Hallo,
ich bin bei der Postbeamtenkrankenkasse B1 (mit 30% Kassenleistung) und 70% Beihilfe Bund (Bundesagentur für Arbeit) versichert.
Der Ausgleichszuschlag (ich wurde versetzt von Postbank zur Bundesagentur für Arbeit,jetzt in Pension) wird für mich immer ärgerlicher und teurer.
Gibt es eine Möglichkeit,das der Ausgleichzuschlag vom Bund (BRD) übernommen wird.
Lg Ulf
Postbeamtenkrankenkasse Ausgleichszuschlag nach §28 der SatzungModerator: Moderatoren
Re: Postbeamtenkrankenkasse Ausgleichszuschlag nach §28 der SatzungIch bekam aktuell von der Postbeamtenkrankenkasse die telefonische Auskunft, dass bei Versetzungen zum Bund (hier Zoll) kein Ausgleichszuschlag völlig wird.
Die BA ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, die der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterliegt
Re: Postbeamtenkrankenkasse Ausgleichszuschlag nach §28 der SatzungIch habe bei der Postbeamtenkrankenkasse angerufen und die haben gesagt das ich im Fall der Versetzung zum Zoll einen Verwaltungsaufwand von knapp 30 Euro zahlen muss
Hat jemand das auch so gehört oder Erfahrungen gemacht Danke
Re: Postbeamtenkrankenkasse Ausgleichszuschlag nach §28 der SatzungHast du eigentlich meinen Beitrag vom 25.05. gelesen?
Ich hatte mit einem Sachbearbeiter der Fachabteilung gesprochen. Du vielleicht mit einer typischen Call-Center-Kraft? Tipp: Anfrage per E-mail an die Kasse und um schriftliche Nachricht bitten.
Re: Postbeamtenkrankenkasse Ausgleichszuschlag nach §28 der SatzungNein leider nicht, Deinen Beitrag vom 25.05. habe ich nicht gelesen. Ich bin erst seit November d.J. auf dieser Seite angemeldet.
Mein Bestreben ist es mit Kollegen o. ehemaligen Kollegen von Landesbehörden in Kontakt zu treten, die vormals bei der Post etc. ihren Dienst taten und dann später zu einer Landesbehörde wechselten, a b e r weiterhin bei der Postbeamtenkrankenkasse versichert sind. Denn es kann nicht sein, dass die Postbeamtenkrankenkasse diese Ausgleichszulage immer wieder anheben kann. Ich zahle jetzt für mich u. meine Frau ca. 52.-- € pro Mt. Die Interessengemeinschaft der Versicherten d. Postbeamtenkrankenkasse würde uns dabei anwaltschaftlich unterstützen. Selbst die Mitarbeiter der Postbeamtenkrankenkasse geben mir in dem Punkt recht, dass dies eine Ungleichbehandlung ist, zumal nicht voraussehbar ist, wie weit dieser Betrag noch steigen kann. Man kann übrigens in dieser Interessensgemeinschaft . . . Mitglied werden. Näheres dazu im Internet.
Re: Postbeamtenkrankenkasse Ausgleichszuschlag nach §28 der SatzungErsteres wäre rechtlich zu hinterfragen. Letzteres Geschwätz von nicht zuständigen Beschäftigten der Postbeamtenkrankenkasse ist rechtlich ohne Belang. Ist eben so. |
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