Vom Beamten auf Lebenszeit (Land) zum Anwärter (Bund)

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Susi1984
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Behörde: Land Berlin

Vom Beamten auf Lebenszeit (Land) zum Anwärter (Bund)

Beitrag von Susi1984 »

Hallo an alle,

ich bin derzeit Vollzugsbeamter auf Lebenszeit im mD im Land Berlin und möchte aus diversen Gründen in den Verwaltungsdienst wechseln. Da ein Laufbahnwechsel nicht möglich ist, habe ich mich entschieden, erneut einen Vorbereitungsdienst zu absolvieren. Da Berlin diesen (noch) nicht anbietet, habe ich mich bei einer Bundesbehörde beworben und wurde für den Vorbereitungsdienst im mittleren Verwaltungsdienst ausgewählt.
Nun stünde für mich der Wechsel vom Beamten auf Lebenszeit vom Land Berlin zum Beamtenanwärter beim Bund an.

Weiß jemand, wie dieser Wechsel vollzogen werden kann? Eine Versetzung (mein Dienstherr würde dieser im Übrigen unter keinen Umständen zustimmen) ist wahrscheinlich nicht möglich?! Muss ich mich entlassen lassen oder ist hier auch eine Raubernennung durch die Bundesbehörde möglich?
Und wie schaut es mit meinen bisher erworbenen Pensionsansprüchen aus? Würde ich bei einer Entlassung und einer zeitnahen Einstellung als Anwärter trotzdem in der gesetzl. RV nachversichert werden oder würde der Bund meine bisherigen Pensionsansprüche übernehmen?

Vielen Dank für die Unterstützung! Susi
Gerda Schwäbel
Beiträge: 653
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Re: Vom Beamten auf Lebenszeit (Land) zum Anwärter (Bund)

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Die Versetzung hat im Normalfall den Vorteil, dass das bisherige Beamtenverhältnis mit dem neuen Dienstherrn fortgesetzt wird.
Da der Dienstherr "Bund" aber gar kein Interesse hat, Ihr bisheriges Beamtenverhältnis fortzusetzen - Sie sollen ja künftig erst mal Beamter oder Beamtin "auf Widerruf" sein - gibt es keinen Grund für eine Versetzung. Die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf im Bundesdienst hat weder nach Bundesrecht noch nach Berliner Recht unmittelbare Auswirkung auf das momentan bestehende Beamtenverhältnis. Aus diesem Grund wäre eine sogenannte Raubernennung gar nicht möglich.

Wenn Sie unmittelbar oder zeitnah nach dem Ausscheiden aus dem einen Beamtenverhältnis in das andere Beamtenverhältnis eingestellt werden, dann ist keine Nachversicherung durchzuführen. Treten Sie (später) im Bundesdienst in den Ruhestand, dann wird auch die Zeit in Berlin als ruhegehaltsfähig berücksichtigt. Ihnen gehen also keine Pensionsansprüche verloren.

Sie sollten schauen, dass Sie - wenn der Vorbereitungsdienst beginnt - keine anderweitigen Verpflichtungen mehr haben. Theoretisch können Sie das dadurch erreichen, dass Sie sich im Landesdienst beurlauben lassen. In der Praxis wird es aber darauf hinaus laufen, dass Sie Ihre Entlassung aus dem Landesdienst beantragen müssen.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Susi1984
Beiträge: 2
Registriert: 23. Jan 2019, 21:40
Behörde: Land Berlin

Re: Vom Beamten auf Lebenszeit (Land) zum Anwärter (Bund)

Beitrag von Susi1984 »

Hallo Frau Schwäbel,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Eine Nachfrage dazu habe ich noch: Wie kurzfristig kann ich den Antrag auf Entlassung stellen? Hintergrund meiner Frage ist, dass der Bund bereits signalisiert hat, dass ich erst Juli/August die schriftliche Bestätigung erhalte, ab dem 01.09.2019 mit dem Vorbereitungsdienst beginnen zu können. Vorher müssen noch die amtsärztl. Untersuchung sowie noch eine andere Prüfung erfolgen. Bevor ich nicht die schriftl. Bestätigung habe, werde ich die Füße stillhalten. Im Juli ist bereits mein Dienstplan für August, September und Oktober erstellt. Kann das Land einer Entlassung widersprechen bzw. diese hinauszögern, sodass ich womöglich nicht zum 01.09.19 beim Bund beginnen kann?

Viele Grüße, Susi
Gerda Schwäbel
Beiträge: 653
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
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Re: Vom Beamten auf Lebenszeit (Land) zum Anwärter (Bund)

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Das meint § 34 Abs. 3 LBG Berlin dazu:

Die Entlassung nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Beamtenstatusgesetzes ist zum beantragten Zeitpunkt auszusprechen; sie kann jedoch so lange hinausgeschoben werden, bis die Beamtinnen oder Beamten ihre Amtsgeschäfte ordnungsgemäß erledigt haben, längstens drei Monate.

Es ist also durchaus möglich, den Antrag kurzfristig zu stellen, andererseits könnte der bereits erstellte Dienstplan für September und Oktober ein Hinderungsgrund darstellen. Ich würde den Kollegen einweihen, der den Dienstplan erstellt, damit er den "Plan B" nicht kurzfristig erstellen muss. Ob das bei Ihnen praktikabel ist, kann ich allerdings nicht einschätzen.
Kent
Beiträge: 6
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Re: Vom Beamten auf Lebenszeit (Land) zum Anwärter (Bund)

Beitrag von Kent »

Zum Thema der erworbenen Pensionsansprüche.
Falls Sie vor dem Beamtenverhältnis eine Ausbildung absolviert haben oder zuvor als Tarifkraft gearbeitet haben und diese Zeiten nach §§ 10 oder 12 BeamtVG für die Pension anrechenbar sind, dann werden diese Zeiten nach einem solchen Wechsel wegfallen. Der Grund ist das neue Beamtenverhältnis und der neue Vorbereitungsdienst.
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