Postbeamtenkrankenkasse Ausgleichszuschlag nach §28 der Satzung
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Postbeamtenkrankenkasse Ausgleichszuschlag nach §28 der Satzung
Hallo,
ich bin bei der Postbeamtenkrankenkasse B1 (mit 30% Kassenleistung) und 70% Beihilfe Bund (Bundesagentur für Arbeit) versichert.
Der Ausgleichszuschlag (ich wurde versetzt von Postbank zur Bundesagentur für Arbeit,jetzt in Pension) wird für mich immer ärgerlicher und teurer.
Gibt es eine Möglichkeit,das der Ausgleichzuschlag vom Bund (BRD) übernommen wird.
Lg Ulf
ich bin bei der Postbeamtenkrankenkasse B1 (mit 30% Kassenleistung) und 70% Beihilfe Bund (Bundesagentur für Arbeit) versichert.
Der Ausgleichszuschlag (ich wurde versetzt von Postbank zur Bundesagentur für Arbeit,jetzt in Pension) wird für mich immer ärgerlicher und teurer.
Gibt es eine Möglichkeit,das der Ausgleichzuschlag vom Bund (BRD) übernommen wird.
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Re: Postbeamtenkrankenkasse Ausgleichszuschlag nach §28 der Satzung
Ich bekam aktuell von der Postbeamtenkrankenkasse die telefonische Auskunft, dass bei Versetzungen zum Bund (hier Zoll) kein Ausgleichszuschlag völlig wird.
Die BA ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, die der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterliegt
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Re: Postbeamtenkrankenkasse Ausgleichszuschlag nach §28 der Satzung
Ich habe bei der Postbeamtenkrankenkasse angerufen und die haben gesagt das ich im Fall der Versetzung zum Zoll einen Verwaltungsaufwand von knapp 30 Euro zahlen muss
Hat jemand das auch so gehört oder Erfahrungen gemacht
Danke
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Re: Postbeamtenkrankenkasse Ausgleichszuschlag nach §28 der Satzung
Hast du eigentlich meinen Beitrag vom 25.05. gelesen?
Ich hatte mit einem Sachbearbeiter der Fachabteilung gesprochen. Du vielleicht mit einer typischen Call-Center-Kraft?
Tipp: Anfrage per E-mail an die Kasse und um schriftliche Nachricht bitten.
Ich hatte mit einem Sachbearbeiter der Fachabteilung gesprochen. Du vielleicht mit einer typischen Call-Center-Kraft?
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Re: Postbeamtenkrankenkasse Ausgleichszuschlag nach §28 der Satzung
Nein leider nicht, Deinen Beitrag vom 25.05. habe ich nicht gelesen. Ich bin erst seit November d.J. auf dieser Seite angemeldet.
Mein Bestreben ist es mit Kollegen o. ehemaligen Kollegen von Landesbehörden in Kontakt zu treten, die vormals bei der Post etc. ihren Dienst taten und dann später zu einer Landesbehörde wechselten, a b e r weiterhin bei der Postbeamtenkrankenkasse versichert sind. Denn es kann nicht sein, dass die Postbeamtenkrankenkasse diese Ausgleichszulage immer wieder anheben kann. Ich zahle jetzt für mich u. meine Frau ca. 52.-- € pro Mt. Die Interessengemeinschaft der Versicherten d. Postbeamtenkrankenkasse würde uns dabei anwaltschaftlich unterstützen. Selbst die Mitarbeiter der Postbeamtenkrankenkasse geben mir in dem Punkt recht, dass dies eine Ungleichbehandlung ist, zumal nicht voraussehbar ist, wie weit dieser Betrag noch steigen kann. Man kann übrigens in dieser Interessensgemeinschaft . . . Mitglied werden. Näheres dazu im Internet.
Mein Bestreben ist es mit Kollegen o. ehemaligen Kollegen von Landesbehörden in Kontakt zu treten, die vormals bei der Post etc. ihren Dienst taten und dann später zu einer Landesbehörde wechselten, a b e r weiterhin bei der Postbeamtenkrankenkasse versichert sind. Denn es kann nicht sein, dass die Postbeamtenkrankenkasse diese Ausgleichszulage immer wieder anheben kann. Ich zahle jetzt für mich u. meine Frau ca. 52.-- € pro Mt. Die Interessengemeinschaft der Versicherten d. Postbeamtenkrankenkasse würde uns dabei anwaltschaftlich unterstützen. Selbst die Mitarbeiter der Postbeamtenkrankenkasse geben mir in dem Punkt recht, dass dies eine Ungleichbehandlung ist, zumal nicht voraussehbar ist, wie weit dieser Betrag noch steigen kann. Man kann übrigens in dieser Interessensgemeinschaft . . . Mitglied werden. Näheres dazu im Internet.
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Re: Postbeamtenkrankenkasse Ausgleichszuschlag nach §28 der Satzung
Ersteres wäre rechtlich zu hinterfragen.menelaos55@gmx.de hat geschrieben: ↑4. Dez 2019, 09:37 Denn es kann nicht sein, dass die Postbeamtenkrankenkasse diese Ausgleichszulage immer wieder anheben kann. ........
Selbst die Mitarbeiter der Postbeamtenkrankenkasse geben mir in dem Punkt recht, dass dies eine Ungleichbehandlung ist, zumal nicht voraussehbar ist, wie weit dieser Betrag noch steigen kann.
Letzteres Geschwätz von nicht zuständigen Beschäftigten der Postbeamtenkrankenkasse ist rechtlich ohne Belang. Ist eben so.
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Re: Postbeamtenkrankenkasse Ausgleichszuschlag nach §28 der Satzung
Hallo zusammen,
das Thema ist nach wie vor aktuell! Mein Ausgleichszuschlag wurde von ca. €27 in 2022, auf €3 in 2023 festgesetzt, um nun für 2024 wie auf über €8 zu steigen!
Der igv-pbeakk berichtet über einen ehem. Postbeamten, der dagegen (bisher) ERFOLGREICH vor dem Verwaltungsgerichts Stuttgart geklagt hat: Ausgleichszuschlag wird als rechtswidrig angesehen! Die PBeaKK ist in Berufung gegangen und nun soll am 07.12.2023 vor dem VGH Mannheim die nächste Verhandlung stattfinden. Es bleibt spannend!
Also müssen wir wieder gegen die Beitragserhöhung zum 1.Jan 2024 widerspruch einlegen und ggf. klagen - oder bis zum Lebensende mehr zahlen.
das Thema ist nach wie vor aktuell! Mein Ausgleichszuschlag wurde von ca. €27 in 2022, auf €3 in 2023 festgesetzt, um nun für 2024 wie auf über €8 zu steigen!
Der igv-pbeakk berichtet über einen ehem. Postbeamten, der dagegen (bisher) ERFOLGREICH vor dem Verwaltungsgerichts Stuttgart geklagt hat: Ausgleichszuschlag wird als rechtswidrig angesehen! Die PBeaKK ist in Berufung gegangen und nun soll am 07.12.2023 vor dem VGH Mannheim die nächste Verhandlung stattfinden. Es bleibt spannend!
Also müssen wir wieder gegen die Beitragserhöhung zum 1.Jan 2024 widerspruch einlegen und ggf. klagen - oder bis zum Lebensende mehr zahlen.
Re: Postbeamtenkrankenkasse Ausgleichszuschlag nach §28 der Satzung
Hat die igv-pbeakk jemals eine Klage "gewonnen " ?
Bis zum Lebensende mehr zahlen..ja ..darauf hab ich mich schon eingestellt.
Hatte ein Widerspruch jemals Erfolg ? Nein...
Bis zum Lebensende mehr zahlen..ja ..darauf hab ich mich schon eingestellt.
Hatte ein Widerspruch jemals Erfolg ? Nein...
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Re: Postbeamtenkrankenkasse Ausgleichszuschlag nach §28 der Satzung
Hallo Herm,
nicht die igv hat geklagt, sondern ein einzelner Beamte. Die igv har nur darüber berichtet. Im freien Bereich bin ich nur darauf gestoßen.
Als (Neu-)Landesbeamte z.B. in Brandenburg kann man über die Pauschale Beihilfe wieder in der GKV gehen - unter bestimmten Bedingungen und auch nur einmal. Einen Hin- und Herwechseln zur PKV ist ausgeschlossen - und schon gar nicht in die PBeaKK.
nicht die igv hat geklagt, sondern ein einzelner Beamte. Die igv har nur darüber berichtet. Im freien Bereich bin ich nur darauf gestoßen.
Als (Neu-)Landesbeamte z.B. in Brandenburg kann man über die Pauschale Beihilfe wieder in der GKV gehen - unter bestimmten Bedingungen und auch nur einmal. Einen Hin- und Herwechseln zur PKV ist ausgeschlossen - und schon gar nicht in die PBeaKK.
Re: Postbeamtenkrankenkasse Ausgleichszuschlag nach §28 der Satzung
Wenn ich mir § 28 der Beitragstabelle unter https://www.pbeakk.de/fileadmin/redakte ... traege.pdf (Seite 2, Stand 01/2023) der PBeaKK anschaue, dann reden wir hier von zwei Beträgen; a) 3,73 EUR und b) 7,46 EUR. Verstehe ich das richtig?
Und absolut preiswert (wenn ich die Tabelle mit der Spalte B1 betrachte).
ACH SO! DER BEITRAG IST VON 2019!
Und absolut preiswert (wenn ich die Tabelle mit der Spalte B1 betrachte).
ACH SO! DER BEITRAG IST VON 2019!
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Re: Postbeamtenkrankenkasse Ausgleichszuschlag nach §28 der Satzung
Neues zum Thema Ausgleichszuschlag der PBeaKK:
Erhöhung ab 2025 auf über 40,00 Euro pro Monat.
In der Mitteilung wird noch von einer kleinen moderaten Anhebung gesprochen. Ich kann diese leider nicht finden.
Ich habe hier die Beiträge gelesen und bin ein bisschen verwundert.
Ich bin seit 2010 von der Deutschen Telekom (Bundesbeamter) zur Agentur für Arbeit (Bundesbeamter) gewechselt.
Seit 2010 verrechnet mir die PBeaKK den Ausgleichszuschlag (ohne wenn und aber !).
Oder habe ich die Aussage falsch verstanden ?
Beim Wechsel in eine Bundesbehörde darf die PBeaKK keinen Ausgleichszuschlag verlangen ?
Erhöhung ab 2025 auf über 40,00 Euro pro Monat.
In der Mitteilung wird noch von einer kleinen moderaten Anhebung gesprochen. Ich kann diese leider nicht finden.
Ich habe hier die Beiträge gelesen und bin ein bisschen verwundert.
Ich bin seit 2010 von der Deutschen Telekom (Bundesbeamter) zur Agentur für Arbeit (Bundesbeamter) gewechselt.
Seit 2010 verrechnet mir die PBeaKK den Ausgleichszuschlag (ohne wenn und aber !).
Oder habe ich die Aussage falsch verstanden ?
Beim Wechsel in eine Bundesbehörde darf die PBeaKK keinen Ausgleichszuschlag verlangen ?
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Re: Postbeamtenkrankenkasse Ausgleichszuschlag nach §28 der Satzung
Ich habe das Gerichtsurteil dazu gefunden.
Kleiner Auszug:
Der Kläger steht unstreitig in einem Dienstverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit, einer rechtsfähigen bundesunmittelbaren Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 367 Abs. 1 SGB III), die eine eigene Dienstherrnfähigkeit nach § 2 BBG besitzt und deshalb der mittelbaren Bundesverwaltung zuzuordnen ist. Diese zählt unstreitig nicht zu den im Einzelnen benannten Aufwandsträgern, und die Bundesagentur trägt auch nicht den Verwaltungsaufwand für den Kläger, sodass dieser nach den dargestellten Regelungen selbst den Ausgleichszuschlag zu zahlen hat. Die Höhe dieses monatlichen Ausgleichszuschlags betrug im Jahre 2019 für Mitglieder mit mitversicherten Angehörigen - wie den Kläger - 51,78 EUR (vgl. § 28 Abs. 4 der Satzung iVm dem Anhang 1 „Beitragstabellen für die Grundversicherung“ unter Nr. 1.7).
Also Beamte bei der Agentur für Arbeit haben diesen Ausgleichszuschlag zu zahlen !!
Kleiner Auszug:
Der Kläger steht unstreitig in einem Dienstverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit, einer rechtsfähigen bundesunmittelbaren Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 367 Abs. 1 SGB III), die eine eigene Dienstherrnfähigkeit nach § 2 BBG besitzt und deshalb der mittelbaren Bundesverwaltung zuzuordnen ist. Diese zählt unstreitig nicht zu den im Einzelnen benannten Aufwandsträgern, und die Bundesagentur trägt auch nicht den Verwaltungsaufwand für den Kläger, sodass dieser nach den dargestellten Regelungen selbst den Ausgleichszuschlag zu zahlen hat. Die Höhe dieses monatlichen Ausgleichszuschlags betrug im Jahre 2019 für Mitglieder mit mitversicherten Angehörigen - wie den Kläger - 51,78 EUR (vgl. § 28 Abs. 4 der Satzung iVm dem Anhang 1 „Beitragstabellen für die Grundversicherung“ unter Nr. 1.7).
Also Beamte bei der Agentur für Arbeit haben diesen Ausgleichszuschlag zu zahlen !!
Re: Postbeamtenkrankenkasse Ausgleichszuschlag nach §28 der Satzung
Bei mir auch,obwohl die Bundesagentur f.Arbeit die Beihilfe an die Postbeamtenkrankenkasse zum 01.10.2024 abgegeben hat.Unverständlich mir trotzdem weithin den Ausgleichzuschlag zu berechnen.