuell im Vorbereitungsdienst und bist vermutlich Beamter auf Widerruf.
- Nimmst Du nach der erfolgreich durchgeführten Prüfung nicht die Urkunde zum Beamten auf Probe an, wirst Du auch kein Beamter.
- Nimmst Du allerdings die Urkunde nicht an bzw. wechselst innerhalb einer gewissen Frist nach Ausbildungsende den Dienstherrn, besteht möglicherweise die Pflicht zur Rückgewährung von Ausbildungskosten oder Bezügen. Das musst Du entsprechend den Regelungen Deines Bundeslandes prüfen.
- Grundsätzlich gilt, dass in der A-Besoldung die Ämter durchlaufen werden müssen. Das heißt: A6, danach bei Eignung und Vorliegen einer entsprechenden Planstelle A7 usw.
- Da grundsätzlich der Grundsatz des Durchaufens der Ämter bei der A-Besoldung gilt, kannst Du Dich zwar auf eine A9er-Stelle bewerben, fängst aber trotzdem bei A6 an.
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