Freistellung?

Themen speziell für Bundesbeamte

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DerblaueKlaus3445
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Re: Freistellung?

Beitrag von DerblaueKlaus3445 »

Gerda Schwäbel hat geschrieben: 8. Jan 2019, 09:16 Ich verstehe § 92 BBG als Verbot, unterhälftige Teilzeit zu bewilligen, wenn die darin genannten Voraussetzungen nicht vorliegen. Es soll aber Kollegen geben, die § 91 Abs. 1 BBG nicht richtig verstehen und sich deshalb im Falle eines entsprechenden Antrags gar nicht mit § 92 befassen.
Ja, in dem von mir aufgeführten Fall muss ich zurückrudern. Der Kollege ist Angestellter, evtl. ist die Sachlage dort anders.
DerblaueKlaus3445
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Re: Freistellung?

Beitrag von DerblaueKlaus3445 »

AlterPinguin hat geschrieben: 8. Jan 2019, 12:35 Ich dachte als Bundesbeamter ist ganz Deutschland das zu Hause. Meiner Meinung nach entweder kündigen oder umziehen. Denn dieses sollte man vorher gewusst haben, dass man möglicherweise in ganz Deutschland eingesetzt werden kann.
Ja, natürlich.
Vor 20 Jahren war allerdings nicht abzusehen, dass Deutschlandweit fast alle Filialen geschlossen werden.
Und nach 20 Jahren kündigt man seinen Beamtenstatus nicht so einfach auf.
Umziehen kommt absolut nicht in Frage, da hängt ja auch einiges dran: Job der Frau, Eigentum, Kinder, Verwurzelung.
Daher da mein Thread hier, um die Möglichkeiten auszuloten.
Da pinkel ich meinem Arbeitgeber lieber selber ans Bein.
AlterPinguin
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Re: Freistellung?

Beitrag von AlterPinguin »

DerblaueKlaus3445 hat geschrieben: 8. Jan 2019, 17:11 Ja, natürlich.
Vor 20 Jahren war allerdings nicht abzusehen, dass Deutschlandweit fast alle Filialen geschlossen werden.
Und nach 20 Jahren kündigt man seinen Beamtenstatus nicht so einfach auf.
Umziehen kommt absolut nicht in Frage, da hängt ja auch einiges dran: Job der Frau, Eigentum, Kinder, Verwurzelung.
Menschlich kann ich deine Situation absolut nachvollziehen. Andererseits werden die angenehmen Dinge immer direkt und gerne angekommen, aber wenn es dann an die Pflichten geht, hört es in sehr vielen Fällen direkt auf. Grade als Bundesbeamter ist man sich nun mal vollkommen im Klaren, dass man innerhalb ganz Deutschlands versetzt werden kann. Aus diesem Grund macht man sich vor Annahme der Urkunde diverse Gedanken drüber und überlegt anschliessend, was man in solchen Fällen tut, wenn der Fall einer Versetzung, aus welchen Gründen auch immer eintreten wird.
DerblaueKlaus3445 hat geschrieben: 8. Jan 2019, 17:11 Da pinkel ich meinem Arbeitgeber lieber selber ans Bein.
Komisch, diese Aussage kannst du tätigen, aber deinen Pflichten bist du nicht mehr bereit nachzukommen und kündigen willst du auch nicht. Aber im Gegensatz willst du, dass dein Arbeitgeber weiterhin seinen Pflichten nachkommt.
Wie gesagt, wenn es dir nicht mehr passst, dann kündige mit allen Konsequenzen. Der dienstliche Bedarf geht im Normalfall immer vor, ob es dir nun passt oder nicht. Wenn du nicht mehr bereit dazu bist, dann ziehe deine Konsequenzen.
DerblaueKlaus3445
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Re: Freistellung?

Beitrag von DerblaueKlaus3445 »

AlterPinguin hat geschrieben: 9. Jan 2019, 10:59
DerblaueKlaus3445 hat geschrieben: 8. Jan 2019, 17:11 Ja, natürlich.
Vor 20 Jahren war allerdings nicht abzusehen, dass Deutschlandweit fast alle Filialen geschlossen werden.
Und nach 20 Jahren kündigt man seinen Beamtenstatus nicht so einfach auf.
Umziehen kommt absolut nicht in Frage, da hängt ja auch einiges dran: Job der Frau, Eigentum, Kinder, Verwurzelung.
Menschlich kann ich deine Situation absolut nachvollziehen. Andererseits werden die angenehmen Dinge immer direkt und gerne angekommen, aber wenn es dann an die Pflichten geht, hört es in sehr vielen Fällen direkt auf. Grade als Bundesbeamter ist man sich nun mal vollkommen im Klaren, dass man innerhalb ganz Deutschlands versetzt werden kann. Aus diesem Grund macht man sich vor Annahme der Urkunde diverse Gedanken drüber und überlegt anschliessend, was man in solchen Fällen tut, wenn der Fall einer Versetzung, aus welchen Gründen auch immer eintreten wird.
DerblaueKlaus3445 hat geschrieben: 8. Jan 2019, 17:11 Da pinkel ich meinem Arbeitgeber lieber selber ans Bein.
Komisch, diese Aussage kannst du tätigen, aber deinen Pflichten bist du nicht mehr bereit nachzukommen und kündigen willst du auch nicht. Aber im Gegensatz willst du, dass dein Arbeitgeber weiterhin seinen Pflichten nachkommt.
Wie gesagt, wenn es dir nicht mehr passst, dann kündige mit allen Konsequenzen. Der dienstliche Bedarf geht im Normalfall immer vor, ob es dir nun passt oder nicht. Wenn du nicht mehr bereit dazu bist, dann ziehe deine Konsequenzen.
Danke erstmal, dass du mein Ansinnen menschlich nachvollziehen kannst.
Bei deiner Bewertung im zweiten Absatz komme ich meiner Meinung nach zu schlecht weg :-)
Natürlich kann auch ich das nachvollziehen, man hat dafür unterschrieben.
Aber durch die Hintergründe sehe ich mein Verhältnis zu meinem Arbeitgeber etwas differenzierter.
Ich werde meinen sechste Schließung mitmachen. Zwischendurch wurden uns immer wieder bewusst andere Sachverhalte dargestellt.
Ansonsten habe ich immer meine Pflicht mehr als erfüllt inkl. zahlreicher Abordnung quer durch die Republik.
Inzwischen sehe ich meinen Arbeitgeber auch in der Fürsorgepflicht.

Das abschließend zu Erläuterung, dass es nicht darum geht, beim kleinsten Widerstand nur seine Vorteile wahrzunehmen.
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